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Autor ulli76
 - 09. September 2016, 11:18:19
Nein, die Behandlung wird nicht einfach so nach Ende der RDL durch die Bundeswehr weitergeführt. Es gibt aber die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen eine Weitergewährung der UTV zu bekommen.
Wenn die Verletzung im Dienst passiert ist, solltest du die Anerkennung der WDB beantragen.
Für beides solltest du so schnell wie möglich Verbindung mit der Heilfürsorge deines SanBereichs aufnehmen. Wenn das geklärt ist, bietet sich auch noch ein Termin beim Sozialdienst an. Gerade wenn du womöglich nach Ende der RDL arbeitsunfähig bist.
Autor KlausP
 - 09. September 2016, 10:52:03
Verlängert wird sie maximal bei stationärer Behandlung (falls das bei RDL überhaupt zutrifft) und nur so lange, wie diese andauert. Das kann dir aber dein SanBereich normalerweise sagen.
Autor Opa_Hagen
 - 09. September 2016, 10:01:20
Moin Kameraden,

ich hab mir während des Dienstes eine Verletzung zugezogen, deren Behandlung sich mit Sicherheit über das Ende der RDL hinziehen wird.
MRT etc. wird noch terminiert, aber Truppenarzt hat mir eben unmissverständlich klargemacht, dass das länger dauert.
Ich bin weiterhin (Innen)dienstfähig, auch kein Problem, weil S4 Schiene.
Wird die Behandlung seitens Bw auch nach Beendigung RDL fortgeführt? Oder muss WDB Verfahren angestrengt werden? Oder kann die RDL aufgrund der
notwendigen Behandlung verlängert werden?
Stehe im mom ein bissel auf dem Schlauch und bin ratlos.

Gruss aus Bärlin

Hagen