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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat
Lage: Wiedereinsteller StOffz als SaZ, Wehrdienst i.S.v. §28 (1) 3. im Rahmen von WÜ/RDL >5 Jahre, d.h. mehr als das angegeben Maximum, das anerkannt werden kann.
Frage: Wenn nur zwei Jahre anerkannt werden können, können WÜ/RDL i.S.v. §28 (1) bzw. §28 (2) angerechnet werden?
Zitat§ 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten
(1) Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:
3. Zeiten von mindestens vier Monaten und insgesamt höchstens zwei Jahren, in denen Wehrdienst, soweit er nicht unter Nummer 2 fällt, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,