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Autor FoxtrotUniform
 - 15. September 2016, 15:45:05
Einfach mal die von mir dargestellte Vorschrift lesen. Die Mitflugmöglichkeit in die Einsatzgebiete entfällt übrigens ;-)
Autor Maria 1990
 - 15. September 2016, 14:44:42
Ja ich bin aktiver Soldat.  Eine Weitere Frage wäre  Was zählt  zur Familienzusammenführung( Ehepartner, Mutter, Vater). In meinen Fall leben Mutter und Vater hier in Deutschland und meine Frau
ist noch nur meine Verlobte . Heirat kommt erst.

Bzw. kann ich auch einfach auch aus privaten Gründen( Urlaub, Verwandte besuchen) mitfliegen ?

Danke für die Antworten
Autor bavaria94
 - 15. September 2016, 13:39:46
Die Bundeswehr ist ja keine Fluggesellschaft.  Deshalb ist die Möglichkeit nur für Angehörige, da dienstliche Gründe dafür sprechen,  dass die Angehörigen von A nach B kommen, bzw. Familienzusammenführung oder Mitnutzung z.B. Reisen die ggf. Privat (gegen Kostenerstattung) auch dazu gedacht sind, dass der Angehörige von seinem Dienst/Einsatzort immer zuverlässig an und wieder abreisen kann.
Autor KlausP
 - 15. September 2016, 12:38:03
Sind Sie Soldat(in)? Falls nein erübrigt sich die Frage.
Autor Maria 1990
 - 15. September 2016, 10:25:55
Hallo ,


bin grade auf den Thread gestoßen. Und zwar ist es dann auch möglich mit der Bundeswehr nach Kosovo zu fliegen ?. Ich selber komme aus den Kosovo und fliege oft dorthin weil ich viele Verwandte und meine Frau dort lebt.  Dort wäre ja der Pristina Airport  der einzige mögliche Flughafen .
Autor kermit_nc
 - 14. September 2016, 06:18:17
Ich war in USA stationiert. Die US Streitkräfte haben einen Zugriff auf ihr System gewährt. Meistens haben wir Appartments auf US Basen gebucht, fliegen war da eher die Ausnahme einiger wenige.
Autor bavaria94
 - 13. September 2016, 23:56:08
Gibt's da auch Kooperationen mit dem Amerikanern?
Autor kermit_nc
 - 13. September 2016, 22:41:56
Wir sind damals einmal von Deutschland nach USA (Heimreise) mit dem MRTT geflogen. Das war die längste Busreise meines lebens.
Ich hatte Kameraden, die das System der Amerikaner genutzt hatten um günstig zu reisen.
Autor MMG-2.0
 - 13. September 2016, 19:21:00
Für diejenigen, deren Vater/Mutter als Soldat/in im Ausland stationiert ist, kann im Rahmen der Familienzusammenführung
zweimal im Jahr kostenlos hin und zurück geflogen werden.
Autor Papierberg
 - 13. September 2016, 18:22:56
Oder Teppiche aus Afghanistan, selbstverständlich nur als dienstlich erhaltenes Gastgeschenk.  ;)
Autor FoxtrotUniform
 - 13. September 2016, 17:20:32
Einfach einen Flug identifizieren - wenn kein Zugang zu den einschlägigen Tools wurde der richtige Ratschlag gegeben - und den Mitfluantrag stellen. Dann kann anhand der Kosten entschieden werden ob es lukrativ erscheint oder nicht. Für Dienstreisen würde ich bei Langstrecken übrigens immer die Airline bevorzugen ;-)

Ich will mal gar nicht darüber nachdenken, was früher alles so in den Frachträumen mitgebracht wurde. Da ist der kleine Flitzer keine Besonderheit
Autor F_K
 - 13. September 2016, 15:22:04
@ HernSWGelb:

Die Zahlen zur Verrechnung liegen nun Mal vor. Beispiel: Eine Transallstunde kostet 10.000 Euro, der Flug dauert 3 Stunden.
Wenn da nun statt 20 Soldaten mit dienstlichem Auftrag noch einer mitfliegt, was sind dann die Kosten für diesen Menschen?

Genau - sehr schnell vierstellig.

Mit Sinn oder Unsinn hat dies nichts zu tun.

Grundsätzlich: Die Bundeswehr darf keine Leistungen auf dem freien Markt (daher auch nur für BW Angehörige) anbieten, die dort kommerziell vermarktet werden, es gibt dafür auch keinen "Verkaufsprozess" - es ist nicht gewollt.

(Die Berechnung wird auch nur in so lustigen Fällen gemacht, wo z. B. ein General seinen Privatwagen hat mitfliegen lassen und dies im Rahmen einer Beschwerde bearbeitet wurde - da hätte man sich gleich am Zielort einen neuen Wagen liefern lassen können  ;.) )
Autor wolverine
 - 13. September 2016, 15:14:58
Es ist ja auch regelmäßig nicht sinnvoll.
Autor HornSWGelb
 - 13. September 2016, 15:13:55
Die Kostenerstattung wird jedoch nicht so sein, dass man soviel bezahlt, dass damit der Flug finanziert ist. Ergibt ja sonst keinen Sinn.
Autor F_K
 - 13. September 2016, 14:58:26
Die Kostenerstattung richtet sich nach den tatsächlichen Kosten - die üblicherweise weit höher liegen, als auf dem privaten Markt.

Insoweit ist dies keine wirkliche Alternative (gegenüber besser planbaren zivilen Möglichkeiten zu geringeren Kosten).