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Zusammenfassung

Autor DefSkidrow
 - 14. September 2016, 05:39:07
Das sind quasi die eigentlichen aufgaben. Aber nein. Es ging darum die Urlaubsakten vom normalen GeZi komplett auf vordermann zu bringen und noch einige andere dinge

Grüße

Defskidrow

Autor InstUffzSEAKlima
 - 13. September 2016, 23:02:52
Zitat von: DefSkidrow am 10. September 2016, 14:13:09
Nein, wir führen quasi zusätzlich alles nochmal. Wir führen selber eine Personalübersicht sa unser Personal gewerblich Geführt wird. Bedeutet das die InstSdt Stunden bringen müssen. Nur dürfen die Soldaten nicht selber ins GeZi wenn sie den Urlaubsstand wissen wollen. Das müssen wir denen sagen können. Da in den Urlaubskarteien extrem viele Fehler sind müssen wir die überprüfen.

Die PÜ ist ja eine Inst-spezifische Sache der Teileinheiten bzw. TEF, wo die Stunden des gewerblichen Personals die Grundlage für die abzurechnenden Studen der Instaufträge darstellen usw. Das hat mit dem GeschZi und der KpFü nichts zu tun.

Kann es auch sein, dass das, was als Zugdienst bezeichnet wurde, der Zugschreiber ist? Das ist ein festeingeteilter dispositiver Soldat, der für die Erledigung solcher Routinesachen den Zugführer unterstützt. Der Zugdienst ist wöchentlich wechselnd für Dinge wie 2. Frühstück holen, Waschkaue reinigen/Verbrauchsmittel nachfüllen, Geschirr spülen, Hallentore/Fahrzeuge zum Dienstschluß auf Verschluß prüfen usw. zuständig und ggf. die Soldaten zwischen Kp-Gebäude und Insthalle in der Formation führen - es gilt natürlich die jeweilige Dienstanweisung vor Ort.

Die Regelung, dass für Fragen/Wünsche/Anträge an das GeschZi der Dienstweg einzuhalten ist, wenn es um Routinedinge geht, die keine personendatenschutzrelevanten Informationen enthalten, ist vielerorts getroffen, um nicht durch unnötigen Puplikumsverkehr die Abwicklung der Tagesgeschäfte zu erschweren. Vieles läßt sich auch bereits auf TE-Ebene erledigen bzw. klären. Wobei heute ja vieles hier im Forum landet und hier geklärt wird, statt im GeschZi oder beim Spieß zu fragen. Hier muss man keine Meldung machen und keinen Anschiß befürchten.

Autor DefSkidrow
 - 13. September 2016, 16:31:56
Ich gebe mein bestes und werde es auch immer wieder hier schreiben. Habe heute nochmal das Gespräch gesucht.

Grüße

Defskidrow

Autor Papierberg
 - 13. September 2016, 09:18:56
Es würde mich freuen, wenn Sie im Sinne der Sache "dranbleiben" und was erreichen könnten. Nicht nur, weil Sie selbst betroffen sind, sondern auch wegen der Signalwirkung die davon ausginge.
Ihr Zugführer setzt aktuell offensichtlich andere Prioritäten für sein Handeln. So "verständlich" das im Truppenalltag mit all seinen Anforderungen vielleicht erscheinen mag, ich kann mir das nur so erklären, dass ihm möglicherweise die Tragweite dieses Vorgangs nicht bewusst ist.
Autor DefSkidrow
 - 12. September 2016, 18:12:05
Habe heute mit meinem ZgFhr als erste Instanz gesprochen. Interessiert in scheinbar null. Darüber hinaus habe ich herausgefunden das unser S1 ADSB ist. Leider in einem anderen Standort. Habe ihn heute nicht ans Telefon bekommen. Werde es morgen nochmal versuchen. Habe ja auch zu tun und kann nicht immer sowas machen. Aber ich bin zuversichtlich das sich da eine Lösung finden wird. Das wichtigste ist, erstmal das nicht irgendein anderer Zugdienst auf der Suche nach den Soldaten aus seinem Zug meine Akten ansehen kann.

Grüße

Defskidrow

Autor FoxtrotUniform
 - 12. September 2016, 18:03:01
@LwPersFw: Dann sorry, hinsichtlich der Telefonnummer gehe ich zu 100 % d'accord.
Autor LwPersFw
 - 12. September 2016, 11:21:02
@ FU

Meine Aussagen bezogen sich im Schwerpunkt auf
die befohlene Herausgabe einer privaten Telefonnummer.

Und in diesem Punkt begibt sich nur einer auf dünnes Eis...
...nähmlich derjenige, der den Befehl erteilt.

Ich war Spieß, habe in Verwendungen tiefe Einblicke
in Fragen des Dienstrechts gewonnen und bin ADSB.

Und auch ich habe Befehlslagen erlebt, die gegen
Vorschriften verstoßen haben....

...dagegen bin ich eingeschritten
...habe Lösungsvorschläge unterbreitet
...und zu 99 % wurden sachgerechte Lösungen gefunden

Aber meine private Telefonnummer hat und wird keiner
von mir auf Befehl bekommen.

Wie der korrekte Umgang mit der privaten Telefonnummer
zu erfolgen hat... kann man schon im Bewerbungsbogen
für den freiwilligen Dienst in der Bw nachvollziehen...

Keine freiwillige Angabe... keine Verwendung durch die Bw!

Mit dem ausdrücklichen Hinweis... das daraus keine Nachteile erwachsen.

Auch wenn mancher Vorgesetzte damit ein Problem hat...

...Untergebene haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht,
Befehle auf Verbindlichkeit zu prüfen.

Denn schließlich kann die Ausführung eine Straftat beinhalten.
D.h. der Soldat darf den Befehl nicht ausführen.

Und das zweite Prüfkriterium ist immer... liegt ein dienstlicher Zweck vor ?

Wenn nicht ... keine Befehlsausführung ... es seidenn freiwillig

Wer davor Angst hat, dieses Recht in Anspruch zu nehmen,
muss dies mit sich selbst ausmachen.

Ich habe jedenfalls in meiner Dienstzeit schon mehrmals
mit dem Hinweis ... kein dienstlicher Zweck ... Befehle nicht
ausgeführt... und mir ist nichts passiert... weil ich einfach
meine staatsbürgerlichen Rechte wahrgenommen habe.
Autor FoxtrotUniform
 - 11. September 2016, 21:21:05
Ach F_K, wir kennen nur eine Seite der Medaille und damit halte ich es für wichtig den Ratschlag per se mit Vorsicht zu genießen. Ungeachtet dessen, wurde der richtige Weg aufgezeigt.
Autor F_K
 - 11. September 2016, 14:06:40
@ FU:

Wer begibt sich auf dünnes Eis?

Das BVerwG? Gelächter? Der Perser, der hier die ständige Rechtsprechung richtig darstellt?

Oder derjenige, der neben schlechter Dienstaufsicht rechtswidrige Befehle erteilt und OWis begeht?
Autor FoxtrotUniform
 - 11. September 2016, 14:02:55
Zitat von: LwPersFw am 10. September 2016, 16:53:38
Zitat von: DefSkidrow am 10. September 2016, 12:23:53
Der Befehl verstößt nunmal nicht gegen Menschenrechte und dadurch führe ich keine Straftat aus, also muss ich ihn erstmal ausführen. Danach kann ich mich beschweren. Genau darum geht es jetzt .

Grüße

Defskidrow


Ein Befehl ist u.a. unverbindlich und braucht nicht befolgt zu werden, wenn der Befehl keinen dienstlichen Zweck hat.

Dazu führt das BVerwG in ständiger Rechtsprechung aus:

"Ein Befehl ist dann ,,nur zu dienstlichen Zwecken" erteilt, wenn ihn der militärische Dienst erfordert, um die durch die Verfassung normierten Aufgaben der Bundeswehr zu erfüllen."

Durch die Bw wurde durch ein zentral bereitgestelltes
Formular sichergestellt, dass die Aufgabe "Urlaubsgewährung
an den Soldaten" sichergestellt werden kann.

Hierzu hat die dazu befugte Stelle ein zentral bereitgestelltes
und von allen Einheiten/Dienststellen zu nutzendes Formular
vorgegeben. Dieses ist auch datenschutzrechtlich geprüft.

Die darin vorgegebenem Datenfelder benötigt die Bw
für ihre Aufgabenerfüllung.

Die Telefonnummer ist dort nicht abgefragt.

Also hat der Dienstherr die Erfassung der privaten
Telefonnummer nicht zur Aufgabenerfüllung als
notwendig erachtet.

Eine willkürliche Abänderung dieses Formulars, durch hierzu
nicht befugte, ist nicht zulässig.

Somit ist der Befehl nicht nur rechtswidrig, sondern auch nicht
verbindlich, da der Dienstherr selbst keinen dienstlichen Zweck
erkannt hat, die private Telefonnummer zu erfassen.


Anders wäre es, wenn im Befehl die Angabe der privaten Telefonnummer den Soldaten freigestellt wird.

Von den sonstigen hier anscheinend vorliegenden
datenschutzrechtlichen Verstösen ganz zu schweigen.
Deine Beiträge in allen Ehren, aber da begibst du dich auf ganz dünnes Eis. Davon ab ist es leider schon zu meiner Zeit in den Truppenverwendungen nicht unüblich gewesen, dass wegen Unfähigkeit Einzelner, GeZi- & PersFw-Aufgaben ein Outsourcing erfuhren.
Autor wolverine
 - 10. September 2016, 18:06:03
Der ResSpieß wird grundlegende organisatorische Abläufe nicht ändern, schon gar nicht, wenn das von Chef abgesegnet ist. Richtig wäre, dass er seinen aktiven Kameraden und den Chef auf den oder die Fehler hinweist. Vielleicht fehlt ihm dazu die Motivation?!
Aber es wäre doch genau richtig, hier anzusetzen. Reden Sie mit dem Spieß und der soll bei der Übergabe seinen Kameraden darauf hinweisen, dass in der Kp Unzufriedenheit mit dem Innendienst herrscht.
Autor KlausP
 - 10. September 2016, 17:57:46
Wer? Der Vertreter oder der originäre Spieß?

Wenn der Vertreter zu seiner aktiven Zeit schon mal Spieß war sollte er es eigentlich wissen. Ich spreche da durchaus aus Erfahrung, weil ich sowohl als Aktiver als auch als Wehrübender Spieß war.
Autor DefSkidrow
 - 10. September 2016, 17:41:27
Ich muss ehrlich sagen, dass dein Post schon motiviert! Beim Spieß muss man sagen das er im Moment von einem Reservisten vertreten wird. Er weiß also wahrscheinlich nichts davon

Grüße

Defskidrow

Autor wolverine
 - 10. September 2016, 17:20:13
Wo ist denn heute das Problem, dass ein Chef erkennt wenn er etwas falsch gemacht hat oder etwas falsch läuft in seiner Kompanie, und sei es im Rahmen einer Beschwerdebearbeitung?  :o
Erst rät hier unser Biologe allen zu möglichst Leisetreten und jetzt dies hier.
Hätte ich früher meinen Spieß gesagt, dass sein GeZi die Urlaubsbearbeitung nicht auf die Reihe bekommt und ich das statt dessen unter Verstoß gegen Vorschriften machen soll, wäre der der erste gewesen, der seinen Leuten den Hintern hochgebunden hätte. Das hätte gar nicht die Einbindung des Chefs gebraucht. :-\
Wenn hier der Chef den Mist befohlen hat, ist es doch nur in seinem Interesse, dass man ihn auf  eklatante Fehler hinweist, bevor es im Rahmen einer Beschwerde- oder Eingabebearbeitung über vorgesetzte Dienststellen geschieht.
Nur Mut! Oft ist es leichter als man denkt und man fühlt sich hinterher auch richtig gut. ;)
Autor DefSkidrow
 - 10. September 2016, 17:10:24
Ich mache mir nur sorgen das ich dann der leittragende bin. Unser Chef ist ganz neu. Ich denke sie kennt noch nicht alle Ausmaße. Ich werde definitiv Montag mit der VP reden. Wenn die nicht helfen will, werde ich weiter gehen. Schlimm ist, dass ich von anderen weiß das es in anderen Standorten ähnlich aus sieht.

Grüße

Defskidrow