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Zusammenfassung

Autor ToMA
 - 13. September 2016, 09:03:19
Zitat von: derchris am 13. September 2016, 00:40:04
Bekommt man die Dienstzeit während der GA angerechnet, sprich könnte ich im Falle einer Beförderung zum Gefreiten/Obergefreiten/etc. beim OAL dort weitermachen?

Ja, Du würdest als OG in den OAL gehen.
Autor Ralf
 - 13. September 2016, 05:31:10
Ja, bis zur Einstufung in die OA-Crew. Ab dann sind die Beförderungen bei allen gleich.
Autor Pericranium
 - 13. September 2016, 01:00:35
Zitat von: Pericranium am 13. September 2016, 00:59:51
Zitat von: derchris am 13. September 2016, 00:40:04

Bekommt man die Dienstzeit während der GA angerechnet, sprich könnte ich im Falle einer Beförderung zum Gefreiten/Obergefreiten/etc. beim OAL dort weitermachen?

In der SanOA-Laufbahn können bis zu 3 Monate der Vordienstzeit angerechnet werden.
Heißt z.b., dass alle nach einem Jahr Fahnenjunker werden, aber die Vorgedienten schon nach 9 Monaten.

Wollte eigentlich noch dazu schreiben, dass ich mir nicht sicher bin, aber ich glaube zumindest, dass es bei den normalen OAs genauso ist.
Autor Pericranium
 - 13. September 2016, 00:59:51
Zitat von: derchris am 13. September 2016, 00:40:04

Bekommt man die Dienstzeit während der GA angerechnet, sprich könnte ich im Falle einer Beförderung zum Gefreiten/Obergefreiten/etc. beim OAL dort weitermachen?

In der SanOA-Laufbahn können bis zu 3 Monate der Vordienstzeit angerechnet werden.
Heißt z.b., dass alle nach einem Jahr Fahnenjunker werden, aber die Vorgedienten schon nach 9 Monaten.
Autor derchris
 - 13. September 2016, 00:40:04
Mhh also ich sage mal, dass ich im Moment wenig ambitioniert bin, groß herum zu reisen bzw. die freie Zeit zu verbummeln, da ich damals nach dem Abi schon verrückt geworden bin, 4-5 Monate nichts mit mir anzufangen zu wissen :D

Ich würde den FWD halt nutzen wollen, um mich charakterlich schon mal etwas an den Umgang innerhalb der Bundeswehr und die Abläufe zu gewöhnen.
Ich bin eher ein ruhiger und bescheidenerr Typ, deswegen könnte mir die GA im Bezug auf die bevorstehenden OAL vllt. ganz gut tun.

Herumposaunen, dass ich eine Einstellung als OA inkl. Studium in der Tasche habe, werde ich dort sicher nicht, dafür bin ich auch nicht der Typ.

Bekommt man die Dienstzeit während der GA angerechnet, sprich könnte ich im Falle einer Beförderung zum Gefreiten/Obergefreiten/etc. beim OAL dort weitermachen?
Autor ToMA
 - 12. September 2016, 09:10:07
Zitat von: derchris am 11. September 2016, 21:26:10

Lohnt sich so etwas? Die AGA wäre ja sicherlich stumpf doppelt zu absolvieren, oder?

Die GA machst Du nicht doppelt. Die OAs machen den OAL, in dem die GA integriert ist. Du könntest hier als Vorgedienter z.T. auch als Hilfsausbilder eingesetzt werden.
Autor Ralf
 - 12. September 2016, 05:42:28
Zitatda i.d.r (und das ist der große Unterschied zu ähnlichen Threads) die Bewerbung als OA aus der Laufbahn heraus geschieht und die Einstellung nicht schon vorher feststeht und damit in meiner Stammakte einsehbar ist.
Die Masse wird als Ungedienter eingestellt und nicht aus anderen Laufbahnen heraus.
Einige machen sogar extra vorher FWDL um sich im Klaren zu werden, ob Bundeswehr das richtige ist.
So kannst du schon mal etwas Erfahrung sammeln und tust dir dann auf den OA-Lehrgängen einfacher.
Das mit dem "schwer tun gegenüber den anderen" halte ich immer von der eigenen Persönlichkeit abhängig. Wenn man schon hochnäsig rumläuft, dann sicherlich. Ansonsten halte ich es immer so: sei nett zu jedem, es könnte man dein zukünftiger Chef sein  ;)
Andererseits ist natürlich auch dunstigs Argument nicht von der Hand zu weisen.
Die Entscheidung liegt ganz bei dir.
Autor dunstig
 - 11. September 2016, 21:38:05
Ich hatte auch ein wenig Zeit zu überbrücken und kann dir aus meiner persönlichen Erfahrung nur raten, so viel wie möglich zu reisen und von der Welt zu sehen. Diese Möglichkeit wird man auf viele Jahre oder wahrscheinlich nie wieder im Leben haben.
Autor derchris
 - 11. September 2016, 21:36:03
Ah, ja also den Unterschied zwischen Gelöbnis und Eid (ich gelobe/schwöre) kenne ich, wusste nur nicht ob das "zweite" in demselben festlichen Rahmen stattfindet, scheinbar ist die der Fall.
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Autor KlausP
 - 11. September 2016, 21:29:40
Nur FWDL legen ein Feierliches Gelöbnis ab. SaZ werden vereidigt und das unabhängig davon, ob sie evtl. vorher schon ein FG abgelegt haben.
Autor derchris
 - 11. September 2016, 21:26:10
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und habe gleich mal eine Frage, die ich so durch die Suchfunktion nicht beantwortet bekommen habe. Muss dazu leider etwas ausholen, aber ich hoffe mal, einige von euch werden sich meiner annehmen :D

Und zwar hatte ich vor Kurzem meinen Einstellungstest am ACFüKrBw und habe für meine "Wunschausbildung" zum 01.07.17  als OA bei der Jägertruppe inkl. Studium der Staats- und Sozialwissenschaften eine Sofortzusage bekommen.

Aktuell studiere ich zivil einen Studiengang, der mir überhaupt nicht zusagt und welchen ich dementsprechend am liebsten gleich abbrechen würde.

Deswegen kam die Frage auf, ob ich ab 01.01. nicht lieber zur Überbrückung FWD leiste.
Die Einplaner in Köln sind informiert, mahnten allerdings, dass ich mich drauf einstellen kann, als OA in der Mannschaft keine leichte Stellung zu haben, da i.d.r (und das ist der große Unterschied zu ähnlichen Threads) die Bewerbung als OA aus der Laufbahn heraus geschieht und die Einstellung nicht schon vorher feststeht und damit in meiner Stammakte einsehbar ist.

Jetzt Ringe ich bei der Frage um die Meinung einiger zukünftiger Kameraden :)
Lohnt sich so etwas? Die AGA wäre ja sicherlich stumpf doppelt zu absolvieren, oder?

Und wie ist das mit dem Gelöbnis?
Man gelobt ja sicherlich nur einmal, fiele dann das Gelöbnis beim OA-Btl. in Hammelburg für mich flach? 

Achso, die Bundeswehr war seit langem mein Traum, dem ich mir jetzt verwirklichen möchte, die Offizierlaufbahn steht für mich fest, sprich der FWD wäre nicht dazu da, zu schauen ob die BW mir gefällt, sondern um verwertbare Erfahrungen zu sammeln.

Vielen Dank schon mal :)
MfG