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Autor Ryuuma
 - 14. September 2016, 11:12:21
Vielleicht wurde auch im Sinne des Bewerbers gehandelt, sodass ggf. irgendwann eine Einstellung wieder erfolgen könnte und nicht in den Dokumenten steht "Hat nach 2 Tagen den Widerruf" benutzt. Gibt auch solche wirklich einfühlenden oder zukunfsorientierten Menschen.
Alles nur Spekulation ;D
Autor schlammtreiber
 - 14. September 2016, 11:08:01
Dass das wahrscheinlich rechtlich nicht sauber war, wie das gelaufen ist, bezweifle ich auch nicht.
Wollte sich wohl jemand Arbeit sparen.
Autor Papierberg
 - 13. September 2016, 18:20:20
@Ralf:
Davon muss man wohl tatsăchlich ausgehen. Aber Soldat war er seit Dienstantritt. Und das hat Auswirkungen auf die Versicherung in der gesetzlichen KV. Eine Entlassung wäre dann wohl nach § 58h i.V.m. § 75 SG vorzunehmen gewesen. Aber wie schon zurecht gesagt, jetzt kalter Kaffee.
Autor F_K
 - 13. September 2016, 17:38:36
@ Papierberg:

Bisher gehen alle Beiträge von einer vorschriftswidrigen Verfahrensweise aus - aber so ist die Faktenlage.
Autor Ralf
 - 13. September 2016, 16:53:55
§2 (1) 3 SG sagt aus, dass das Wehrdienstverhältnis mit der Ernennung beginnt. Eine Ernennung wird wohl nicht stattgefunden haben in den ersten 2 Tagen.
Autor Papierberg
 - 13. September 2016, 16:39:24
Da sieht man was solche "Truppenlösungen" für Konsequenzen haben, im Zweifel zum Nachteil des Betroffenen. Man hat Sie offensichtlich im vordergründig gegenseitigen Einvernehmen "entlassen", ohne dass es hierfür eine Grundlage gab - und wenn doch, hat man sich den Aufwand gespart, danach auch zu verfahren.
Sie haben jetzt eine Lücke im Lebenslauf, ggf. auch im Rentenversicherungsverlauf, und können jetzt sehen, wie Sie sich mit der KV rumschlagen.
Auch wenn ich hier die Mindermeinung vertrete, natürlich ist das ein Versäumnis der Bundeswehr, wenn man Ihnen anbietet, Sie zur Einsparung von Verwaltungsaufwand einfach gehen zulassen. Rechtlich sind Sie möglicherweise sogar jetzt noch Soldat (Ihr genauer Status war SaZ, Sie wurden nach § 4 Soldatengesetz ernannt? Dann bedarf es wohl einer Entlassung nach § 55 Abs. 3 SG um das Dienstverhältnis zu beenden. Auch als FWDLer oder Eignungsübender gab es eine Papierlage für ein Dienstverhältnis, so dass es absurd ist, so zu tun, als wären Sie nie Soldat gewesen). Spätestens wenn Ihnen auf dem Heimweg ein Unfall passiert wäre, würde die Diskussion hier ganz anders laufen.
Versuchen Sie zunächst ohne irgendeinen Nachweis mit der KV klarzukommen, indem Sie sagen, Sie seien nie Soldat gewesen; falls es funktioniert, hat sich Ihr Anliegen - was das betrifft - glücklicherweise erledigt. Ansonsten sollten Sie versuchen, sich von Ihrer Einheit zumindest eine formlose Wehrdienstzeitbescheinigung ausstellen zu lassen. Vermutlich wird man Ihnen dies aber verweigern, weil man sich hierdurch die höchstwahrscheinlich rechtswidrige Verfahrensweise im Umgang mit Ihrem Fall auch noch selbst attestieren würde.

Bin gespannt, wie Ihr Fall gelöst wird.
Autor ToMA
 - 13. September 2016, 15:55:53
Der Arbeitgeber kann eine KK-Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers nicht kündigen.
Er meldet lediglich der KK, dass der Arbeitnehmer nicht mehr bei ihm beschäftigt ist und wie hoch sein SV-Brutto bis zum Austritt war.

Um seine KK-Mitgliedschaft muss sich jeder selber kümmern.
Autor IT-Feldwebel
 - 13. September 2016, 15:46:59
Die einzige Frage, auch wenn es nicht mehr änderbar ist, wieso muss man privat seine Krankenkasse kündigen wenn man in die Bw wechselt, das macht doch normal der Arbeitgeber oder nicht?

Autor F_K
 - 13. September 2016, 15:36:47
Schlammis Ratschlag ist der einzig mögliche.

Mit Deinem Einverständnis hat die Einheit ja so "getan", als hättest Du nie angetreten, so wird die Papierlage nun sein.
(War zwar so nicht richtig, wäre aber nur schwer zu ändern - wegen fehlender Kündigung stünde dann eigenmächtige Abwesenheit im Raum ...)
Autor Kevinol
 - 13. September 2016, 15:33:47
Ich glaube sie haben meine frage nicht ganz verstanden.
Ich mache der Bundeswehr keinen Vorwurf.
Wenn mir gesagt wird das die das so regeln das ich nie da gewesen war kann ich ja schlecht sagen das die mir irgendwas ausstellen sollen.
Und wenn mir die Krankenkasse sagt ich soll irgendwas schriftliches besorgen was aber ja nicht möglich ist stehe ich halt nunmal auf dem Schlauch.
Und zum Thema "denken drücken sprechen" ..
Ich bin WE und habe meine 23 Monate fwd geleistet.
Und dann muss ich wohl nicht in einem kameradschaftlichen forum so eine provokative Äußerung hinnehmen.

Danke an Schlammtreiber
ich werde morgen nochmal versuchen der Krankenkasse das so zu erklären.

Außerdem schonmal danke an die jetzigen, die mir vielleicht in dieser Zeit noch andere Lösungen zukommen lassen.

Mit freundlichen grüßen
kevin
Autor itschie
 - 13. September 2016, 15:13:26
Irgendwer muss doch jetzt verantworlich sein, Arbeitgeber oder halt die Arge, also die Entsprechend motivieren zur Ausstellung der Papiere das von dort die Beträge bezahlt werden! Die Bundeswehr an sich hat damit gar nix zu tun, sondern der der Sie jetzt Versichern muss! Der Krankenkasse interessiert nur woher die Kohlen jetzt kommen, was die 2 Tage im Dienst angeht, kann sein das man ihnen nachträglich von der Krankenkasse eine Rechnung zukommen lässt!

Man merke das Problem liegt nicht immer bei der Bundeswehr, Sie waren nur zu kurz dort sonst hätten Sie "Denken, Drücken, Sprechen" kennengelernt, das macht schon sehr viel Sinn, auch im zivilen Leben!
Autor schlammtreiber
 - 13. September 2016, 12:29:31
Du hast ja recht, allerdings lese ich das so, dass das Kind schon im Brunnen ist:


Zitat von: Kevinol am 13. September 2016, 11:23:24
Als ich meinen Zugführer gesagt habe das ich aufhören möchte schickte er mich ins GeZi und mir wurde dort gesagt das ich nichts unterschreiben muss wegen der Kündigung im Gegenzug aber auch kein Geld für die 2 Tage bekomme und die das dann so aufnehmen das ich nie da gewesen wäre. Ich habe Nichtmal irgendein zettel bekommen. Bis hierhin alles noch okay.


Die Lage ist also genau so...

Autor Papierberg
 - 13. September 2016, 12:19:34
Das kann doch nicht die Lösung sein, nur weil die Einheit keinen Ausschleusungsvorgang bearbeiten möchte. Mit Dienstantritt wurde der TE Soldat, durch seinen Widerruf endete das Dienstverhältnis, und genau das ist auch zu bescheinigen.
Autor schlammtreiber
 - 13. September 2016, 11:47:10
Teile der KV doch einfach mit, dass Du den Dienst nicht angetreten hast und daher kein Dienstverhältnis zustande gekommen ist (so wie die im GeZi das handhaben wollten), somit gibt es natürlich auch keinerlei "Entlassungspapiere" oder so.
Autor Kevinol
 - 13. September 2016, 11:23:24
Guten Tag,
Mein Name ist Kevin. Ich habe da ein kleines Problem und bin mir nicht sicher ob das jetzt genau hier rein passt.

Ich wurde am 1.9 zur Aga einberufen als SaZ. Jedoch wegen persönlichen Gründen musste ich dies schon nach 2 Tagen widerrufen.
Kommen wir nun  zu meinem Problem..
Bevor ich zum Dienst angetreten bin habe ich meine Krankenversicherung gekündigt und eine Pflegeversicherung abgeschlossen.
Als ich meinen Zugführer gesagt habe das ich aufhören möchte schickte er mich ins GeZi und mir wurde dort gesagt das ich nichts unterschreiben muss wegen der Kündigung im Gegenzug aber auch kein Geld für die 2 Tage bekomme und die das dann so aufnehmen das ich nie da gewesen wäre. Ich habe Nichtmal irgendein zettel bekommen. Bis hierhin alles noch okay. Nur brauch meine Krankenkasse jetzt irgendeine Bescheinigung das ich kein soldat mehr bin um mich wieder zu versichern. Ich habe denen das so erklärt das ich nichts habe oder bekommen werde.nur die meinten ich sollte nochmal da anrufen. Ohne geht nicht.  Ich habe dann im GeZi angerufen nur die Nummer die uns ausgeteilt wurde scheint nicht aktuell zu sein und ist nicht besetzt. Hat vielleicht einer ein Rat wo ich anrufen könnte oder weiß einer ob ich evtl. doch noch etwas mit der Post zugeschickt bekommen? Weil ich kann doch schlecht ohne Krankenversicherung sein.
Bin euch sehr dankbar für jede Hilfe von euch und tut mir leid falls das Thema nicht so in dieses forum passt.

Mit freundlichen Grüßen
Kevin