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Autor Papierberg
 - 14. September 2016, 21:40:19
Beim I. D/NL Korps besteht sowohl ein binationaler Haushalt für bestimmte Aufgaben, die nach den zugrunde liegenden Statuten gemeinsam finanziert werden, als auch nationale Finanzierung für die übrigen, getrennt zu finanzierenden Aufgaben. Dienstlich veranlasster Mehraufwand für Reisekosten wird, wie für alle anderen Bundeswehrangehörige auch, national abgerechnet.
Autor F_K
 - 14. September 2016, 17:44:54
Warum sollte es?

Wer kein Geld mehr hat, reist halt nicht mehr ...
Autor Studierende
 - 14. September 2016, 16:04:19
Danke für die Information!

Gibt es da (z.B. organisatorische) Probleme, weil jedes Land für sich selbst abrechnet?
Autor F_K
 - 14. September 2016, 15:57:29
Der Truppenteil für deutsche Soldaten ist DtA 1 GNC - also Deutscher Anteil 1 GNC - da "läuft" alles brav nach deutschen Vorschriften und Regelungen.
Dies gilt für alle "großen" Nationensteller.
Autor Studierende
 - 14. September 2016, 15:51:23
Ich habe eine Frage bezüglich der Reisekostenabrechnung in multinationalen Stäben bzw. Verbänden wie z.B. im I. Deutsch-Niederländischen Korps.
Wie ist bspw. der Aufbau der entsprechenden Abteilung, in der die eingehenden Reisekostenanträge bearbeitet werden? Sind diese multinational aufgestellt, nur einer Nation zugeteilt oder bearbeitet jede Nation die Anträge in einem eigenen Verfahren nach jeweils bestehenden Rechtsgrundlagen?

Ich würde mich sehr über (fundierte) Antworten und eventuelle Literaturempfehlungen (falls vorhanden) freuen!