Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor bavaria94
 - 21. September 2016, 19:58:32
Ehrenamtlicher Geschäftsführer einer Tochter eines eingetragenen Vereins. Zeitaufwand 2-4 Std in der Woche.
Autor F_K
 - 21. September 2016, 15:08:45
- Ohne Antritt keine Beamten / Soldateneigenschaft, da macht eine Genehmigung (noch) keinen Sinn.
- selbstständiger oder angestellter GF? Mit welchem Arbeitsaufwand (zeitlich) und mit welchem Einkommen?
Autor KlausP
 - 21. September 2016, 15:00:02
Zitat1.) Umgekehrter Aspekt: muss der Besuch des Abendgymnasiums angezeigt werden?

Nein, das ist ja keine Nebentätigkeit. Natürlich sollte man seine Vorgesetzten darüber informieren, ddmit das gegebenenfalls berücksichtigt werden kann. Einen Anspruch auf Freistellung von dienstlichen Tätigkeitenj hat man aber nicht.

Autor bavaria94
 - 21. September 2016, 14:48:58
Ah interessanter Einwurf.  Würde das Thema gerne fortsetzen:
1.) Umgekehrter Aspekt: muss der Besuch des Abendgymnasiums angezeigt werden?
2.) Können nichtselbstständige Tätigkeiten vor Dienstantritt genehmigt werden?
3.) Ist es grundsätzlich möglich Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaften zu sein, die nichts mit dem Dienst in Berührung kommt und nicht gleicher Branche entspricht?
Autor F_K
 - 21. September 2016, 14:35:18
Ja - zumindest anzeigen.
Autor Traveltheworld
 - 21. September 2016, 14:33:22
Also müsste ich das genehmigen lassen?
Autor F_K
 - 21. September 2016, 14:21:28
Nein.
Autor Traveltheworld
 - 21. September 2016, 14:14:19
Gilt Nachhilfe geben als "wissenschaftliche Vortragstätigkeit"?
Autor KlausP
 - 14. September 2016, 16:02:09
Nein. Die entsprechende Nebentätigkeitsverordnung gilt sowohl für Beamte als auch für Soldaten. Einfach mal nach "Nebentätigkeit Bund" googeln.
Autor bavaria94
 - 14. September 2016, 15:58:50
Auch nicht bei Beamtenanwärter?
Autor KlausP
 - 14. September 2016, 15:58:06
Nein.
Autor bavaria94
 - 14. September 2016, 15:57:36
Ist der Besuch einer schulischen Ausbildung (Abendgymnasium) eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit?

Vielleicht weiß das ja einer.