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Zitat von: F_K am 24. September 2016, 08:26:37
Verhältnismäßigkeit aber nur bei der Auswahl der erfolgversprechenden Mitteln - einen Zug mit grünen Männchen mit Sturmgewehren bewaffnet wird nicht mit der Pistole bekämpft, sondern z. B. im Feuerüberfall mit MG oder Bordwaffen.
Zitat von: BW-Forumist am 22. September 2016, 13:16:08
Hallo zusammen,
heute habe ich am Flughafen einen Generalleutnant nebst Brigadegeneral und einem Mann in Zivil mit Securityheadset im Ohr gesehen.
Hierzu zwei Fragen:
1,) Ist das bekanntermaßen üblich?
2.) Welche Behörde ist für den Personenschutz in diesem Fall zuständig?
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag!
Zitat von: Pericranium am 23. September 2016, 17:13:24
Dürfen das nur Feldjäger oder auch andere Soldaten?
Zitat von: Pericranium am 23. September 2016, 17:13:24
Ich habe nämlich mal eine Geschichte über einen meiner ehem. Zugführer gehört, als er einen Mun- oder Waffentransport durchgeführt hat.
Die wurden dann nämlich von der Polizei angehalten, kontrolliert etc. pp. und die Polizei wollte irgendwie Stress schieben.
Da hat er dann angeblich kurzerhand den Bereich um den LKW zum MSB erklärt und den Polizisten gesagt, dass sie ihre Waffen auf den Boden legen sollen etc. pp.
Zitat von: justice005 am 23. September 2016, 17:13:37
Konkrete Frage: Welche konkreten Befugnisse hat ein Feldjäger an einem öffentlichen Ort gegenüber einem Zivilisten, die nicht auch ein Polizist oder sogar "Jedermann" hätte?
Zitat von: justice005 am 23. September 2016, 17:13:37
Ja, aber nur deswegen weil man innerhalb eines MSB selbst solch Banalitäten wie eine Personenüberprüfung mit der Schusswaffe durchsetzen kann. Und ich darf nach UZwGBw auch auf einen unbewaffneten Eindringling in einem MSB, der nach Aufforderung nicht stehen bleibt, schießen. Das darf kein Polizist.
Zitat von: justice005 am 23. September 2016, 17:13:37
Es ist der Polizei selbstverständlich nicht verboten, irgendeinen beliebigen Angehörigen der Bundeswehr zu schützen.
Zitat von: justice005 am 23. September 2016, 17:13:37
Dass die Ministerin oder die Staatssekretäre keine Angehörigen der Bundeswehr sein sollen, ist abwegig.
Zitat von: justice005 am 23. September 2016, 17:13:37
Sämtliche Zivilisten der Bundeswehr und auch der Bundeswehrverwaltung sind Angehörige der Bundeswehr.
Zitat von: F_K am 23. September 2016, 17:23:44
Der Soldat darf in der Öffentlichkeit einen bevorstehenden Angriff mit BMK abwehren, dass darf kein Polizist.
Dieses Gesetz ermöglicht Soldaten, den Kampf gegen "Speznas" mit mil. Mitteln zu führen - auch ohne V Fall und gekennzeichnete Soldaten.
ZitatDa hat er dann angeblich kurzerhand den Bereich um den LKW zum MSB erklärt und den Polizisten gesagt, dass sie ihre Waffen auf den Boden legen sollen etc. pp.
Klang irgendwie unrealistisch in meinen Ohren. Aber kp, vielleicht ist das ja doch tatsächlich möglich.
ZitatDie Bundeswehr schützt sich und ihre Angehörigen auf Basis des UZwGBw selbst. Dadurch entfällt auch grundsätzlich die Möglichkeit des Personenschutzes für Bundeswehrangehörige durch Polizeibehörden, da diese eine nachrangige Zuständigkeit haben.
ZitatDadurch entfällt auch grundsätzlich die Möglichkeit des Personenschutzes für Bundeswehrangehörige durch Polizeibehörden, da diese eine nachrangige Zuständigkeit haben.
ZitatInhaltlich ist das UZwGBw das am weitesten in die Grundrechte der Bürger eingreifende Polizeirecht Deutschlands.
ZitatDie Verteidigungsministerin oder etwaige eingestufte Staatssekretäre bekommen - da sie nicht Angehörige der Bundeswehr sind - ihren Personenschutz vom BKA.
Zitat von: Andi am 23. September 2016, 17:00:16
Sie dürfen noch viel mehr, nämlich MSB einrichten -
Gruß Andi
Zitat von: VictorBravo am 23. September 2016, 14:13:11
Juristisch vielleicht spitzfindig, aber seit wann überträgt das UZwGBw Exektuivbefugniisse außerhalb MB/MSB?
Zitat von: VictorBravo am 23. September 2016, 14:13:11Inhaltlich dürfen Feldjäger im Personenschutzeinsatz nicht das, was Polizeivollzugsbeamte rechtlich dürfen.
ZitatDa jedoch der MAD keine Exekutivbefugnisse besitzt, wurde diese Aufgabe auf die Feldjäger übertragen, denen das UZwGBw diese Rechte einräumt.