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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: IwelKniwel am 24. September 2016, 17:17:56
Genau das ist ja die Frage... Er wird nicht immer gefragt und was würde passieren wenn er sagt er möchte nicht auf einem anderen dp verwendet werden - also einer Ausnahmegenehmigung widerspricht und mit einer zurruhedetzung einverstanden ist....
Zitat von: IwelKniwel am 24. September 2016, 17:24:02
Vielleicht mal konstruieren Fall: ein sanstoffz Arzt ist dauerhaft nicht dienst- und verwendungsfahig)(nach Urteil trparzt 90/5) wegen Querschnitt nach privatem motorradunfall.
Der beratende Arzt legt aber fest, dass er als Arzt Gutachten machen kann. Er will aber ins du...... Es wird eine Ausnahmegen durch p beantragt, damit der dp besetzt ist. Was passiert...?
Zitat von: IwelKniwel am 24. September 2016, 17:29:11
Und besagter kann sehr wohl als Arzt arbeiten. Das ist nicht in Abrede zu stellen. Aber zweifelsohne nicht als Soldat. Und Thema ist nicht einsatzschadigung.
Und es geht nicht darum, die zu entlassen, die nicht entlassen werden wollen.
Zitat von: IwelKniwel am 24. September 2016, 17:44:01
Das ist ja ok.
Damit sind wir aber an dem Punkt, dass wir eine Armee bekommen (in Teilbereichen) wo de facto eine Einsatzbereitschaft nicht mehr existiert, dies aber auf dem Rücken der verbliebenen 10Prozent z.B. Diensttaugliche ausgetragen wird (ich bin eben auch so einer) und die wenigen "leistungsträger" im militärischen Sinne nicht befördert werden können (die allenfalls stark eingeschränkt tauglichen sind die, die die dp besetzen aber seit 15 Jahren in keinem Einsatz waren). So bindet man dann wohl die falschen.