ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: NoFace am 26. September 2016, 18:12:35Und das verstößt gegen die Vorschriften, denn über Art, Umfang und Zeitpunkt des Ausgleichs für Mehrarbeit entscheiden grundsätzlich die Disziplinarvorgesetzten von Amts wegen. Von Amts wegen beinhaltet dabei, dass der Soldat den Ausgleich seiner Mehrarbeit nicht beantragen muss, sondern der Ausgleichsanspruch von den Disziplinarvorgesetzten ohne weiteres Zutun des Anspruchsberechtigten entschieden wird. Die Entscheidung über den Zeitpunkt einer Dienstbefreiung leitet sich im Wesentlichen aus der Auftragslage und der Einsatzbereitschaft her.
allerdings ist es bei uns auch so das man frei wählen kann wann abgebaut wird
Zitatleider hat mein Handy vorhin den Falschen Account benutzt
Zitat von: maxg92.mg am 26. September 2016, 16:29:16
Nein man muss die eigenen Stunden verwenden.
Nach jedem Dienst ist eine Ruhepause von 11 std zu nehmen fällt diese in den Rahmendienstplan is diese zeit mit Stunden abzubauen.
Ausnahmen dieser Ruhepause werden gesondert geregelt oder man hat Dienst gemäß §30c geleistet.
Zu der Rechnung oben.
Sollte es so sein das im gesamten Monat mehr als 5 (23) stunden aufgebaut wurde Verfallen die restlichen 4 nicht wenn schon ein teil der Stunden abgebaut worden sind.
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