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Autor ulli76
 - 29. September 2016, 23:15:52
@Fitsch: Nicht ganz- beim Versorgungswerk ist es so, dass das Geld da bleibt, sobald du 72 Monate eingezahlt hast, auch wenn du danach wechselst. Und die Mitnahme muss beantragt werden
Autor F_K
 - 29. September 2016, 17:52:04
Ich bleibe bei meiner Einschätzung: schlechte Planung.

Gerade als Selbstständiger muss ich doch wissen, wie meine Altersvorsorge organisiert ist - und das nicht meine Kinder fragen ....
Autor Fitsch
 - 29. September 2016, 17:44:12
das ist natürlich korrekt, ich meinte natürlich die gesetzlichen Rentenversicherungsträger.

Ich hoffe auch dass uns der TE auf dem Laufenden hält bzw. eine kurze Rückmeldung gibt ob wir auf der richtigen Fährte waren.
Autor wolverine
 - 29. September 2016, 15:24:23
Er könnte als Selbstständiger privat vorgesorgt haben. Da würde im Rentenkonto nichts erscheinen. Gleiches bei Versorgungswerken.
Autor Fitsch
 - 29. September 2016, 15:19:00
Zitat von: ulli76 am 29. September 2016, 10:22:28
Evtl. sind die freiwilligen Beiträge auch einfach bei einem anderen Versicherungsträger als die Bw-Beiträge.

kann ned sein, egal welche LVA (Jetzt DRV-irgendwas) / BfA (jetzt DRV-Bund) der aktuelle Rentenversicherungsträger übernimmt die RV-Beiträge der anderen ....
Autor Ralf
 - 29. September 2016, 13:06:43
Verschoben.
Autor ToMA
 - 29. September 2016, 13:02:53
Warum wurde die Frage des TE eigentlich unter dem Punkt "Reserve" gepostet?

Das ist doch eher eine Frage aus dem Bereich "Allgemein" oder "Familie"!?
Autor F_K
 - 29. September 2016, 12:30:33
.. was nicht "schlimm" wäre  hätte er dort auch ein paar Jahre gezahlt, würde von dort ebenfalls eine Rente gezahlt werden.

Halten wir fest:

- Eine Nachversicherung für SaZ muss nicht beantragt werden, dies geschieht automatisch, auf Basis der Höhe der Bruttogehälter.
- Die genannte Rentenhöhe entspricht ca. dem Erwartungswert für 12 Jahre Rentenzahlung.

Die Ratschläge (Kontenklärung, Klärung des Vorsorgekonzeptes der Mutter) sind gegeben.
Autor ulli76
 - 29. September 2016, 10:22:28
Evtl. sind die freiwilligen Beiträge auch einfach bei einem anderen Versicherungsträger als die Bw-Beiträge.
Autor F_K
 - 29. September 2016, 10:06:32
Sachlich:

ZitatAktueller Rentenwert

bis 30.6.2016 monatlich
29,21 Euro West und 27,05 Euro Ost

Wer also 12 Jahre den Durchschnittsverdienst verdient hat, bekommt derzeit (West) ca. 360 Euro Rente.
Mehr als den Faktor 1,7 kann niemand erhalten, für 12 Jahre also maximal 612 Euro Rente.

Der "Kamerad" wird also brav weiter Rente gezahlt haben - während der Selbstständige wohl bei der Altersvorsorge erheblich nachlässig war.
Autor ToMA
 - 29. September 2016, 09:21:20
Zitat von: Muehle99 am 29. September 2016, 07:26:37
...  der Kamerad von meinem Vater war wohl bei der LVA danach und bekommt "nur" für diese 12 Jahre diese höhere Rente, da man ihn für die kompletten 12 Jahre als HptFw nachversichert hat....

Das kann nicht sein. Wenn der Kamerad bereit ist, lass Dir seine Rentenberechnung vorlegen, da steht drin, für welche Beitragszeiträume seine Rente berechnet wurde. Da stehen garantiert nicht nur die von Dir zitierten 12 Jahre drin.  Nur so ließen sich die beiden Renten miteinander vergleichen.

Bei der LVA war der Kamerad Deines Vaters i.d.R. Angestellter. Für diese Zeit somit auch rentenversichert. Jemand hätte also diesen Rentenbetrag rechnerisch aufsplitten müssen, das hat aber vermutlich noch niemand gemacht (z.B. 400 € für die Bw-Zeit und 800 € für die übrige Zeit).
Der Rentenbetrag von 1.400 € beinhaltet somit nicht nur die 12 Jahre Bw sondern auch die übrige Zeit seines gesamten Erwerbslebens (als Arbeitnehmer).

Wenn Dein Vater in seiner selbständigen Zeit keine Pflicht- oder freiwilligen RV-Beiträge geleistet hat, fällt seine Rente entsprechend niedriger aus. 400 € erscheinen mir hierfür realistisch zu sein.

Ansonsten das zuvor geschriebene umsetzen (beim Rentenversicherungsträger nachfragen).

Autor ulli76
 - 29. September 2016, 08:42:58
Frag deinen Vater doch mal in welche Rentenversicherung er während der Selbständigkeit eingezahlt hat.
Autor Fitsch
 - 29. September 2016, 08:19:36
es wurde bereits viel geschrieben, und alles ist richtig.

- für 12 Jahre SAZ bekommt man nie und nimmer 1.400,-- Euro Rente. Auch nicht als SAZ-12 General.
- die ~400,-- Euro Rente sprechen dafür, dass ihr Vater davor und nach seiner Barras-Zeit nicht in die DRV einbezahlt hat (als gesetzlich oder freiwillig Versicherter)

Ob was - und wenn ja - wie viel nachversichert wurde steht im Versicherungsverlauf des entsprechenden Rentenversicherungsträgers.

Diesen kann man auch online beantragen, er wird an die beim Rentenversicherungsträger hinterlegte Adresse versandt.
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

Alles andere ist Kaffeesatzleserei - und führt zu keinem brauchbaren Ergebnis.

Horrido
Fitsch
Autor wolverine
 - 29. September 2016, 07:40:06
Für 12 Jahre Anwartschaft bekommt meine keine 1400€.
Autor Muehle99
 - 29. September 2016, 07:26:37
Vielen Dank für die ganzen Rückinfos!
Ich werde mich mal durch die ganzen alten Akten wühlen müssen....  Meine Eltern waren beide selbständig und meine Mutter hat sich in nichts reinschauen lassen hat aber alles gemanagt...