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Autor Jens79
 - 21. Oktober 2016, 08:24:50
Einfach mal fragen was man mit dieser Leistung anfangen möchte...
Autor KillBurn93
 - 20. Oktober 2016, 15:49:34
Ich hab nicht gesagt das ich den Grund dafür kenne
Autor Jens79
 - 20. Oktober 2016, 10:26:26
Da es sich hier um ein Bundeswehrforum handelt, interessieren mich die "zivilen" Disziplinen nicht.
Das müsstest du doch langsam mal bemerkt haben, werter F_K
Autor Ralf
 - 20. Oktober 2016, 10:05:56
Es ging ja hier um die 200m in 6 Minuten. Das gibt es nicht mehr. Die Schwimmfertigkeit festzustellen verlangt nicht 6 Minten und ja, für die 75jährigen+ können 200m geschwommen, aber das "eher nicht für Soldaten" halte ich da schon großzügig ausgelegt  ;)
Das also als Disziplin für das DSA 200m in 6 Minuten schwimmen zu müssen, trifft nicht zu.
Autor F_K
 - 20. Oktober 2016, 09:33:21
@ Jens79:

Sachlich nicht richtig, schon Wiki sag zu  (olympischen) Schwimmstrecken:

ZitatGeschwommen werden Strecken gemäß den Regularien, die meist ein Vielfaches von 100-Meter-Abschnitten sind: 100 m, 200 m, 400 m, 800 m, 1500 m und 5000 m sowie die 50-m-Distanz als Sprintstrecke. Beim Langstreckenschwimmen kommen Strecken zwischen 5 und 25 Kilometer hinzu, die meist in offenen Gewässern ausgetragen werden. Neben Einzelwettkämpfen finden auch Staffelwettkämpfe statt, wobei hier ausschließlich 4er-Staffeln geschwommen werden. International gibt es Staffelwettbewerbe über 4 × 50 m, 4 × 100 m und 4 × 200 m.

Beim DSA kommt als "Sprint" die 25 Meter Schwimmstrecke dazu, und die 200 / 400 / 800 Meter Strecke als Ausdauerschwimmstrecke (je nach Alter).

Richtig ist, dass in den für Soldaten üblichen Altersbändern die 200 Meter beim DSA eher nicht geschwommen werden.
Autor Jens79
 - 20. Oktober 2016, 09:17:18
Zitat von: MiraC am 20. Oktober 2016, 06:57:16
Die Disziplin gehört zum DSA, wenn KEIN Kleiderschwimmen oder KEINE andere Schwimmdisziplin aus dem DSA abgelegt wird.

Ralf hat es ausgeführt. Es gibt diese "Disziplin" einfach nicht mehr.
Autor Ralf
 - 20. Oktober 2016, 07:06:57
Nein, das stimmt so nicht. Die Schwimmfertigkeit kann so nachgewiesen werden:

[gelöscht durch Administrator]
Autor MiraC
 - 20. Oktober 2016, 06:57:16
Die Disziplin gehört zum DSA, wenn KEIN Kleiderschwimmen oder KEINE andere Schwimmdisziplin aus dem DSA abgelegt wird.
Autor Jens79
 - 19. Oktober 2016, 20:16:01
Zitat von: KillBurn93 am 03. Oktober 2016, 14:28:44
Wenn es Kriegsgeschichte ist wird diese aber trotzdem noch gerne aus Tradition gepflegt
Autor Spotter15
 - 18. Oktober 2016, 17:53:20
"Ein totes Stück Holz treibt schnell genug um die Zeit zu schaffen" - um mal meinen Ausbilder zu zitieren.
Autor KillBurn93
 - 03. Oktober 2016, 14:28:44
Wenn es Kriegsgeschichte ist wird diese aber trotzdem noch gerne aus Tradition gepflegt
Autor Jens79
 - 16. September 2016, 21:07:14
Schwimmen gehört zu den individuellen Grundfertigkeiten des Soldaten. Dies wird jährlich durch das Kleiderschwimmen abgeprüft.

Der Nachweis der Schwimmfähigkeit kann entweder durch das Kleiderschwimmen, oder eine Disziplin des DSA erbracht werden.

Die 200m unter 6 Minuten sind Kriegsgeschichte.  ;)
Autor dunstig
 - 16. September 2016, 20:44:19
Wenn ich mich richtig erinnere, muss man innerhalb von 6 Minuten 200 Meter zurücklegen, um den Nachweis der Schwimmfähigkeit zu erbringen. Da auch für das Deutsche Sportabzeichen, welches jährlich gemäß Befehl abzulegen ist, die Schwimmfähigkeit nachgewiesen werden muss, sollte man zumindest kein Nichtschwimmer sein.

Aber jeder, der schonmal im Wasser geplantscht hat, sollte diese Anforderungen eigentlich schaffen. ;)
Autor Niklaass
 - 16. September 2016, 20:39:45
Hallo, ich hab gehört in der Grundausbildung muss ich einen Schwimmtest ablegen. Wie sieht der aus und wird auf diesen Trainiert oder muss man das schon können?