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Zitat von: justice005 am 23. Oktober 2016, 12:58:51
"Im Namen der Bundesrepublik Deutschland verleihe ich dem XY für die Dauer der Besonderen Auslandsverwendung im EinsKtgt XY von (Wehrübungsanfang)bis (Wehrühungsende) den Dienstgrad eines So-und-so...."
ZitatDienstgrad zunächst entsprechend dem zivilen Amt vorläufig, nach 24 RDL-Tagen auf dem DP dann endgültig. Sprich, nach einem Auslandseinsatz hat man den DG d.R. in aller Regel endgültig/dauerhaft.
Zitat von: KlausP am 11. September 2016, 14:15:58Zitat von: Ralf am 11. September 2016, 14:03:05
Wenn er nicht wehrdienstfähig ist, kann er auch nicht in den Status eines Soldaten berufen werden.
Ralf, der hier darf aber:Zitat... nicht wehrdienstuntauglichen ...
Zitat von: Ralf am 11. September 2016, 14:03:05
Wenn er nicht wehrdienstfähig ist, kann er auch nicht in den Status eines Soldaten berufen werden.
Zitat... nicht wehrdienstuntauglichen ...
ZitatDas ist kein Muss - aber eine deutliche Erwartungshaltung !