ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: ZMZler am 26. Oktober 2016, 10:31:12Nein. Das Reservewehrdienstverhältnis ist ein besonderes Wehrdienstverhältnis (Gesetz über die Rechtstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr Abschnitt 2) auf ehrenamtlicher Basis, in das gegenwärtig nur die Leiterinnen und Leiter der Bezirks- und Kreisverbindungskommandos, deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie die Beauftragten Sanitätsstabsoffiziere für die zivil-militärische Zusammenarbeit im Gesundheitswesen berufen werden können. Das Reservewehrdienstverhältnis beginnt mit der Ernennung.
Der erste Schritt wurde doch bereits mit dem "Besonderen Reservewehrdienstverhältnis" gemacht.
ZitatReservistinnen und Reservisten, die sich freiwillig verpflichtet haben, ehrenamtlich eine Funktion in derUnd § 5 (1) dazu:
Reserveorganisation der Bundeswehr wahrzunehmen, können längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem sie
das 65. Lebensjahr vollenden, in ein Wehrdienstverhältnis nach diesem Gesetz (Reservewehrdienstverhältnis)
berufen werden. Die Regelungen des Soldatengesetzes und des Wehrpflichtgesetzes zur Begründung anderer
Wehrdienstverhältnisse bleiben im Übrigen unberührt, soweit sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts
anderes ergibt.
ZitatFür die Berufung in ein Reservewehrdienstverhältnis gelten die Vorschriften über die Berufung in dasHier wird also explizit unterschieden zwischen einem Res und einem SaZ Dienstverhältnis. Damit zählen sie nicht als SaZ oder BS.
Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit entsprechend. Die Ernennungsurkunde
enthält anstelle der Wörter ,,in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit" oder ,,in das Dienstverhältnis eines
Soldaten auf Zeit" die Wörter ,,in ein Reservewehrdienstverhältnis" sowie die Angabe der Berufungsdauer.