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Autor HerrZog
 - 24. März 2017, 06:58:27
Wie bereits gesagt wurde: Mannschaften werden von der Stammeinheit in die jeweils nötigen Ausbildungen eingeschleust! Niemand hier kann Ihnen sagen, wie Ihre zukünftige Stammeinheit das handhabt und die nötigen Ausbildungen für Sie plant!
Autor trackbox
 - 23. März 2017, 22:00:27
Danke, ist aber nicht so das ich dafür kein Verständnis hätte. Leider bekommt man trotzdem schwer Infos, wie die Ausbildung eines Mannschaftssoldaten, speziell in der Verwendung gegliedert ist bis man halbwegs voll ausgebildet ist. Dann lass ich mich halt überraschen  ;)
Autor KlausP
 - 23. März 2017, 20:39:12
Zitat... Leider bekommt man nach erfolgreichen Abschluss im Karrierecenter wenig Infos zum weiteren Werdegang nach der AGA ...

Das hängt ganz einfach damit zusammen, dass das Karrierecenter auf die weitere Ausbildungs- und Lehrgangsplanung keinerlei Einfluss mehr hat, das liegt einzig und allein in der Zuständigkeit der Truppe (bei Mannschaften) bzw. des BAPersBw bei Laufbahnlehrgaengen höherer Laufbahnen.
Autor trackbox
 - 23. März 2017, 20:15:15
Hallo und Danke, für die Aufnahme hier im Forum  ;)

Ich bin meinen Ziel schon ziemlich nah. Ende Juli beende ich meine Ausbildung und bei dem Einstellungstest im Karrierecenter konnte ich mir meine Wunschverwendung in der Mannschaftlaufbahn ergattern. Im September werde ich relativ Heimatnah in Augustdorf zur AGA eingezogen. Obwohl ich relativ gut informiert bin, habe ich paar Fragen und hoffe das ich eventuell hier darauf einige brauchbare Antworten erhaschen kann.

Meine Wunschverwendung war und so bin ich eingeplant, Fahrer Fennek / Späher bei der Heeresaufklärungstruppe. Der Einplaner im Karrierecenter meinte, dass man immer mal wieder mit Änderungen durch den KpFW bzw. durch den S1 Bereich rechnen muss. Dementsprechend, kommt so etwas in der Mannschaftslaufbahn häufig vor, denn eigentlich hatte man ja relativ lange Planungszeit? Weiterhin würde mich interessieren wie kooperativ die Jungs dann sind, falls man mit der vorgeschlagenen Ausweichverwendung nicht einverstanden sein sollte und man sich ggf. entscheidet die Verwendung zu ändern?

Leider bekommt man nach erfolgreichen Abschluss im Karrierecenter wenig Infos zum weiteren Werdegang nach der AGA. Im Normallfall weis ja jeder der sich ein wenig informiert hat, dass nach der Versetzung in die Stammeinheit die Spezialgrundausbildung, CE  Führerschein, Einweisungsfahrten usw. auf einen zu kommt. Aus Gesprächen mit anderen Leuten die sich verpflichtet haben, hörte ich ziemlich häufig das es da manchmal hackt sowie aus verschiedenen Gründen es keine nahtlosen strukturierten Anschlüsse gibt. Hier wäre es ebenfalls gut, wenn mir jemand entsprechend meiner Verwendung etwas Aufklärung geben könnte  :)

Sollte ich mich mit meiner Fragestellung im entsprechenden Forum vertan haben, bitte ich die Admins das zu verschieben.
Vielen Dank für eure Ausführungen im voraus!

Autor LwPersFw
 - 27. Oktober 2016, 05:52:41
Vielleicht hilft dies weiter

https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)




Edit: Link korrigiert!
Autor jochenschweisser
 - 26. Oktober 2016, 21:56:40
Auch von der Berufsschulpflicht kann man aufgrund eines berufsvorbereitenden Jahres befreit werden. Bis auf kleine aber feine Details ist der Beitrag von Andi also korrekt (wie immer).
Autor Andi
 - 26. Oktober 2016, 19:49:15
Zitat von: Tommie am 26. Oktober 2016, 18:41:31
Die gesetzliche Schulpflicht in Deutschland beträgt acht Jahre!

Nein, es gibt überhaupt keine bundeseinheitliche Schulpflicht. Jedes Bundesland hat hier eigene Normen zu und die gehen von 9 Jahren Schulpflicht plus anschließender Berufsschulpflicht/alternativ der Besuch einer weiterführenden Schule bis zu pauschalen 12 Jahren Schulpflicht, wie es sie zum Beispiel in Niedersachsen gibt.
Ein Bundesland mit nur 8 Jahren Schulpflicht kenne ich nicht,da hat man ja nicht mal die Chance auf einen Hauptschulabschluss.

Gruß Andi
Autor Skepj
 - 26. Oktober 2016, 18:48:53
Danke für die schnelle Antworten.
Ich bin 17.
Das mit der Karriereberatung wollte ich mal die nächste Zeit in Angriff nehmen.
Mir wurde von meinem Schul-Berufsberater eine Schulpflicht von 12 Jahren gesagt, habe es aber nun selber gelesen.
Autor Tommie
 - 26. Oktober 2016, 18:41:31
Die gesetzliche Schulpflicht in Deutschland beträgt acht Jahre! Und bei der Bundeswehr kann man z. B. Soldat werden und einige dieser Stelle für Soldaten erfordern eine Berufsausbildung, die man dann über die Bundeswehr macht! Sie gehen am besten zu einem Karriereberater und informieren sich erst einmal, denn das was Sie wissen, ist extrem unvollständig und es hilft niemandem weiter, wenn wir extra für Sie bei "Adam und Eva" anfangen zu erklären, denn genau dafür gibt es die Karriereberatung!
Autor ulli76
 - 26. Oktober 2016, 18:41:01
wie alt bist du denn?
Autor Skepj
 - 26. Oktober 2016, 18:36:15
Hallo,
Ich habe im nächsten Jahr mein Realschulabschluss (Mittlere Reife) abgeschlossen.
Danach hatte ich vor zur Bundeswehr zu gehen und eine Ausbildung zu machen da ich ja noch nicht die Schulpflicht erfüllt habe. ( 12 Jahre )
Hatte vor in den Fernmelde Dienst zu gehen oder erstmal den Freiwilligen Wehrdienst, aber dies zählt ja nicht zur Ausbildung oder?
Was kann ich nun bei der Bundeswehr machen für eine Ausbildung?
Habe mich auf der Seite umgesehen und habe nicht ähnliches wie Fernmeldetechnik gefunden.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Ich muss halt noch die 2 Jahre Schulpflicht erfüllen.