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Zitat von: ulli76 am 07. November 2016, 14:13:30
Müsste aber eigentlich inzwischen in irgendeiner Vorschrift oder Weisung geregelt sein.
Zitat"Miterfassung der elektronischen Zigarette vom Geltungsbereich des BNichtrSchG
Bezug nehmend auf den Erlass ,,Schutz der nichtrauchenden Personen vor Passivrauchen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung" (VMBl 2007, Seite 106), der die Umsetzung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes in die Bundeswehr regelt, weise ich auf folgenden Sachverhalt hin:
In Beantwortung einer Kleinen Anfrage aus dem Deutschen Bundestag zum Gebrauch von E-Zigaretten hat die Bundesregierung dem Parlament u.a. mitgeteilt, dass nach ihrer Auffassung E-Zigaretten grundsätzlich unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz fallen, da dieses Gesetz ein allgemeines Rauchverbot regelt, ohne dass ´Rauchen´ hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder E-Zigaretten differenziert wird.
BMVg WV IV 1 Az: 47-04-15/10"
Zitat"Miterfassung der elektronischen Zigarette vom Geltungsbereich des BNichtrSchG
Bezug nehmend auf den Erlass ,,Schutz der nichtrauchenden Personen vor Passivrauchen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung" (VMBl 2007, Seite 106), der die Umsetzung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes in die Bundeswehr regelt, weise ich auf folgenden Sachverhalt hin:
In Beantwortung einer Kleinen Anfrage aus dem Deutschen Bundestag zum Gebrauch von E-Zigaretten hat die Bundesregierung dem Parlament u.a. mitgeteilt, dass nach ihrer Auffassung E-Zigaretten grundsätzlich unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz fallen, da dieses Gesetz ein allgemeines Rauchverbot regelt, ohne dass ´Rauchen´ hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder E-Zigaretten differenziert wird.
BMVg WV IV 1 Az: 47-04-15/10"
Zitat von: ManuMotors am 07. November 2016, 14:15:45..., bleibt es eine rechtliche Grauzone und damit erlaubt.
ZitatMüsste aber eigentlich inzwischen in irgendeiner Vorschrift oder Weisung geregelt sein.