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Zitat von: Gast1183 am 08. November 2016, 17:41:55Ja, das war meinem AG bekannt, daher rührt meiner Meinung nach auch die Kündigung, aber das ist eine andere Geschichte und liegt schon bei unserem Anwalt.
Zitat...§ 2 Kündigungsverbot für den Arbeitgeber
... 2) ... Kündigt der Arbeitgeber binnen sechs Monaten, nachdem er von der Meldung des Arbeitnehmers bei den Streitkräften zur Teilnahme an einer Eignungsprüfung Kenntnis erhalten hat, oder innerhalb von drei Monaten im Anschluß an die Eignungsübung, so wird vermutet, daß die Kündigung aus Anlaß der Teilnahme an einer Eignungsübung ausgesprochen und, sofern aus dringenden betrieblichen Erfordernissen Entlassungen erfolgen, bei der Auswahl des Arbeitnehmers seine Teilnahme an einer Eignungsübung zu seinen Ungunsten berücksichtigt worden ist....
Zitat... Besser wird Ihre Situation vermutlich erst dann werden, wenn die Eignungsübung vorbei ist und Sie zum SaZ ernannt wurden. ...