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Autor KlausP
 - 08. November 2016, 14:44:42
Zitat von: Rollo83 am 08. November 2016, 12:45:52
OK, hab ja noch 23 Jahre + X bis zur Pension also alles noch im Rahmen.

hab grad noch erfahren das die Zeit des GWD bei den 60 Monaten als Grenze angerechnet wird. zahlt die Bw da wirklich in die Rentenkasse ein?

Ich denke ja. Bei Wehrübenden (jahaaa ich weiß das ...) tut sie es ja auch.
Autor Rollo83
 - 08. November 2016, 12:45:52
OK, hab ja noch 23 Jahre + X bis zur Pension also alles noch im Rahmen.

hab grad noch erfahren das die Zeit des GWD bei den 60 Monaten als Grenze angerechnet wird. zahlt die Bw da wirklich in die Rentenkasse ein?
Autor Tommie
 - 08. November 2016, 12:12:00
Du liegst da falsch ;) ! Angerechnet werden Zeiten von maximal fünf Jahren inklusive Ausbildungszeiten nur dann, wenn man das beantragt! das kann man aber noch im letzten jahr vor der Pensionierung machen!
Autor Rollo83
 - 08. November 2016, 10:27:36
Ich klink mich hier auch mal wieder ein bin ja nun auch schon nen bissel im Status eines BS.

Hab vor ein paar Wochen auch mal wieder einen tollen Rentenbescheid bekommen und der lag wie bei jens79 bei knapp unter 100€.
Dann hab ich gesehen das ich "schon" über 6000€ eingezahlt hab. Liege dann wohl auch über den 60 Monaten wobei ich mir ziemlich sicher bin das ich keine 60 Monate eingezahlt habe oder wird während den 9 Monaten Grundwehrdienst von der Bundeswehr etwas in die Rentenkasse eingezahlt?
Ich wird den Antrag auch mal stellen, was solls.

Eine Frage hätte ich noch zur anrechenbaren Vordienstzeit.
Wenn man mit einem anerkannten Beruf und somit mit höherem Dienstgrad ein steigt dann sind die Vordienstzeiten automatisch angerechnet oder lieg ich da falsch?
Autor gojomo
 - 14. August 2016, 12:46:20
Habe meine Auszahlung zwischenzeitlich erhalten. Wie erwartet kein Vermögen, aber da ich gar keinen Rentenanspruch habe wäre es echt zu schade gewesen es zu "verschenken"

Bearbeitungszeit waren ca. 4 Wochen. Mitarbeiter sehr freundlich

Gesendet von meinem D5803 mit Tapatalk

Autor LwPersFw
 - 12. August 2016, 08:30:58
Auch die Rentenversicherung ist nur eine Behörde...  ;)

Da ich eine Regelaltersrente erhalten werde...erhalte ich auch meine jährliche Rentenauskunft.

In diesem Zusammenhang musste ich schon gefühlt "100-fach" eine Bescheinigung ausfüllen,
warum seit über 20 Jahren keine Rentenbeiträge mehr auf mein Konto fließen...


Wo Menschen am werkeln sind ... passieren halt auch Fehler...  ;D ;)
Autor Jens79
 - 11. August 2016, 20:51:48
Zitat von: Jens79 am 02. Juli 2016, 18:03:13
Ich hab das jetzt einfach mal online ausgefüllt und abgeschickt.

Entweder ich bekomme was, oder eben nicht.  :)

Nach drei Wochen kam ein Brief. Da waren drei ungeklärte Zeiträume aufgeführt zu denen ich mich noch äußern musste. Komisch nur das die Zeiträume bereits in meiner SaZ/BS Zeiträumen lagen. Die Zeiträume vor der Bw waren alle sauber und lückenlos geführt.  Naja, wie auch immer. Bin gespannt was dabei rum kommt.

Ich hoffe auf eine fette Auszahlung.  ;D ;D :D
Autor BulleMölders
 - 07. Juli 2016, 07:53:24
Als ich meinen Antrag auf Auszahlung gestellt habe, hat es etwa vier Wochen gedauert.
Autor gojomo
 - 06. Juli 2016, 20:58:27
Hab das jetzt auch mal abgegeben, aber nur online ausfüllen war nicht drin.

Die wollten einmal meine BS Urkunde sehen. Eine beglaubigte Kopie reichte denen aber nicht sondern eine Kopie musste in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung "bestätigt" werden. Die haben aber auch gleich mal über meinen Antrag drübergeguckt, war eigentlich ganz unkompliziert.

Leider konnten die mir weder vorrechnen was in etwa dabei rumkommt noch wie lange ich darauf warten müsste.

MkG
Autor Jens79
 - 02. Juli 2016, 18:03:13
Ich hab das jetzt einfach mal online ausgefüllt und abgeschickt.

Entweder ich bekomme was, oder eben nicht.  :)
Autor Tommie
 - 02. Juli 2016, 17:12:18
Die fünf Jahre gelten soweit ich weiß schon sehr sehr lange, da sich für meine Mutter im letzten Jahrtausend auch schon diese Frage stellte! Zu diesen fünf Jahren zählen aber nur Zeiten, zu denen vom Bruttoentgelt Beiträge gezahlt wurden, jedoch NICHT "Anrechnungszeiten" wie z. B. Kindererziehungszeiten, Schul- und Studienzeiten!

Näheres dazu hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232658/publicationFile/50114/beitragserstattung.pdf
Autor BulleMölders
 - 02. Juli 2016, 16:44:30
Zitat von: Tommie am 02. Juli 2016, 11:56:30
Wer mehr als 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann sich den Antrag auch schenken, denn er wird keine Erstattung bekommen! Diese gibt es nur bei weniger als 60 Monaten gesetzlicher Rentenversicherung!

Seit wann gilt diese Regelung?
Der Kollege, mit dem ich mir das Büro teile, hat ein paar Monate mehr als 60 eingezahlt und hat sich vor ein paar Jahren seine Rentenbeiträge auch auszahlen lassen.
Autor Tommie
 - 02. Juli 2016, 16:20:53
Nachdem einen solchen Rentenbescheid nur der erhält, der die Mindestzeit für den Bezug einer gesetzlichen Rente erfüllt, also mehr las 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat ... leider JA!
Autor Jens79
 - 02. Juli 2016, 15:37:42
Wenn ich also einen jährlichen Rentenbescheid bekomme, derzeit wahnsinnige 96,67€, kann ich mir den Antrag schenken.
Autor KlausP
 - 02. Juli 2016, 12:48:44
Zitat von: Tommie am 02. Juli 2016, 11:56:30
Nur um das auch noch erwähnt zu haben:

Wer mehr als 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann sich den Antrag auch schenken, denn er wird keine Erstattung bekommen! Diese gibt es nur bei weniger als 60 Monaten gesetzlicher Rentenversicherung! Viel wichtiger ist da jedoch der Rat vom "LwPersFw", sich die Zeiten einer Ausbildung als pensionswirksam anerkennen zu lassen! Das gibt nämlich in diesem Falle drei Mal knappe 1,8 Prozentpunkte für die Pension ;) !

Ansonsten gibt es für die Zeit von der Pensionierung bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente einen Zuschlag zu den Ruhestandsbezügen von einem knappen Prozentpunkt pro Jahr, das man in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. und nach Eintritt in das gesetzliche Rentenalter gibt es dann, natürlich nur auf Antrag eine gesetzliche Rente bei gleichzeitigem Wegfall des Zuschlags in den Versorgungsbezügen!

Siehe § 26a SVG, aber auch nur auf Antrag bei gleichzeitiger Vorlage der Bescheinigung der "Kontenklärung" der Rentenversicherung.