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Autor FoxtrotUniform
 - 11. November 2016, 18:52:27
1. Offtopic und 2. steck ich zu tief drin, um ad hoc zwischen nfD und offen zu unterscheiden.
Autor F_K
 - 11. November 2016, 09:44:44
@ OMLT:

.. ich wollte die Gelegenheit nur nutzen, das Ergebnis zusammenzufassen.

Offtopic:

@ FU:

.. noch verbringt mich die Luftwaffe - wenn denn Fluggerät verfügbar ist (der Lehrgang "Erhalt" vor 4 Wochen ist mangels Fluggerät abgesagt worden).

Ein Update, wie (schlimm) die Lage ist:

- A 400 M kann man wohl nur aus EINER Tür absetzen (wenn beide genutzt werden, "treffen" sich die FschJg hinter der Maschine), und wegen Verwirbelungen nur alle 5 Sekunden ein Springer - Kapazität damit Faktor 10 geringer als bei der Transall (wenn man alle 1 Sekunde aus der Trall springt, praktisch geht da auch mehr ...) - damit ist ein taktischer Einsatz quasi unmöglich - so lange Absetzplätze gibt es nicht.

- CH 53 - Inzwischen sind alle auf die neue Heckklappe mit Aufnahme Waffenstation umgerüstet. Diese erfordert eine neue Walze, falls ein Bergen eines Springers notwendig ist. Davon gibt es genau "Eine", die nicht zugelassen ist.
Ein Sprungdienst mit CH 53 ist damit nur mit dieser Walze und Sondergenehmigung möglich. Zulassung der Walze dauert 2 Jahre, ist aber noch nicht begonnen worden.

- NH90 - gibt zwar Ausstattung fürs Springen, aber keine Zulassung dafür.

- Tiger war wohl nie als Plattform vorgesehen, wäre ja auch eher "Quatsch" (habe den Witz verstanden).
Autor OMLT
 - 11. November 2016, 09:02:46
Zitat von: F_K am 11. November 2016, 08:43:33
@ OMLT:

Es ging bei meiner Anmerkung nicht darum, was ich für sinnvoll erachte (oder was sinnvoll ist).


Es war auch keine Kritik o.ä. sondern ein Ausdruck der Zustimmung.
Whatever.

Horrido
Autor FoxtrotUniform
 - 11. November 2016, 09:01:21
Er kann es nicht lassen. Verbringungsart "Vertikal" für F_K ab sofort ohne die Luftwaffe und ohne Heeresflieger die von der Freistellung der Kopfbedeckung profitieren (aus dem Tiger kann man aber auch nicht so gut hüpfen habe ich gehört und NH90, nun ja...) ;-)
Autor F_K
 - 11. November 2016, 08:43:33
@ OMLT:

Es ging bei meiner Anmerkung nicht darum, was ich für sinnvoll erachte (oder was sinnvoll ist).

Es war ein kleiner "Seitenhieb" auf eine andere TSK, die ja z. B. gerne, weil es "irgendwo" (oder überhaupt nicht) einen Flughafen gibt, keine Kopfbedeckung trägt.

Fassen wir zusammen:

- Best Dfg SchießAusb HdWa nSAK Ziffer 1407 legt die "Schutzausstattung" fest, in Verbindung mit
- Der Weisung Anzugordnung ergibt sich damit die zu tragende Uniform vollständig.

Lediglich witterungsbedingt darf dann zusätzliche Bekleidung getragen werden.
Autor OMLT
 - 11. November 2016, 08:28:01
Zitat von: F_K am 09. November 2016, 20:03:17

Die Beobachtung war in Penzing, wo in einem Raum das Trockentraining für NSAK gemacht wurde - trotz "trocken" in voller Ausrüstung ...

Es muss heißen gerade weil trocken in voller Ausrüstung. Denn was ich im Trockentraining nicht beherrsche werde ich mit vollem Gerödel und im scharfen Schuss niemals abrufen können.

MkG und Horrido
Autor F_K
 - 09. November 2016, 20:03:17
Ich schiesse höchsten auf und nicht mit der Luftwaffe ... (Ein Scherz).

Die Beobachtung war in Penzing, wo in einem Raum das Trockentraining für NSAK gemacht wurde - trotz "trocken" in voller Ausrüstung ...
Autor FoxtrotUniform
 - 09. November 2016, 19:32:59
Da war der liebe FK aber noch nicht mit den richtigen Luftwaffenverbänden schießen
Autor F_K
 - 09. November 2016, 16:35:45
Och Jungs, wie gestern noch gesehen wählt selbst die Luftwaffe den passenden Anzug für das Tragen der genannten Schutzausrüstung.

(Anzugordnung und Arbeitsschutz lassen da keinen Spielraum - lediglich Ergänzungen aufgrund der Witterung sind möglich)
Autor Tommie
 - 09. November 2016, 16:00:06
Ok, gemäß Ziffer 1407 sollte man dann zum "Badehöschen" noch folgende Teile anhaben, dass die ganze Veranstaltung den Vorschriften konform ablaufen kann ;) :

Zitat"• ballistische Schutzbrille oder vergleichbarer Augenschutz (nach STANAG 2920),
• Gefechtshelm,
• Schutzweste (mindestens Schutzklasse 1),
• Handschuhe und
• Gehörschutz"

Nur so am Rande und gaaaaanz grob ;) !
Autor LwPersFw
 - 09. November 2016, 14:55:41
Um Tommi zu ergänzen ... man suche in der genannten Vorschrift nach "persönliche Schutzausrüstung" und wird Teil-Antworten finden...  ;) ;D

Autor Vaddi
 - 09. November 2016, 11:55:41
Tommie, besten Dank erst einmal für das aufklärende Statement  ;)
Autor Gbj-Jo
 - 09. November 2016, 11:34:10
haha, im Blitz die Schießausbildung wär aber auch mal was neues! :D
Autor Tommie
 - 09. November 2016, 11:10:33
Kein Wunder, dass die Suche nichts ergeben hat, denn es gibt nichts!

Die Bestimmungen für die Durchführung der Schießausbildung mit Handwaffen nach neuem Schießausbildungskonzept (Best Dfg SchießAusb HdWa nSAK) sagt bei Anzug
Zitat"gemäß ZDv 44/10 ,,Schießsicherheit", Anlage 13"
und die ZDv 44/10 wurde überführt in Regelungen Online unter der Nummer A2-2090/0-0-1 und die erwähnte Anlage 13 existiert dort nicht mehr!

Demnach könnte man sagen "Anzug beliebig aber erwünscht" oder man einigt sich auf "Gemäß Vorgaben Leitender" und hofft, das diesem nicht die blaue Bundeswehrbadehose dabei einfällt ;D !
Autor Vaddi
 - 09. November 2016, 10:57:01
Guten Morgen,

ich bin auf der Suche nach der neuen Vorschrift zum Thema Schießanzug. Vielleicht könnte mir jemand auf die Sprünge helfen da die Suche nichts ergeben hat.

Vielen Dank erstmal.