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ZitatSoldaten sind aber keine Schüler. In der Regel werden Soldaten bezahlt und haben ggf. Familie.Deine Argumentation hinkt doch gewaltig. Natürlich sind Soldaten auf Lehrgängen auch Schüler, es gibt sogar die Bezeichnung dafür: z.bV-Schüler. Und selbst wenn sie nicht auf zbV-Schüler sitzen, so werden sie für Lehrgänge i.d.R. von eigentlichen Arbeit "freigestellt", sprich kommandiert. Ein normaler Schüler bekommt kein Geld dafür, ein Student muss oftmals nebenher arbeiten, ein Soldat als Schüler schon. Frag den mal nach einer 41h Woche. Der Soldat bekommt Geld dafür und das nicht zu knapp. Welcher Azubi bekommt denn das Gehalt einen Uffz und der Azubi muss auch nach seiner Arbeit/ Schule lernen? Und dann kommst du und meinst, dass Hausaufgaben per se in den 41h sein sollen?
Da einen Vergleich mit Schülern anzustellen ist absolut absurd oder denken Sie, Sie könne in
Ihrem Alter und Ihrem sozialen Status mit einem Schüler tauschen und das selbe erbringen?
Zitat von: KlarGlanz am 09. November 2016, 22:00:14
@Ralf
Soldaten sind aber keine Schüler. In der Regel werden Soldaten bezahlt und haben ggf. Familie.
Da einen Vergleich mit Schülern anzustellen ist absolut absurd oder denken Sie, Sie könne in
Ihrem Alter und Ihrem sozialen Status mit einem Schüler tauschen und das selbe erbringen?
@FoxtrotUnicorn
Also ich hoffe das Sie nie eine Lehrverwendung bekommen. Ihr Ansatz ist absolut opportunistisch und
narzisstisch. Mein Tipp: Suchen Sie sich mal einen Lehrgang zur Aneignung von sozialer Kompetenz, den
da sind Sie nach Ihrer eigenen Auffassung minderbegabt!
Zitat von: BlackLotus187 am 09. November 2016, 19:49:46... gibt es jetzt schon eine offizielle und eindeutige Regelung zum Thema Fahrer/Beifahrer in der SAVZ? ...Die gibt es doch schon von Anfang an ...
Zitat
Arbeitszeit nach § 30c Absatz 1 Satz 3 des Soldatengesetzes ist insbesondere nicht:
3.
die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende Zeit zum Erstellen von Lehrgangsarbeiten, die Erledigung von Hausaufgaben und vergleichbare Tätigkeiten,