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Autor Ralf
 - 10. November 2016, 05:36:56
Die theoretischen Grundlagen hast du ja in dem anderen Thread gelesen. Und ich halte hier nochmal fest: es gibt keine streitkräfte- bzw. Bw-gemeinsamen Bedarfsträgerforderungen, die vorgeben, dass man die GA bestanden haben muss. Unbenommen dessen können die MilOrgBer für sich festlegen, ob Sie davon Abweichungen festlegen. Zumal es ja auch unterschiedliche Ausbildungsformen gibt, d.h. es gibt UA/FA-Lehrgänge, da sind die Inhalte der Grundausbildung enthalten, warum sollte ich nun einem aktiven Soldaten den Lfb-Wechsel vorenthalten, aber einem Ungedienten ohne Ausbildung diesen mit Diensteintritt gewähren?
Und ob die Personalführung als Entscheider sich dann daran gebunden fühlt, steht auf einem zweiten Blatt.
Personalführung ist nicht immer von der Stange, sondern oftmals eine Einzelfallbetrachtung.
Autor KlausP
 - 09. November 2016, 21:44:19
Ist Ihnen am Ende der GA die ATN zuerkannt worden?
Autor Trotzklotz
 - 09. November 2016, 21:27:08
Interessanter Beitrag aber wer von Ihnen hat recht?
Sie (Ralf) oder der "fahnenjunky" ?
Autor Trotzklotz
 - 09. November 2016, 20:45:24
Guten Tag,

Ist eine Verlängerung vom Freiwillig Wehrdienstleistenden zum SaZ 4 trotz nicht bestandener Grundausbildung möglich? (Habe damals die Rekrutenbesichtung verpasst => MSG)

Mein Chef und meine anderen Vorgesetzen sind recht zufrieden mit mir. Der Chef hat dem Antrag mit einer postiven Stellungnahme ausdrücklich zugestimmt.
Jedoch ist der Chef selber nicht sicher ob die nicht bestandene Grundausbildung ein Problem beim BAPersBW erzeugen könnte.

Was meint ihr?