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Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 21. November 2016, 16:38:46
Ich denke es ist jetzt an der Zeit, ernsthaft darüber nachzudenken, den Bundespräsidenten durch einen gewählten Kriegshäuptling zu ersetzen. Gewählt wird derjenige, der am meisten Ruhm, Ehre, Beute und Sexsklaven verspricht, und wir wählen ihn durch laute Akklamation, indem wir unsere G36 auf die Plattenträger schlagen. Natürlich sind wir dabei betrunken. Und tragen Pickelhauben.



ahhhh...... PICKELHAUBEN!
Autor ToMA
 - 21. November 2016, 16:23:17
Mir als juristischen Laien scheint die FDGO auch nicht gefährdet zu sein, wenn anstatt eines Bundespräsidenten ein anderes Staatsoberhaupt eingesetzt werden würde, zumal der Bundespräsident ausserhalb der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) fungiert und diese somit nicht gefährdet ist.

Frage und Antwort aus einem juristischen Repititorium:
_________________
Kann der Bundespräsident abgeschafft werden?

Die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 III GG umfasst die Art. 1 und 20 GG. Nach Art. 20 I GG ist als Staatsform die Republik festgelegt, also die Wahl eines Staatsoberhauptes auf Zeit.
Dies muss allerdings nicht unbedingt der Bundespräsident, sondern könnte auch der Bundeskanzler sein. Eine Abschaffung wäre demnach möglich, Art. 79 III GG wäre nicht betroffen. 
_________________

Und wer meint, eine andere Verkörperung des Staatsoberhaupt sei sinnvoller, nimmt nur sein Recht zur freien Meinungsäußerung wahr (und greift m.E. nicht die FDGO an sich an).
Meine Meinung.  ;)
Autor schlammtreiber
 - 21. November 2016, 16:18:13
Zitat von: Merowig am 21. November 2016, 15:54:26
Was ist dann mit dem Cicero, dem "Magazin fuer politische Kultur" ?

aka "Politologen-BUNTE"  ;)
Autor Merowig
 - 21. November 2016, 15:54:26
Zitat von: schlammtreiber am 21. November 2016, 15:45:52

Kulturteile sind politisch nicht zitierfähig  ;D

Was ist dann mit dem Cicero, dem "Magazin fuer politische Kultur" ?

http://www.cicero.de/berliner-republik/gaucks-rueckzug-schafft-endlich-das-amt-bundespraesidenten-ab/61020

:D
Autor Merowig
 - 21. November 2016, 14:24:12
Im radikalem Spiegel gab es auch einen Artikel, der die Abschaffung des Amtes fordert
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/s-p-o-n-der-kritiker-das-amt-ist-ueberfluessig-geworden-a-807486.html

In der Welt ebenfalls
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article13801953/Schafft-das-unnuetze-Amt-des-Bundespraesidenten-ab.html

Und genauso der Tagesspiegel
http://www.tagesspiegel.de/meinung/ueberfluessiges-amt-sparvorschlag-bundespraesident/1851066.html

Ebenso fuehrende Staatsrechtler
http://www.merkur.de/politik/staatsrechtler-bundespraesident-abschaffen-zr-1607958.html

Alles "boesartige und ignorante" Feinde der FDGO und alles rechtsradikale populistische Putinversteher nicht wahr???  ::) ::)

Zitat von: schlammtreiber am 21. November 2016, 14:00:56
Welche Quelle benennt explizit, dass das Amt des Vorsitzenden des Karnickelzüchtervereins Oer-Erkenschwick e.V. nicht zum Kern der FDGO gehört?
Keine.
Richten wir daher jetzt eine bewaffnete Sicherung in Brigadestärke rund um die dortigen Rammlerställe ein?
Nein.
Packy und Botasky* fuehren hier schon die Eigensicherung durch ;)


* aus Cat Shit One
Autor schlammtreiber
 - 21. November 2016, 14:00:56
Zitat von: miguhamburg1 am 21. November 2016, 13:55:46
Welche Quelle benennt denn explizit, dass das Amt des Bundespräsidenten nicht zur FDGO gehört?

Welche Quelle benennt explizit, dass das Amt des Vorsitzenden des Karnickelzüchtervereins Oer-Erkenschwick e.V. nicht zum Kern der FDGO gehört?
Keine.
Richten wir daher jetzt eine bewaffnete Sicherung in Brigadestärke rund um die dortigen Rammlerställe ein?
Nein.

Oder noch abstruser: welche Quelle benennt denn explizit, dass Kaugummiautomaten nicht zum Kern der FDGO gehören?







Mann, mann, mann....
Autor F_K
 - 21. November 2016, 14:00:35
Migu,

ich bin dann raus.

Du hast argumentiert, dass das Amt des Bundespräsidenten zur FDGO zählen würde - also liegt die Beweispflicht dafür bei Dir - nicht bei anderen.

Das BVerfG hat zur Thematik der FDGO geurteilt, und den Bundespräsidenten NICHT zum Kernbereich gezählt. Damit ist der Beleg dafür erbracht - es gibt weder ein höheres Urteil noch andere Quellen dafür.

- Die von Dir behauptete Theorie kann also nicht belegt werden - trotz Kritik bestehst Du aber darauf - unbelehrbar.

Natürlich kann ein staatliches Protokoll unterschieden - aber manche Staaten haben halt beide Ämter "in einem" zusammengefasst.
Autor miguhamburg1
 - 21. November 2016, 13:55:46
Lieber F_K, Sie können Ihr "Augenrollen" ruhig sein lassen: Welche Quelle benennt denn explizit, dass das Amt des Bundespräsidenten nicht zur FDGO gehört? Ihr Auszug ist da eben wenig hilfreich.

Im Übrigen unterscheidet das staatliche Protokoll zeischen Staatsoberhäuptern und Regierungschefs, falls Ihnen das noch nicht aufgefallen sein sollte. Selbstverständlich könnte dies im GG auf das Amt des Bundeskanzlers vereinigt werden, lässt aber die verfassungsgemäßen Aufgaben des Bundespräsidenten weder außer Kraft, noch könnten sie alle beim Bundeskanzler zusammengefasst werden.

Autor F_K
 - 21. November 2016, 13:41:35
Oh man,

dann etwas politische Bildung:

http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202025/freiheitlich-demokratische-grundordnung

Ich konnte keine Quelle finden, die das Amt des Bundespräsidenten zur FDGO zählt.

Ich bin gespannt, ob Migu so eine Quelle nennen kann.

Was sind denn "internationale Gepflogenheiten"?

Klar benötigt man ein Staatsoberhaupt - viele Demokratien fassen dieses Amt halt unter dem "Regierungschef" zusammen oder haben sogar einen (nicht demokratisch gewählten) Monarchen als Staatsoberhaupt.
Autor miguhamburg1
 - 21. November 2016, 13:33:27
Lieber F_K, die Quelle des BVerfG bezieht sich nicht auf ein Urteil zur FDGO, sondern zu einer ganz anderen Frage.

Insofern verbietet sich auch ein vollkommen hinkender Vergleich, wie ihn Wolverine bemühte. Zum Thema Kritik an der Amtsführung, zur Kompetenz und meinethalben Nasenfaktor gegenüber einem einzelnen Amtsträger/Pilitiker etc. Hatte ich ja bereits ausgeführt.

Zum Thema Kritik in der gewählten Form am Vorhandensein eines unserer Verfassungsorgane und damit erstens zur gedanklichen Nähe bestimmter politischer Kreise und zur Abkehr von unserer FDGO hatte ich ebenfalls aufgeführt. Nur, weil ein Politiker im Ergebnis Dasselbe genannt hat, heißt es ja nicht, dass es richtig wäre. Im Übrigen dürfen sich Politiker auch gegen die FDGO äußern, sie müssen dann halt mit Konsequenzen daraus rechnen.

Nochmals, wer meint, auf das Amt des Bundespräsidenten unter Berücksichtigung nationaler Erfordernisse und internationaler Gepflogenheiten verzichten zu können, möge dies bitte differenziert erläutern und nicht platt, wie polemisch, undifferenziert und populistisch dröhnen, es wäre überflüssig, ohne Alternativen aufzuzeigen.
Autor Merowig
 - 21. November 2016, 12:22:52
Aha
Vera Lengsfeld, Autorin besagtem Artikels (und ehemalige Bundestagsabgeordnete fuer die Gruenen), ist also deiner Meinung nach nun Rechtsextrem weil sie ein Amt zur Diskussion stellt?
https://de.wikipedia.org/wiki/Vera_Lengsfeld
Die BRD hat ihr das Bundesverdienstkreuz verliehen - soll ihr das nun aberkannt werden wegen dem Artikel?

Vielleicht sollte man tief durchatmen, bevor man hier gleich Rechtsradikal, Putinversteher und sonstwas schreit. Manche Personen meinen, die absolute Deutungs-/Meinungshoheit zu haben....  ::) ::)

Autor F_K
 - 21. November 2016, 12:14:49
@ Mighamburg1:

Langsam wird es mühsam - ich hatte (schon vor Schlammi) die Quelle genannt, immerhin ein Urteil des BVerfG.

Kritik braucht auch nicht begründet werden - man "darf" einfach so kritisieren.

Und als Soldat ist man auch Bürger, was soll da
ZitatErhalt des gegenwärtigen Zustands einzutreten
inhaltlich bedeuten?

ZitatNichts, was man nicht anders regeln könnte, wenn man denn wollte. Noch ist es so, wie es ist. Und ich sehe keine notwendige Mehrheit das zu ändern.

Volle Zustimmung.
Autor miguhamburg1
 - 21. November 2016, 12:10:32
Lieber Schlammtreiber, mit Verlaub, die FDGO geht nun wirklich deutlich über die unabänderlichen Bestimmungen des GG hinaus.

Und so lange unsere Verfassungsorgane politisch so austariert gewollt sind, dass sie Bestandteil unseres GG sind, haben wir sie zu schützen. Wer daran Kritik übt, möge dies bitte begründet tun, deren Funktion anderweitig so zuordnen, dasd Gewaltenteilung sichergestellt ist und dass internationale Gepflogenheiten gewahrt bleiben - und dafür dann qualifizirte politische Mehrheiten organisieren.

Meine Vermutung, dass hierzulande keine ernstzunehmende politische Mehrheit für eine solche Initiative sichtbar ist, sollte evident sein. Insofern gilt für uns (ehemalige) Soldaten, für den Erhalt des gegenwärtigen Zustands einzutreten. Auf jeden Fall aber uns zu hüten, sich in der Wortwshl denen anzuschließen, die unser Stastswesen abschaffen wollen.
Autor wolverine
 - 21. November 2016, 12:03:02
Leute, bleibt doch einmal auf dem Teppich. Die Hysterie ist ja nicht mehr auszuhalten. ::)

Wir haben einen Bundespräsidenten als Repräsentanten. Und er ernennt und entlässt ein paar Beamte, Minister und den Bundeskanzler. Bei der Gesetzgebung unterzeichnet er und hat ein Prüfungsrecht, wobei noch streitig ist, ob formell oder auch materiell.

Nichts, was man nicht anders regeln könnte, wenn man denn wollte. Noch ist es so, wie es ist. Und ich sehe keine notwendige Mehrheit das zu ändern.
Trotzdem ist es doch absolut legitim, anderer Meinung zu sein oder für diese Meinung zu werben.

Was soll denn noch alles sakrosankt sein? Darf man sich noch eine andere Regierung wünschen? Oder den Wirtschaftsminister für unfähig halten?