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Autor JohnLoe
 - 05. Dezember 2016, 12:51:36
Ja leider hab ich zum Zeitpunkt der Therapeutensuche meinen Lebensmittelpunkt noch woanders gehabt... Jetzt bin ich weggezogen nehme aber die strecke in kauf weil ich den Therapeuten nicht wechseln möchte und es auch keinen sinn macht. Bin dann meist 3-4 Tage bei meinen Eltern weil an eine Rückfahrt am Therapietag nicht zu denken ist.
Die Gespräche mit den vorgesetzten werden jetzt gesucht... wie gesagt es ging mir ja auch nie darum jemanden vorzuführen. Urlaubstage hab ich auch noch ein paar ;)
Wollt dem nur mal nachgehen weil niemand ne Aussage tätigen konnte die 100% war und sogar schon Kameraden bei denen es ähnlich ist auf mich zu kamen und gefragt haben wie ich das mache mit dem Urlaub.

Schönen dank nochmal

Autor ulli76
 - 05. Dezember 2016, 12:35:16
Du hast jede Woche einen Therapietermin 400km entfernt??? Lässt sich das nicht anders regeln?

Also ich sehe das mit meiner Erfahrung und wohl auch gesundem Menschenverstand so:
In Wochen wo du deinen Therapietermin hast, wirst du zur Wahrnehmung des Termins ganz normal Donnerstag und Freitag vom Dienst frei gestellt und müsstest nur 3 Tage Urlaub einreichen.
In Wochen wo du keinen Therapietermin hast, musst du 5 Tage einreichen, weil der Grund für die Freistellung wegfällt.

Sprich mal mit deinem Chef. Immerhin entscheidet der und nicht der Spieß über die Urlaubsanträge.
Autor Tommie
 - 05. Dezember 2016, 08:29:14
Bei Ihnen ist eine sehr seltsame Konstellation zu beobachten: Es treffen da die Unwilligen auf die Ahnungslosen! Wenn man Sie weiterhin so behandelt, würde ich an Ihrer Stelle dem "lieben Onkel Hans-Peter" unter Tränen einen Brief schreiben ;) ! Der sorgt dann dafür, dass die Unwilligen motiviert und die Ahnungslosen aufgeklärt werden ;) !

Da scheint wirklich jeder dieser Schlaumeier seine eigene "Widdewiddewiesiemirgefällt-Welt" zu haben und bettelt geradezu darum vom WBdDB einmal herzhaft "abgegrätscht" zu werden ;D !
Autor JohnLoe
 - 05. Dezember 2016, 08:23:30
Also bei dem Gespräch mit der Truppenärztin wurde mir gesagt das ich Donnerstag und Freitag KzH geführt werde um Die Therapie Wahrzunehmen, der Status KzH ist dabei wohl ungünstig gewählt weil es im Prinzip Krankenfahrten sind und das KzH eher Versicherungstechnisch ist.. wenn ich das richtig verstanden hab. Laut ReFü kann ich die fahrten auch Einreichen. Auf anraten des Facharztes wurde Empfohlen mich Do. schon aus dem Dienst zu nehmen um für eine Entlastung zu sorgen das ich nicht am Therapie Tag (Freitag) 400Km fahren muss.
Ich versteh schon wie F_K das meint nur Schreib ich, wie vom Spieß verlangt, immer 5 Tage Urlaub auch wenn ich Donnerstag schon zur Therapie fahre und Freitag zur Therapie geh. Das ist für mich eben unverständlich, mit Donnerstag könnt ich es noch Verstehen aber Freitag?
Das geht eben auch schon über ein Jahr so. Die Tage wo ich wirklich Frei hab am Freitag kann ich an einer Hand abzählen in diesem Jahr. Wöchentlich kommen da auch mal eben 1200km fahrten zusammen.

Aber egal ich hab um ein vier Augen Gespräch mit dem Spieß gebeten was wohl ende der Woche statt findet.
Dort werden wir nochmal in ruhe drüber reden... es ist ja auch nicht so das ich keine Unterstützung bekomme.
War eben nur son Thema wo weder Spieß noch Truppenärztin richtige aussage treffen konnten, was mich schon sehr gewundert hat.
Autor ulli76
 - 01. Dezember 2016, 17:34:34
Im Zivilen ist das mit dem Hamburger Modell nochmal anders- da gilt der Arbeitnehmer über die komplette Zeit als "krankgeschrieben" geführt.
Urlaub ist aber aus naheliegenden Gründen- nämlich langsam Steigerung der wöchentlichen Arbeitszeit und -belastung bis zur vollen Arbeits- oder Dienstfähigkeit. Da wäre Urlaub ja irgendwie kontraproduktiv. Ich kann allerdings nachvollziehen, dass es rein praktikable Gründe gibt, während des Hamburger Modells Urlaub zu nehmen.

Aber kzH ist tatsächlich was anderes als Hamburger Modell und das ist wieder was anderes als längerfristige Reduktion der Dienstzeit aufgrund von eingeschränkter Dienstfähigkeit.
Autor Andi8111
 - 01. Dezember 2016, 17:24:21
Meine Hamburger, fast 7,5% des militärischen Personals, nehmen Urlaub wie alle anderen. Sollten sie während des Urlaubs kzh werden, werden Tage erstattet. Die sind ja auch nur freigestellt zur Wiedereingliederung. Es orientiert sich an den Eingliederungshilfen laut SGB V...
Autor ulli76
 - 01. Dezember 2016, 16:03:06
Ich sehe das nicht so, dass das ein kzH im engeren Sinne ist.

Autor Ralf
 - 01. Dezember 2016, 14:07:26
Ist der Do+Fr nun wirklich KzH? Nach dem hier geschriebenen macht das doch den unterschied in der Betrachtung aus.
Autor F_K
 - 01. Dezember 2016, 13:41:28
Auch wenn ich ja überhaupt keine Ahnung habe:

- Wenn der TE Do-Fr an der Therapie teilnimmt, aber Mo - Mi "Urlaub macht", sind 3 Tage notwendig.

- Wenn der TE Mo - Fr "Urlaub macht", also auch nicht an der Therapie teilnimmt, sind 5 Tage notwendig.

Welchen Fall der TE nun in jedem Fall genau meint, ist mir aus der Sachverhaltsschilderung nicht klar, deswegen mein Kommentar für beide Fälle.
Autor MMG-2.0
 - 01. Dezember 2016, 13:16:40
Mir erschließt sich auch nicht, warum für Do. u. Fr. während des KzH, Urlaub genommen werden sollte.
Es sei denn, an diesen Tagen nimmt er ausnahmsweise an der Therapie nicht teil.
Autor KlausP
 - 01. Dezember 2016, 13:00:28
Dass sich hier mal wieder jemand reinhängen muss der davon nun überhaupt gar keine Ahnung hat ...  ::)

"Dieter Nuhr" sollte langsam mal Schule machen, aber da ist bei dem "Herrn" hier wohl Hopfen und Malz verloren.

Autor wolverine
 - 01. Dezember 2016, 12:30:39
Ich lese nirgends, dass er nicht an der Therapie teilnehmen möchte. ???
Autor F_K
 - 01. Dezember 2016, 12:14:23
Ein 90/5 legt wohl kaum einen Krankenstatus für Monate im Voraus fest.

Aus meiner Sicht ist der Kamerad dienstfähig - sonst könnte er Mo bis Mi keinen Dienst leisten und 100er Kilometer fahren.

Er nimmt während des Dienstes (Do - Fr) an Therapien teil.

Will er nun eine Woche (also 5 Tage) Urlaub haben, von Mo - Fr, so wird er nicht an der Therapie teilnehmen - also kein Dienst und auch nicht krank - ergo 5 Urlaubstage.
Autor ulli76
 - 01. Dezember 2016, 11:57:05
Puh- das ist nicht so einfach- sprich mal mit deinem Chef.

Normalerweise ist Hamburger Modell ja zeitlich begrenzt mit dem Ziel jemanden nach langer und/oder schwerer Krankheit wiedereinzugliedern. Und dabei ist der Patient grundsätzlich gesund. Üblicherweise dauert das 2-3 Monate.

In deinem Fall wird das evtl. Hamburger Modell genannt, weil man das so kennt. Es ist aber eher eine eingeschränkte Dienstfähigkeit aufgrund von Krankheit und belastender Therapie. Wenn ich dich richtig verstanden habe, soll das ja auch erstmal so laufen, bis die Therapie abgeschlossen ist- also auf länger und eben aktuell nicht mit dem Ziel der Heranführung an die normale Arbeitsbelastung.
Ob das jetzt identisch mit kzH ist oder nicht, ist halt die Frage.

Ich sehe das nicht so ganz wie die andern, dass du nur für die eigentlichen Diensttage, sondern dass du für die ganze Woche Urlaub nehmen musst.
Sprich mal mit der Schwerbehindertenvertretung- die könnten Erfahrung mit solchen Fällen haben. Ggf. auch der BDV- da gibt es ja den ein oder anderen Soldaten, der nicht voll Dienst leisten kann.
Autor JohnLoe
 - 01. Dezember 2016, 11:24:31
Auftrag verstanden ;)

Danke