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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 06. Dezember 2016, 17:52:06
Mit dem link lande ich auf der Startseite (selbst wenn ich ihn komplett kopiere).
Links sollte man auch immer über die Funktion der Schaltfläche (das mit der Weltkugel) einfügen, dann wird er nicht zerschossen.
Autor SCPO
 - 05. Dezember 2016, 22:06:02
Hier der Link zu dem special Marineprogramm:

http://www.marine.de/portal/a/marine/start/aktuelle/!ut/p/z1/hY_NDoIwEITfiC0oAsciPxIJMWLU9mIaaBCDLWkq8eDD28aEG3EPk-zM7rdZoHAFKtjUd0z3UrDB9IRubnFYnkov8rwyQxgVaVrtfL9w83wNZ7j8G6EmRguFEdQtB2IYwSJj5UENFGjLnUYKrq1qLnRvtFNMS-WMUunBJi-lTOL0LRDkJjEK5lPuByf77TkNwigp4qMFPtjE3vMua-zTQO5MtAM_yAb_jPGZhVXld19IbBaV/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922LF0A0IEENH55I1G32
Autor Tommie
 - 05. Dezember 2016, 11:55:39
Das Zitat ist ein wenig aus dem Zusammenhang gerissen und ich stelle mit Entsetzen fest, das ich mich ein wenig undeutlich ausgedrückt habe!

Daher nochmal: Über alle AVR der SanFw fehlen aktuell ca. 800 Soldaten. Deshalb bietet BAPersBw aktuell jedem SanFw, der in absehbarer Zeit die besondere Altersgrenze erreichen wird, ein PEG an, um diesem die Möglichkeit der Verlängerung der Dienstzeit bis hin zur allgemeinen Altersgrenze aufzuzeigen. Aufgrund der oben geschilderten Mangelsituation konnte bis jetzt jeder Soldat, der einen entsprechenden Antrag auf Dienstzeitverlängerung über die besondere Altersgrenze hinaus gestellt hat, und bei dem nicht in seiner Person liegende Gründe für eine Ablehnung vorhanden waren, ein Angebot unterbreitet werden. In der Mehrheit waren das Verlängerungen von einem bis hin zu drei Jahren, aber auch schon welche bis zum Erreichen der allgemeinen Altersgrenze. Das hängt dann auch sehr davon ab, was der Soldat, der an einem PEG interessiert ist, danach beantragt! Wenn er nichts beantragt oder gar kein PEG wünscht, scheidet er aktuell mit Erreichen der besonderen Altersgrenze zum nächstmöglichen Entlassungstermin aus!
Autor LwPersFw
 - 05. Dezember 2016, 11:05:38
Zitat von: Tommie am 04. Dezember 2016, 19:24:54

BAPersBw bietet quasi jedem Soldat, der kurz vor dem Erreichen der besonderen Altersgrenze steht ein Personalentwicklungsgespräch an, in dem es für die SanFw ganz speziell um Dienstzeitverlängerung über die besondere Altersgrenze hinaus geht!


Dann gehe ich mal davon aus, dass auch jeder dieser Soldaten, der länger bleiben will und für den das BAPersBw den Bedarf sieht, verlängert wird.


Die Frage ist ja vielmehr ... wie hoch ist der Bedarf ... und wie viele Soldaten erklären das sie freiwillig verlängern wollen ?

Ergibt sich da kein großes Delta ... ist ja alles gut.

Ist der Bedarf aber deutlich höher, als er durch Freiwillige gedeckt werden kann ... gilt ja das von Ralf gesagte...


Autor Tommie
 - 04. Dezember 2016, 19:24:54
Zitat von: LwPersFw am 04. Dezember 2016, 18:58:42Soll man nicht glauben... aber es gibt sie...

Zum Stand ca. Mitte 2016 haben ca. 500 BS freiwillig verlängert.

Ganz ehrlich? Über alle möglichen AVR im ZSanDstBw fehlen ca. 800 EA SanFw und BAPersBw bietet quasi jedem Soldat, der kurz vor dem Erreichen der besonderen Altersgrenze steht ein Personalentwicklungsgespräch an, in dem es für die SanFw ganz speziell um Dienstzeitverlängerung über die besondere Altersgrenze hinaus geht!
Autor FoxtrotUniform
 - 04. Dezember 2016, 19:23:22
Definitiv sollte man da einen Riegel vorschieben.

Das wäre auch nur gerecht gegenüber denjenigen die länger im Dienstverhältnis bleiben wollen oder müssen.

Als ich bei der letzten Abfrage für meine Bereiche mit Ausnahme der "Kurzzeitübenden" aus der Industrie alle Bedarfbekundungen abgemeldet habe, musste ich mich allerdings  der "peinlichen Befragung" beim Chef des Stabes unterziehen. Soviel dazu.
Autor LwPersFw
 - 04. Dezember 2016, 18:58:42
Soll man nicht glauben... aber es gibt sie...

Zum Stand ca. Mitte 2016 haben ca. 500 BS freiwillig verlängert.

Die Frage nach dem Warum ist ja auch individuell...

Es soll sogar Freiwillige geben, die jetzt sofort bis 62 verlängern würden...


Und dem Thema RDL... nur um "gut Kohle zu machen" würde ich einen Riegel vorschieben.
Da muss man auch mal konsequent sein und im Zweifel auf einen Resi verzichten.

Egal ob Dienstzeitverlängerung oder RDL...

...es muss für beide Seiten adäquaten Nutzen haben.
Autor FoxtrotUniform
 - 04. Dezember 2016, 17:53:28


Zitat von: LwPersFw am 04. Dezember 2016, 12:19:20
+ BAPersBw und Bedarfsforderer stellen die Notwendigkeit fest
+ Soldat bekommt eröffnet, dass er z B. 3 Jahre länger dienen soll
+ ABER : wenn das o.g. gilt : entscheidet der Soldat ob er bleibt oder nicht und nicht das BAPersBw

Und das ist in der gegenwärtigen Situation der springende Punkt: Warum sollte ein Soldat das tun (Ausnahmen wie Berücksichtigung einer neuen Besoldungsstufe bein Ruhegehalt mal außen vor), wenn er durch die maximale Anzahl an Wehrübungstagen pro Jahr mehr Freizeit + mehr Kohle raus bekommt. Ich kenne genug Beispiele.

Ansonsten schließe ich mich Andis Ausführungen weitestgehend an.
Autor Ralf
 - 04. Dezember 2016, 16:47:14
O.k. da muss ich mich nun geschlagen geben  :'(
Autor LwPersFw
 - 04. Dezember 2016, 16:40:47
Aber wer liest denn heute noch Vorschriften, Ralf...  ;)

Erst recht im neuen Regelungssystem...  ;D ;D
Autor Ralf
 - 04. Dezember 2016, 16:22:56
ZitatAb sofort erfolgt die Zurruhesetzung mit der besonderen Altersgrenze nur noch, wenn sich, im Dialog mit dem Betroffenen, kein dienstlicher Bedarf ergibt, der eine spätere Zurruhesetzung erfordert."
Und da bin ich überzeugt, dass es 2018/2019 dann so in der von die genannten Deutlichkeit kommen wird.

In der PersPlgSdt 2017 findet sich ja bereits eine ähnliche Aussage:
ZitatDie allgemeinen Altersgrenzen nach § 45 Abs. 1 des SG sind die Höchst- und Regelaltersgrenzen für alle BS. Die besonderen Altersgrenzen des § 45 Abs. 2 des SG verschaffen der Personalführung die nötige Flexibilität, um den Umbau der Bundeswehr zu gestalten und die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu erhalten. Im Hinblick auf die Unterschreitung der zielstrukturellen Personalumfänge sowohl beim Personalbestand als auch bei der Dienstpostenbesetzung bietet eine Verwendung auf DP über die besondere Altersgrenze hinaus ein noch nicht ausgeschöpftes Potenzial. Allein das Überschreiten der besonderen Altersgrenze ist kein Anlass für eine Versetzung in den Ruhestand. Zielstrukturell wurde das mittlere Zurruhesetzungsalter bei den Berufsunteroffizieren bereits mit einem Jahr über der besonderen Altersgrenze im PSM 185 modelliert und liegt bei einem durchschnittlichen Lebensalter von 56 Jahren. Im Hinblick auf den im Rahmen der Trendwende Personal erforderlichen personellen Aufwuchs, gibt das PSM 2016 mit den Zwischenstrukturen bis 2023 eine weitergehende Erhöhung des mittleren ZRS-Alters bei allen Personengruppen vor. Die Realisierung im engen Dialog mit Betroffenen, Vorgesetzten und Personalführung ist ein wichtiges und für die qualitative Realisierung der Trendwende Personal unverzichtbares personalplanerisches Ziel für 2017 und die Folgejahre.
Ich finde, dass damit ja schon die Weichen auch kommunikativ gestellt sind.
Autor LwPersFw
 - 04. Dezember 2016, 16:12:48
Ralf, ich bin ganz auf Deiner Seite

+ was die gesetzlichen Vorgaben betrifft... isso
+ was die Notwendigkeit betrifft über die besondere Altersgrenze zu gehen

aber die Aussage zur Freiwilligkeit hat nicht der DBwV getroffen...

Und deshalb messe ich auch das BMVg daran, nicht den DBwV.

Sollte das nicht so gemeint sein, was hindert das BMVg diese "Falschaussage" sofort zu berichtigen ?

Etwa so:

"Die Erklärung zur Freiwilligkeit muss nach Überprüfung der Sachzwänge, wie z.B. demographische Entwicklung, langfristige Bedarfsanalyse, revidiert werden.
Ab sofort erfolgt die Zurruhesetzung mit der besonderen Altersgrenze nur noch, wenn sich, im Dialog mit dem Betroffenen, kein dienstlicher Bedarf ergibt, der eine spätere Zurruhesetzung erfordert."


Das wäre sachgerecht und ehrlich !
Autor Ralf
 - 04. Dezember 2016, 14:33:29
Die besondere Altersgrenze muss man ja auch nicht anpassen, es gilt ja die allgemeine. Ich bin der festen Überzeugung, dass über kurz oder lang das gemacht wird, was das Urteil ja bereits jetzt vorsieht. Und dann werden Menschen länger als bis zur besonderen gehalten. Denn der Bedarf besteht bei vielen. Und das wird m.E. dann ab Mitte/Ende 2018 ausgearbeitet.
Was der DBwV so als "Propaganda" von sich gibt, davon war ich noch nie überzeugt. Und dass sie ihr Klientel ganzheitlich und richtig vertreten sowieso nicht, aber das ist meine ganz persönliche Meinung.
Autor LwPersFw
 - 04. Dezember 2016, 13:20:26
Zitat von: F_K am 04. Dezember 2016, 12:27:46
Kann man aus einem Presseartikel (einklagbar) Rechte ableiten?

Nein... kann man nicht... darum geht es auch nicht...


Hier auch eine Erklärung des DBwV zum Thema:

"Flexibilität auf freiwilliger Basis

Richtungweisender Artikel: Mit einem Beitrag für die Bundeswehrmedien hat die Personalführung des Ressorts für Klarheit gesorgt. Geht es um die Zurruhesetzung, soll die Dienstzeit der Berufssoldaten nur dann über die besondere Altersgrenze hinaus verlängert werden, wenn der Betroffene es will. Damit ist eine zentrale Verbandsforderung erfüllt.

Es ist eins der Aufreger-Themen in der Bundeswehr: die Absicht der Personalführung, wertvolles Personal länger im Dienst zu halten. Um die ,,Trendwende Personal" zu schaffen, genüge es nicht, geeignete Neubewerber anzusprechen. Vielmehr müssten auch besonders qualifizierte Soldaten länger im Dienst gehalten werden – so verlautete es aus Bundeswehrkreisen. Zahlreiche Soldaten befürchteten daraufhin, dass der Dienstherr sie bis zur allgemeinen Altersgrenze ,,zwangsverpflichten" werde, was rechtlich durchaus möglich wäre. Doch nun machte die Abteilung Personal im BMVg klar: ,,Die Personalführung wird nur dann über eine Zurruhesetzung zu einem Zeitpunkt nach dem Erreichen der besonderen Altersgrenze entscheiden, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind." So steht es in einem ausführlichen Beitrag für bundeswehr.de.

Der BundeswehrVerband begrüßt diese Ankündigung. ,,Das Prinzip der Freiwilligkeit schafft Vertrauen zwischen der Personalführung und den Soldaten. Auf diesem Vertrauen sollte auch zukünftig aufgebaut werden. Der Dienstgeber beweist damit, dass er die Zukunft der Soldaten mit Blick auf die Attraktivität und im Sinne einer individuellen Planbarkeit einvernehmlich gestalten will", sagte das zuständige DBwV-Bundesvorstandsmitglied Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer. Der DBwV werde auch weiter seinen Mitgliedern in allen Fragen zur Altersgrenze beratend zur Seite stehen und diesen Themenkomplex weiter eng begleiten.

Die Autoren des genannten Medienbeitrags betonten zudem, dass die Bundeswehr keinerlei Interesse an einer weiteren gesetzlichen Anpassung der besonderen Altersgrenzen oder gar deren Abschaffung habe. Geeignete Soldaten sollten vielmehr gezielt angesprochen und motiviert werden, um sie zu einem Verbleib in der Bundeswehr zu bewegen."

https://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8/Print/W2AB5CZW801DBWNDE
Autor Andi
 - 04. Dezember 2016, 12:43:22
Die Sache ist relativ einfach, wenn an der besonderen Altersgrenze geschraubt wird, dann wird die Bundeswehr reihenweise BS-Personal frühzeitig an den öffentlichen Dienst im Rahmen eines Dienstherrenwechsels bzw. Verlangen der Entlassung und Einstellung im Öffentlichen Dienst verlieren. Bei den Ärzten wären wir dann vermutlich innerhalb kürzester Zeit in einem Bereich, der jegliche Einsatzbereitschaft der Truppe ausschließt.

Wer ist denn so unintelligent und bleibt bei einem Dienstherren, der ihn regelmäßig quer durch die Republik verschiebt, in Auslandseinsätze schickt, die Laufbahnperspektive regelmäßig bei A9 bzw. A14 endet und dann trotz erheblicher körperlicher Mehrbelastung eine normale Zurruhesetzung vergleichbar mit dem öffentlichen Dienst mit 67 ansteht?
- Richtig, da geht jeder, der gehen kann. Und da der Öffentliche Dienst in den nächsten Jahren 50% seines Personals regenerieren und von ca. 20% Mehreinstellungen schultern muss ist das genau der richtige Zeitpunkt, um frustrierten Berufssoldaten den Abschied von ihrem derzeitigen Dienstherrn so leicht wie möglich zu machen.
Warum soll ich denn bei der Bundeswehr bitte mit so einer Perspektive weitermachen, wenn ich z.B. beim BAMF oder der Bundesagentur für Arbeit direkt mit A15 einsteigen kann und keine beschränkte Laufbahnperspektive habe?

Aber das hier:

Zitat von: F_K am 04. Dezember 2016, 12:08:27
Warum sollten dann Portepees auf warmen Bürodienstposten mit 55 in den Ruhestand versetzt werden, wenn die Krankenschwester mit 67 noch arbeiten muss?

ist genau die "Denke", der wir zum Beispiel auch das neue unpraktikable und völlig am Bedarf der Truppe vorbeigeschriebene Soldatenbeteiligungsgesetz verdanken.

Wir haben derzeit eine Bundeswehr in der ein großer Teil der Soldaten sich in administrativen Aufgaben in Ämtern, "Zentren" und diversen Ministerien wiederfinden. Gleichzeitig ist die operative Einsatzfähigkeit der Bundeswehr mangels Verbänden und Ausrüstung (vor allem fliegender) stark beschränkt, bzw. nicht vorhanden. Dadurch wird der "Amtstäter" unter den Soldaten offenbar für viele Personen mit arg beschränktem Horizont und ausschließlichem Kurzzeitgedächtnis zum Prototypen des deutschen Soldaten.
Letztlich ist dieser desolate Zustand der Bundeswehr aber nur eine Momentaufnahme und es wird - da bin ich mir absolut sicher - in den nächsten 10 Jahren dank der europäischen und weltweiten Sicherheitslage ein massives Rückorientieren zu Landes- und Bündnisverteidigung, eine massive personelle Aufstockung und mit Sicherheit auch eine Aktivierung der Wehrpflicht geben. Anders ist mit den bereits jetzt schon bestehenden sicherheitspolitischen Herausforderungen gar nicht umzugehen. Mal kurz der Hinweis: Die Bundeswehr ist eigentlich dafür da, um im Fall der Fälle eingesetzt zu werden und kein nur zum Selbsterhalt gegründeter Verwaltungsapparat.

Und wenn wir wieder eine streitkräftegemäße Struktur und angemessene personelle soldatische Stärke in der Bundeswehr haben brauchen wir über die "Amtstäter" gar nicht mehr reden, denn die sind dann wieder eher die Ausnahme und vor allem dann auch zumeist Soldaten, die auf Grund ihrer Vorverwendung in der Truppe nur noch eingeschränkt verwendungsfähig sind. Und zugegebener Maßen haben wir mittlerweile zehntausende Dienstposten, die eigentlich tatsächlich von Angehörigen der Verwaltung wahrgenommen werden müssten. Egal ob z.B. in der Logistik oder der Personalführung oder Dienstposten, die kein Mensch braucht, wie der Führung des ZSanDstBw - weil den insgesamt keiner braucht.

Aber es ist schon interessant mit was für einer Borniertheit immer wieder die gleichen Fehler im Umgang mit einer ehemals einsatzfähigen Streitkraft, wie der Bundeswehr gemacht werden - nie perspektivisch, sondern immer nur tagesbezogen betrachten. ;)

Gruß Andi