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Zitat von: Tommie am 04. Dezember 2016, 19:24:54
BAPersBw bietet quasi jedem Soldat, der kurz vor dem Erreichen der besonderen Altersgrenze steht ein Personalentwicklungsgespräch an, in dem es für die SanFw ganz speziell um Dienstzeitverlängerung über die besondere Altersgrenze hinaus geht!
Zitat von: LwPersFw am 04. Dezember 2016, 18:58:42Soll man nicht glauben... aber es gibt sie...
Zum Stand ca. Mitte 2016 haben ca. 500 BS freiwillig verlängert.
Zitat von: LwPersFw am 04. Dezember 2016, 12:19:20
+ BAPersBw und Bedarfsforderer stellen die Notwendigkeit fest
+ Soldat bekommt eröffnet, dass er z B. 3 Jahre länger dienen soll
+ ABER : wenn das o.g. gilt : entscheidet der Soldat ob er bleibt oder nicht und nicht das BAPersBw
ZitatAb sofort erfolgt die Zurruhesetzung mit der besonderen Altersgrenze nur noch, wenn sich, im Dialog mit dem Betroffenen, kein dienstlicher Bedarf ergibt, der eine spätere Zurruhesetzung erfordert."Und da bin ich überzeugt, dass es 2018/2019 dann so in der von die genannten Deutlichkeit kommen wird.
ZitatDie allgemeinen Altersgrenzen nach § 45 Abs. 1 des SG sind die Höchst- und Regelaltersgrenzen für alle BS. Die besonderen Altersgrenzen des § 45 Abs. 2 des SG verschaffen der Personalführung die nötige Flexibilität, um den Umbau der Bundeswehr zu gestalten und die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu erhalten. Im Hinblick auf die Unterschreitung der zielstrukturellen Personalumfänge sowohl beim Personalbestand als auch bei der Dienstpostenbesetzung bietet eine Verwendung auf DP über die besondere Altersgrenze hinaus ein noch nicht ausgeschöpftes Potenzial. Allein das Überschreiten der besonderen Altersgrenze ist kein Anlass für eine Versetzung in den Ruhestand. Zielstrukturell wurde das mittlere Zurruhesetzungsalter bei den Berufsunteroffizieren bereits mit einem Jahr über der besonderen Altersgrenze im PSM 185 modelliert und liegt bei einem durchschnittlichen Lebensalter von 56 Jahren. Im Hinblick auf den im Rahmen der Trendwende Personal erforderlichen personellen Aufwuchs, gibt das PSM 2016 mit den Zwischenstrukturen bis 2023 eine weitergehende Erhöhung des mittleren ZRS-Alters bei allen Personengruppen vor. Die Realisierung im engen Dialog mit Betroffenen, Vorgesetzten und Personalführung ist ein wichtiges und für die qualitative Realisierung der Trendwende Personal unverzichtbares personalplanerisches Ziel für 2017 und die Folgejahre.Ich finde, dass damit ja schon die Weichen auch kommunikativ gestellt sind.
Zitat von: F_K am 04. Dezember 2016, 12:27:46
Kann man aus einem Presseartikel (einklagbar) Rechte ableiten?
Zitat von: F_K am 04. Dezember 2016, 12:08:27
Warum sollten dann Portepees auf warmen Bürodienstposten mit 55 in den Ruhestand versetzt werden, wenn die Krankenschwester mit 67 noch arbeiten muss?