Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor egaal
 - 04. Dezember 2016, 11:03:53
Zitat von: Andi8111 am 04. Dezember 2016, 09:37:55
Es gibt einem Haufen Threads zu Drogenkonsum, sich reinlügen, Betrug für die Einstellung und Musterung... Grundsätzlich ist man nicht gleich ungeeignet, wenn man mal was probiert hat. Aber alleine der Gedanke, das zu verschweigen und das ganze Lügenkonstrukt dazu beweist einen besonderen Hang zur Unwahrheit. Aus dem Grund sind Sie nicht zum Soldatenberuf geeignet und ganz besonders nicht zum Offizier. Aber leider werd ich es nicht verhindern können...

Genau deswegen frage ich ja, was ich auf jeden Fall angeben muss, nicht dass ich irgendeine Information außen vor lasse und mir damit selbst ins Knie schieße. Ähnlich wie bei einer polizeilichen Befragung hätte es ja sein können, dass ich bestimmte Dinge nicht angeben muss, um mich nicht selbst zu "belasten".

Wenn sie jetzt sagen, meine einzige Chance ist es, den Vorfall komplett transparent wieder zu geben, dann ist das ja auch eine Antwort mit der ich leben kann.
Autor Andi8111
 - 04. Dezember 2016, 10:59:22
Und beim Arzt muss er ja ankreuzen und dann ist er eh ein Jahr raus ;)
Autor justice005
 - 04. Dezember 2016, 09:56:41
Wenn es kein Strafverfahren gab oder gibt, dann muss logischerweise auch keines angegeben werden. Ich halte das auch durchaus für wahrscheinlich. Der Führerschein wurde eingezogen, weil der Fragesteller Drogen konsumiert und in diesem Zustand Auto gefahren ist. Das ist - je nach Grenzwert - entweder eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit. Die Schilderungen des Fragestellers sprechen für eine Ordnungswidrigkeit.

Da der bloße Konsum von Drogen aber nicht strafbar ist und auch nicht unter § 29 BtmG fällt, kann es gut sein, dass es keinerlei Strafverfahren gibt. Wenn man keine Drogen gefunden hat (strafbarer Besitz) oder man keine Nachweise für einen Handel mit Drogen hat (auch strafbar), dann bleibt es bei der bloßen Ordnungswidrigkeit.

Für die Bewerbung bedeutet das, dass man keine Straftaten angeben muss, weil es keine Straftat gegeben hat.

Aaaaaber: Es gibt auch die Frage, ob man schonmal den Führerschein entzogen bekommen hat. Und diese Frage muss der Fragesteller mit "ja" beantworten. Und es wird auch nach dem Grund gefragt. Und dann kommt die Bundeswehr auch dahinter, dass man Drogen genommen hat. Und das dürfte es dann mit der Bewerbung zunächst mal gewesen sein.

Also komme ich zu dem Ergebnis, dass der Fragesteller eher schlechte Karten hat.
Autor jochenschweisser
 - 04. Dezember 2016, 09:55:22
In Brandenburg z. B. gilt das (erstmalige?) Fahren unter THC-Einfluss als OWi.
Autor Andi8111
 - 04. Dezember 2016, 09:37:55
Es gibt einem Haufen Threads zu Drogenkonsum, sich reinlügen, Betrug für die Einstellung und Musterung... Grundsätzlich ist man nicht gleich ungeeignet, wenn man mal was probiert hat. Aber alleine der Gedanke, das zu verschweigen und das ganze Lügenkonstrukt dazu beweist einen besonderen Hang zur Unwahrheit. Aus dem Grund sind Sie nicht zum Soldatenberuf geeignet und ganz besonders nicht zum Offizier. Aber leider werd ich es nicht verhindern können...
Autor CIRK
 - 04. Dezember 2016, 09:35:08
Kleiner Tip, schreibe Dich, so wie Du es ja bereits in Erwägung gezogen hast, an einer zivilen Uni ein und vergiß das Thema Offizierslaufbahn.
Autor KlausP
 - 04. Dezember 2016, 09:32:54
Trotzdem liegt ein Verstoß gegen das BTM-Gesetz vor. Danach sind u.a. der Erwerb und der Besitz illegaler Betäubungsmittel verboten und strafbar. Das Fahren unter Drogeneinfluss mag eine Ordnungswidrigkeit sein, der Erwerb und der Besitz sind eine Straftat.
Autor egaal
 - 04. Dezember 2016, 09:12:05
Nein muss ich eben nicht, ich muss lediglich ein Bußgeld zahlen, was bedeutet, dass es sich um eine Owi handelt nicht um eine Straftat oder liege ich da falsch?
Autor Ralf
 - 04. Dezember 2016, 06:47:40
Da kommt doch jetzt noch eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen §29 BtMG dazu, oder? Und während der Zeit eines laufenden Verfahrens findet keine Einstellung statt.
Was du anschl. angeben musst, findest du auf dem Bewerbungsbogen (gibts als download im Internet). Kommt halt drauf an, was dein Strafverfahren ergibt.
Autor egaal
 - 04. Dezember 2016, 02:05:38
Hallo, da ich zu meinem konkreten Fall weder hier noch in anderen Portalen einen passenden Thread gefunden habe, mache ich hier mal einen eigenen auf.

Ich habe vor, mich für die Laufbahn des Offiziers bei der Bundeswehr zu bewerben.

Zu mir: Ich bin 19 Jahre alt habe mein Abitur abgeschlossen.
Folgendes Problem: Da ich Ende August in einer Verkehrskontrolle mit Drogen ( Thc Wert 1,4ng) aufgefallen bin, wurde mein Führerschein von der Behörde ( nicht vom Gericht) entzogen. Ich muss jetzt eine Mpu machen und ein halbes Jahr Abstinenz nachweisen.

Jetzt meine Frage: Theoretisch könnte ich ja den Abstinenznachweis plus Mpu bis 1.7. (meines Wissens nach frühester Dienstantrittstermin für die Laufbahn des Offiziers) erbringen, wenn ich ab Januar starte.
Habe ich überhaupt Chancen, mich mit quasi laufender Mpu zu bewerben oder muss ich warten bis ich die Mpu bestanden habe und kann erst danach das Bewerbungsprozedere durchlaufen?

In diesem Fall würde ich mich zivil an einer Uni einschreiben und mich dann Ende nächsten Jahres für Dienstantritt 2018 bewerben.


Dass ich seit dieser einen verhängisvollen Verkehrskontrolle mit dem Zeug nichts mehr am Hut habe, muss ich wahrscheinlich nicht erwähnen. Will ja schließlich zum Bund und nicht zu den Hippies :D

Eine 2. Frage noch: Falls die Bewerbung für 2017 möglich sein sollte, welche Informationen bezüglich dieses Zwischenfalles muss ich angeben (wo auch immer), welche sollte ich angeben und welche sollte ich vielleicht am besten für mich behalten?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten! :)