ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: justice005 am 05. Dezember 2016, 19:55:37
Und dann gilt nicht das Gelaber über Notwehr und Selbstverteidigung, sondern: "Auf erkannten Feind Feuer frei".
Wer zur Bundeswehr will, sollte nicht nur bereit sein, im Rahmen der Notwehr zu schießen, sondern auch, um den Auftrag zu erfüllen (solange der Auftrag rechtmäßig ist).
ZitatDu darfst je nach ROE übrigens durchaus auch auf jemanden schießen, auch wenn es keine Notwehr oder Nothilfe ist, sondern weil der militärische Auftrag es erfordert.