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Zusammenfassung

Autor VMWW
 - 07. Dezember 2016, 16:00:51
Zitat von: ulli76 am 07. Dezember 2016, 15:57:58
Der erste Satz bedeutet nur, dass es für die Entscheidung was aus medizinsicher Sicht mit dem Soldaten passiert, egal ist, wie es zur Schädigung gekommen ist.
Also ob der Soldat sich den Haxn gebrochen hat weil er im besoffenen Kopp ausm ersten Stock gesprungen ist, ob er einfach auf Glatteis beim Einkaufen ausgerutscht ist oder ob es bei einem dienstlichen Verkehrsunfall passiert ist, hat primär keinen Einfluss darauf, ob er Soldat bleibt oder entlassen wird.

Alles klar, danke!
Autor ulli76
 - 07. Dezember 2016, 15:57:58
Der erste Satz bedeutet nur, dass es für die Entscheidung was aus medizinsicher Sicht mit dem Soldaten passiert, egal ist, wie es zur Schädigung gekommen ist.
Also ob der Soldat sich den Haxn gebrochen hat weil er im besoffenen Kopp ausm ersten Stock gesprungen ist, ob er einfach auf Glatteis beim Einkaufen ausgerutscht ist oder ob es bei einem dienstlichen Verkehrsunfall passiert ist, hat primär keinen Einfluss darauf, ob er Soldat bleibt oder entlassen wird.
Autor VMWW
 - 07. Dezember 2016, 15:45:41
Zitat von: wolverine am 07. Dezember 2016, 15:41:21
Was ist daran so unverständlich? Nennt sich Fürsorgeverpflichtung.

Die Formulierung des ersten Satzes war etwas unverständlich.
Autor wolverine
 - 07. Dezember 2016, 15:41:21
Was ist daran so unverständlich? Nennt sich Fürsorgeverpflichtung.
Autor ulli76
 - 07. Dezember 2016, 15:40:30
Wenn die Möglichkeit besteht- ja. Hängt aber vom Einzelfall ab.
Autor VMWW
 - 07. Dezember 2016, 15:39:07
Zitat von: ulli76 am 07. Dezember 2016, 15:37:07
Grundsätzlich ist der Verbleib im Dienst unabhängig von der Ursache (zumindest was den medizinischen Aspekt angeht)- abgesehen von Regelungen des Einsatzweiterverwendungsgesetzes. Ziel ist es aktuell auch Soldaten bis zum Ablauf der aktuellen Verpflichtungszeit im Dienst zu belassen, sofern der Soldat das will.

Den Satz musst du mir bitte nochmal erklären - ich verstehe nicht was gemeint ist.

Selbst wenn der Soldat nicht mehr voll einsatzfähig wäre, weil er eine dauerhafte Verletzung im Fuß durch die Schusswunde hat, ist es das Ziel der Bundeswehr, diesen bis zum Ende der Verpflichtungszeit, dann eben z.B. im Innendienst eingesetzt, zu halten?
Autor ulli76
 - 07. Dezember 2016, 15:37:07
Das war aber nicht dieses Jahr im September. Der Fall ist schon älter.

Grundsätzlich ist der Verbleib im Dienst unabhängig von der Ursache (zumindest was den medizinischen Aspekt angeht)- abgesehen von Regelungen des Einsatzweiterverwendungsgesetzes. Ziel ist es aktuell auch Soldaten bis zum Ablauf der aktuellen Verpflichtungszeit im Dienst zu belassen, sofern der Soldat das will.

Die Reihenfolge ist aber wirklich: akute Versorgung bis ein stabiler Zustand erreicht ist und dann schaut man, was man mit dem Kameraden noch anfangen kann.
Autor VMWW
 - 07. Dezember 2016, 15:35:22
Zitat von: wolverine am 07. Dezember 2016, 15:33:37
Kommt vor. :-\

habe ich bei der weiteren Recherche nach diesem Thema bereits als Post von Dir entdeckt.

Weiß jemand, wie das mit dem Soldaten aus dem von mir o.g. Fall weitergegangen ist?

Ist er voll genesen oder wurde er Entlassen?
Autor wolverine
 - 07. Dezember 2016, 15:33:37
Autor VMWW
 - 07. Dezember 2016, 15:25:36
Falls sich der ein oder andere die Frage stellt, warum ich das hier Frage:

Habe folgendes neulich gelesen:

Am 15. September hat sich um 11.57 Uhr Ortszeit (09.27 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit) ein deutscher Soldat im Observation Point North (Distrikt Baghlan–e Jadid) während der Schießausbildung unbeabsichtigt mit seiner Pistole P 8 in den Fuß geschossen.
Autor LwPersFw
 - 07. Dezember 2016, 15:01:59
Nicht den 10. vor dem 1. Schritt machen....

Erst mal steht die medizinische Gesundung im Vordergrund!

Ist dies im Einsatzland nicht möglich, bzw. aus medizinischer Sicht angebracht >> wie F_K sagte Repatriierung

Erst wenn die Behandlung abgeschlossen ist und die Ärzte abschließend den mögl. "Restschaden" bewerten können,
kommt das Thema DU ins Spiel... und wenn ... dann nicht von "Null auf Jetzt"...
Autor F_K
 - 07. Dezember 2016, 14:57:19
Es gibt hier genug Threads zun Thema DU, bitte erstmal lesen.

Anmerkung : Sollte es Absicht gewesen sein, liegt eine Wehrstraftat vor.
Autor VMWW
 - 07. Dezember 2016, 14:54:20
Im Falle eines DU:

Wird der Soldat mit sofortiger Wirkung aus dem Dienst entlassen?

Er erhält vermutlich BFD-Anspruch und Übergangsgebührnisse in, zur geleisteten Dienstzeit, entsprechender Höhe?!

Gibt es bei einem DU-Verfahren eine zusätzliche Absicherung für den Soldaten?
Autor F_K
 - 07. Dezember 2016, 14:44:36
- Ja, bei schwerer Verletzung üblich.
- Wird man im Einzelfall sehen, ggf. DU.
- Einzelfall, aber möglich.
Autor VMWW
 - 07. Dezember 2016, 14:39:09
Hallo,

eine Frage an die Personen, die auch die rechtlichen Grundlagen dazu kennen:

Ein Soldat verletzt sich im Einsatz aufgrund unsachgemäßer Handhabung mit seiner Waffe (Gewehr oder Pistole). Folge: Schusswunde an Fuß, Hand o.ä.

Was passiert dann weiter?


  • Soldat wird aus dem Einsatz abgezogen?
  • Erneute 90/5 - was passiert wenn man nach diesem Unfall nicht mehr Tauglich ist? Entlassung oder neue Stelle innerhalb der BW?
  • Disziplinarverfahren?