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Autor schlammtreiber
 - 08. Dezember 2016, 08:08:26
Einfach noch schnell eine Straftat begehen und um dringliche Mitteilung des Aktenzeichens bitten  ;)
Autor KlausP
 - 07. Dezember 2016, 18:39:19
Ist doch ganz einfach. Was man nicht hat kann man auch nicht eintragen.
Autor diyar2402
 - 07. Dezember 2016, 18:36:49
Danke dir sehr!
Lg
Autor ulli76
 - 07. Dezember 2016, 18:33:10
Da gibt es bestimmt bei den Unterlagen eine Anleitung, dass du das nur angeben muss, falls es so eine Akte gibt. Bist du noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, gibt es keine Akte und du kannst das nicht ausfüllen.
Autor diyar2402
 - 07. Dezember 2016, 18:30:50
Guten Abend,
Ich bin nun mit meiner kompletten FWD - Bewerbung fast fertig, das letzte was mir fehlt ist die Erklärung für die Einsichtnahme in die Strafakte. Ich habe schon die Forensuche genutzt, jedoch nichts gefunden was mir weiterhilft (kenn mich damit nicht gut aus).
Mein Anliegen ist wie folgt, Ich soll mein Aktenzeichen sowie die Anschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft eintragen, habe jedoch noch nie eine Straftat begangen und sonst bin ich noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Habe ich dennoch eine Strafakte oder einen Aktenzeichen den ich mir bei der Polizei aushändigen kann? Und wenn dem nicht so ist, wo soll ich ausfüllen, dass ich keine Strafakte habe? Da gibt es nämlich kein Feld für sowas.

Ps.: Siehe Anhang

Bitte und Danke schonmal!
LG!

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