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Zitat von: KlausP am 09. Dezember 2016, 11:24:42Zitat von: LwPersFw am 08. Dezember 2016, 15:34:20
Da dem TG-Empfänger vorrangig eine unentgeltliche GMU bereitzustellen ist - bedarf es keines Antrages.
Diesen Antrag stellen nur Soldaten, denen keine unentgeltliche GMU bereitzustellen ist, die aber gern in der GMU wohnen möchten.
Oder z.B. wenn Familienangehörige untergebracht werden sollen...
Doch, dieses Antrages an den Kasernenkommandanten (oder wer auch immer diese Aufgabe wahrnimmt) bedarf es durchaus. Deshalb gibt es ja auch ein entsprechendes Feld zum ankreuzen auf dem Vordruck, es sei denn, der Vordruck wurde seit 2005 geändert.
Zitat von: Kiepenkerl am 12. Dezember 2016, 00:42:01Aus Interesse: Wo findet man die jeweiligen Höchstgrenzen denn im Intranet?
Zitat von: KlausP am 09. Dezember 2016, 11:24:42
Doch, dieses Antrages an den Kasernenkommandanten (oder wer auch immer diese Aufgabe wahrnimmt) bedarf es durchaus. Deshalb gibt es ja auch ein entsprechendes Feld zum ankreuzen auf dem Vordruck, es sei denn, der Vordruck wurde seit 2005 geändert.
Zitat von: Papierberg am 09. Dezember 2016, 11:09:20
.... Bei einer Änderung der Bedarfslage müssen Sie allerdings damit rechnen, dass man Sie auffordert, sich auf dem freien Wohnungsmarkt selbst eine Unterkunft zu suchen.
In diesem Fall können Sie wegen dann um Unterstützung der Wohnungsfürsorgestelle (PM 4) bitten, die Sie in dem für Ihren Dienstort zuständigen Bundeswehr-Dienstleistungszentrum finden. Kontaktdaten erhalten Sie z.B. beim Info-Punkt oder Ihrem Kompaniefeldwebel.
Zitat von: LwPersFw am 08. Dezember 2016, 15:34:20
Da dem TG-Empfänger vorrangig eine unentgeltliche GMU bereitzustellen ist - bedarf es keines Antrages.
Diesen Antrag stellen nur Soldaten, denen keine unentgeltliche GMU bereitzustellen ist, die aber gern in der GMU wohnen möchten.
Oder z.B. wenn Familienangehörige untergebracht werden sollen...