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Autor Andi
 - 09. Dezember 2016, 22:25:44
Zitat von: Tommie am 09. Dezember 2016, 16:24:41
In der Regel (z. B. auch in München) ist die Tatsache, das der Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen notwendig ist, ein Ausnahmetatbestand für die Zweitwohnsitzsteuer.

Richtig, bei Verheirateten - wie z.B. in München. ;) Das ledige Soldaten sich grundsätzlich mit Erstwohnsitz am Standort zu melden haben hatte ich ja erst jüngstens ausgeführt.
Autor Tommie
 - 09. Dezember 2016, 16:24:41
In der Regel (z. B. auch in München) ist die Tatsache, das der Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen notwendig ist, ein Ausnahmetatbestand für die Zweitwohnsitzsteuer. Deswegen muss man aber trotzdem einen "Steuererklärung" abgeben, nur kommt halt dann der Bescheid, dass man nichts zu zahlen hat! Andere Städte und Gemeinden fordern erst einmal und man muss dann die Forderung abwehren und Nachweise beibringen!
Autor FoxtrotUniform
 - 09. Dezember 2016, 15:54:39
Schön wäre die Rahmenbedingungen zu erfahren und die Gemeinde des Nebenwohnsitzes.

Außerdem wäre nach Klärung ein Feedback für andere Mitleser sehr höflich.
Autor Jens79
 - 08. Dezember 2016, 09:47:11
Zitat von: Papierberg am 08. Dezember 2016, 09:04:34
Sofern die betroffene Gemeinde von Ihnen Zweitwohnsitzsteuer erheben möchte, hat sie hierzu eine Satzung erlassen, in der die Voraussetzungen und Bedingungen einer solchen Veranlagung geregelt sind. Dort können Sie auch lesen, ob und welche Ausnahmeregelungen getroffen wurden.

In Hannover ist es so, dass man ein Anschreiben bekommt. In dem wird genau erklärt, wer wann wie viel Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen hat.
Ich muß sie nicht zahlen, da ich aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz anmelden mußte.
Hätte ich sie zahlen müßen, kann ich das mit dem TG Antrag mit einreichen und es wird übernommen.
Autor Papierberg
 - 08. Dezember 2016, 09:04:34
Sofern die betroffene Gemeinde von Ihnen Zweitwohnsitzsteuer erheben möchte, hat sie hierzu eine Satzung erlassen, in der die Voraussetzungen und Bedingungen einer solchen Veranlagung geregelt sind. Dort können Sie auch lesen, ob und welche Ausnahmeregelungen getroffen wurden.
Autor BulleMölders
 - 08. Dezember 2016, 07:32:57
Da es sich bei der Zweitwohungsteuer (oder wie immer sie sonst heißt) um eine Kommunale Aufwandsteuer handelt, müsste in dem jeweiligen Gesetz der Kommune ein Ausnahmetatbestand für Soldaten aufgeführt sein.
Ansonsten Zahlemann und Söhne!

Zitat von: Jennifer 93 am 07. Dezember 2016, 22:08:54
doch mein Chef meinte als Soldat braucht man das nicht.
Er wird ja irgendwann wieder kommen und dann fragen Sie ihn doch einfach nach der gesetzlichen Grundlage für seine Aussage.
Autor KlausP
 - 07. Dezember 2016, 22:22:18
Bemühen Sie bitte mal die Forensuche, das Thema gab es erst vor ein paar Tagen.
Autor Jennifer 93
 - 07. Dezember 2016, 22:08:54
Guten Abend Kameraden,

Wollte mal fragen muss man als Soldat eine zweiwohnsitzsteuer zahlen? 

Habe einen Bescheid gekriegt zu zahlen doch mein Chef meinte als Soldat braucht man das nicht.  Konnte leider nicht fragen warum. Er war dann schon weg