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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Tommie am 09. Dezember 2016, 16:24:41
In der Regel (z. B. auch in München) ist die Tatsache, das der Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen notwendig ist, ein Ausnahmetatbestand für die Zweitwohnsitzsteuer.
Zitat von: Papierberg am 08. Dezember 2016, 09:04:34
Sofern die betroffene Gemeinde von Ihnen Zweitwohnsitzsteuer erheben möchte, hat sie hierzu eine Satzung erlassen, in der die Voraussetzungen und Bedingungen einer solchen Veranlagung geregelt sind. Dort können Sie auch lesen, ob und welche Ausnahmeregelungen getroffen wurden.
Zitat von: Jennifer 93 am 07. Dezember 2016, 22:08:54Er wird ja irgendwann wieder kommen und dann fragen Sie ihn doch einfach nach der gesetzlichen Grundlage für seine Aussage.
doch mein Chef meinte als Soldat braucht man das nicht.