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Zitat von: LwPersFw am 13. Dezember 2016, 16:57:38
Hinzu kommt, dass Leistungsstufe und Leistungszulage schon seit Jahren für Soldaten nicht mehr vergeben werden dürfen.
Nur Leistungsprämien sind möglich.
Zitat von: Rene93 am 13. Dezember 2016, 14:28:47
...kein kamerad meinte letztens zu mir ...
Zitat von: Ralf am 13. Dezember 2016, 15:44:17
Ich halte das für unwahrscheinlich, denn als OG in der kurzen Dienstzeit eine Stufe so herausragende (!) Leistungen zu erbringen? Zumal er ja dann in Stufe 2 müsste und nicht in 3.
Zitat... (6) Bei dauerhaft herausragenden Leistungen kann Beamten und Soldaten der Bundesbesoldungsordnung A für den Zeitraum bis zum Erreichen der nächsten Stufe das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe gezahlt werden (Leistungsstufe). Die Zahl der in einem Kalenderjahr bei einem Dienstherrn vergebenen Leistungsstufen darf 15 Prozent der Zahl der bei dem Dienstherrn vorhandenen Beamten und Soldaten der Bundesbesoldungsordnung A, die das Endgrundgehalt noch nicht erreicht haben, nicht übersteigen. Die Bundesregierung wird ermächtigt, nähere Regelungen durch Rechtsverordnung zu treffen. In der Rechtsverordnung kann zugelassen werden, dass bei Dienstherren mit weniger als sieben Beamten im Sinne des Satzes 2 in jedem Kalenderjahr einem Beamten die Leistungsstufe gewährt wird. ...