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Zitat von: ToMA am 13. Dezember 2016, 16:03:02
Aus meiner Sicht gibt es nur 2 Alternativen:
1. Nicht zur Bw gehen (und ggbfls. später noch einmal bewerben) oder
2. Stelle annehmen, während der Dienstlaufzeit durch Leistung überzeugen und Laufbahnwechsel anstreben.
Welche Laufzeit? SaZ4?
Zitat von: AlterHase91 am 13. Dezember 2016, 12:21:08Zitat von: BulleMölders am 13. Dezember 2016, 12:15:30
Gegen welchen Rechtsmittelfähigen Bescheid wollen Sie denn Einspruch einlegen?
Und wie wollen Sie denn ihren Einspruch ggf. begründen?
Dazu müssten Sie doch die genauen Gründe für die nichteignung kennen um die Beurteilung des Beurteilenden wiederlegen können.
Gegen die Einstellung als Mannschafter.
Zitat von: AlterHase91 am 13. Dezember 2016, 12:21:08Zitat von: BulleMölders am 13. Dezember 2016, 12:15:30
Gegen welchen Rechtsmittelfähigen Bescheid wollen Sie denn Einspruch einlegen?
Und wie wollen Sie denn ihren Einspruch ggf. begründen?
Dazu müssten Sie doch die genauen Gründe für die nichteignung kennen um die Beurteilung des Beurteilenden wiederlegen können.
Gegen die Einstellung als Mannschafter.
Durch meine Berufsausbildung habe ich den Stand als Geselle bzw. Kaufmannsgehilfe (Unteroffizier).
Ich habe alle notwenigen Anforderung als Unteroffizier. Schulabschluss und Ausbildung.
Warum sollte ich dann als Mannschafter anfangen was jeder mit 18 jähriger macht?! Entschuldigen Sie meine Ausdrucksweise.
Zitat von: AlterHase91 am 13. Dezember 2016, 12:35:04
Das sagte ich nicht, ich würde mir wünschen ein erneutes Gespräch zu führen (zweite Meinung).
Zitat von: ToMA am 13. Dezember 2016, 13:08:10Zitat von: AlterHase91 am 13. Dezember 2016, 12:17:27
Eine Einstellung besteht, aber leider als Mannschafter.
Heisst das, dass Du die Mannschafter-Laufbahn erst einmal angenommen hast?
Und wenn ja, für welchen Dienstposten?
Zitat von: AlterHase91 am 13. Dezember 2016, 12:17:27
Eine Einstellung besteht, aber leider als Mannschafter.
Zitat von: AlterHase91 am 13. Dezember 2016, 12:35:04
Das sagte ich nicht, ich würde mir wünschen ein erneutes Gespräch zu führen (zweite Meinung).
Zitat von: JohnnyThunders am 13. Dezember 2016, 12:21:53Zitat von: AlterHase91 am 13. Dezember 2016, 12:17:27
Ich will damit erreichen das ich ein erneutes Gespräch bekomme.
Und dann solange Gespräche führen, bis es zum kommenden GI langt?
Wenn die Bw jeden solange prüfen würde, bis das ihm genehme Ergebnis rauskommt...du kannst dir doch sicher selbst ausmalen, wozu das führen würde.
Zumal du ja selbst sagst es war ein angenehmes Gespräch.