ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Ralf am 14. Dezember 2016, 05:31:42
Also der Elektroinstallateur ist ein nutzbarer Beruf für den Kampfmittelabwehrfeldwebel Streitkräfte.
@budimudi: Und die AVR 23105 KpfmAbw fällt beim Heer unter den §43b. Das weiß ich, weil Prämien u.ä. zu meinem Aufgabengebiet gehören. Spätestens beim Einplaner, wenn er die Stellen raussucht, wird man dir das mitteilen können, weil das bei der Stellenausschreibung gekennzeichnet ist.
Zitat von: Ralf am 13. Dezember 2016, 20:40:22
Das macht keinen Sinn, denn Gesellenberufe sind für die Einstellung als StUffz für die Fw-Lfb ausschlaggebend und Meisterberufe für die Einstellung als Fw.
KampfmittelAbw ist sogar eine Mangelverwendung, bei der es bei Einstellung eine Verpflichtungsprämie gibt; es liegt also auch nicht daran, dass mglw. nur zeitnah zu besetzende Dienstposten frei sind.
Ob der EloIns-Beuf nun genau dafür auch verwertbar ist, lässt sich nur mit Blick ins IntranetBw sagen, das geht frühestens morgen früh.