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Autor Getulio
 - 16. Dezember 2016, 23:10:49
Zitat von: KlausP am 16. Dezember 2016, 19:17:24
Tja, da wird wohl die Rechtsabteilung auch noch die Urteilsbegründung zur Entscheidungsfindung beiziehen.

Wie gesagt, liegt bei P, nicht bei R. In der Sache aber trotzdem die wahrscheinlichste Erklärung.
Autor F_K
 - 16. Dezember 2016, 19:47:50
Eben - die Strafakte wird angefordert worden sein.

Grundsätzlich: Ist eine Straftat für eine Entlassung "ausreichend" - erfolgt keine Wiedereinstellung.
Autor KlausP
 - 16. Dezember 2016, 19:17:24
Tja, da wird wohl die Rechtsabteilung auch noch die Urteilsbegründung zur Entscheidungsfindung beiziehen.
Autor MarcCc
 - 16. Dezember 2016, 19:13:37
Meines Wissens nach wurde der BZR Auszug bereits angefordert und durchgesehen. (deshalb die längere Wartezeit wegen der Prüfung)
habe kurz nach Einsendung meiner Bewerbung am Anfang des Jahres nochmal Post bekommen wo 2 Unterschriebene Ausführungen für den BZR Auszug unterschrieben zurück geschickt werden mussten.

Würde mich wundern wenn dies noch einmal überprüft wird.
Autor Getulio
 - 16. Dezember 2016, 16:23:10
Eine SÜ wird das nicht sein, wie schon geschrieben, erstens hätten Sie dann den Bogen ausfüllen müssen, und außerdem würde das vermutlich beim MAD laufen und nicht im BMVg.

Ich gehe davon aus, dass es sich um die Einholung und Auswertung der unbeschränkten Auskunft aus dem BZR handelt. Früher haben das die RB bei den Divisionen bzw. BAPersBw gemacht, heute macht es kein RB mehr, sondern ein Referat der Abteilung P im BMVg.
Autor F_K
 - 16. Dezember 2016, 13:04:47
ZitatDie sorgfältigen Überprüfungen fanden deshalb statt, weil ich vor 10 Jahren wegen einer Straftat, während der Probezeit aus dem Dienst ausgeschieden bin.

In aller Regel wird man dann nicht wieder eingestellt ... insoweit wird sich der RB dass schon genau anschauen.
Autor MarcCc
 - 16. Dezember 2016, 12:59:50
Vielen Dank soweit.

Ich werde dann bis Dienstag nach Rücksprache mit dem Einplaner ausharren müssen.

Ich wünsche ein angenehmes WE.
Autor KlausP
 - 16. Dezember 2016, 12:54:03
Zitat von: MarcCc am 16. Dezember 2016, 12:50:52
Ich habe bei der vorläufigen Einplanung einen Eröffnungsvermerk bzw. Belehrung mit unter anderem der genannten Klausel unterschrieben.

Keine Ahnung wer dann für welche Überprüfungen zuständig ist.
Hat der MAD evtl. seinen Sitz im BMVg?

Dass Sie das unterschrieben haben ist mir klar. Zur Einleitung einer SÜ bedarf es eines mehrseitigen Fragebogens, den der Bewerber/der Soldat ausfüllen muss und das haben Sie mit Sicherheit noch nicht getan. Der MAD ist dafür zuständig und der bekommt auch nicht die gesamte Akte übersandt.
Autor MarcCc
 - 16. Dezember 2016, 12:50:52
Ich habe bei der vorläufigen Einplanung einen Eröffnungsvermerk bzw. Belehrung mit unter anderem der genannten Klausel unterschrieben.

Keine Ahnung wer dann für welche Überprüfungen zuständig ist.
Hat der MAD evtl. seinen Sitz im BMVg?
Autor KlausP
 - 16. Dezember 2016, 12:42:06
Meiner Meinungnach handelt es sich nicht um die Einleitung der Sicherheitsüberprüfung, dann hätten Sie schon den entsprechenden Fragebogen dafür ausfüllen müssen. Ausserdem macht die SÜ der MAD und nicht das BMVg.

Zitat... Erfolgt eine Einstellung mit höherem Dienstgrad ausschließlich mit einer EÜ? ...

Wenn man aufgrund seiner zivilberuflichen Qualifikation mit höherem Dienstgrad eingestellt wird, ja.
Autor MarcCc
 - 16. Dezember 2016, 12:37:06
"Ich wurde heute darüber belehrt, das für mich bei Einplanung/ Einstellung als Soldat auf Zeit auf einem sicherheitsempfindlichen Dienstposten eine Sicherheitsüberprüfung eingeleitet werden muss. Die Einplanung, wie auch die Aufforderung zum Diensteintritt/ Einberufung zu einer Eignungsübung, erfolgen unter dem Vorbehalt eines positiven Abschlusses der Sicherheitsüberprüfung. Sollte diese Überprüfung negativ ausfallen, so hat dies die Aufhebung der Einplanung und/oder Aufforderung zum Diensteintritt/Einberufung zu einer Eignungsübung zur Folge."

Wer lesen kann...
Sorry wenn ich eure Zeit verschwendet habe. Ich nehme an, dass es sich um solch eine Überprüfung handelt, weil Ich als 23er auf einer fahrenden Einheit eingeplant bin.
Ich werde kommenden Dienstag feedback geben ob es sich um die genannte Überprüfung handelt.

kurze andere Frage.:
Erfolgt eine Einstellung mit höherem Dienstgrad ausschließlich mit einer EÜ?
Autor MarcCc
 - 16. Dezember 2016, 12:25:07
Ich schaue mir nochmal die ausgehändigten Unterlagen von der vorläufigen Einplanung an ob eine gesonderte Überprüfung geplant ist.
Ansonsten ist am Dienstag der zuständige Einplaner wieder zu erreichen, der mir dann wohl mehr sagen kann.
Autor KlausP
 - 16. Dezember 2016, 12:20:48
Zitat von: BulleMölders am 16. Dezember 2016, 12:14:37
23er benötigen eine SÜ 2 in der Bootsmannlaufbahn sogar noch höher.
Könnte also damit zusammen hängen.

Dann wäre ers schon darüber informiert worden, dass eine SÜ eingeleitet wird. In der Regel erfolgt die derzeitig auch erst nach Dienstantritt und dafür geht die Akte auch definitiv nicht zum BMVg. Was er meint, ist die vorgesehenbe SÜ für alle Bewerber vor deren Einstellung.
Autor BulleMölders
 - 16. Dezember 2016, 12:14:37
23er benötigen eine SÜ 2 in der Bootsmannlaufbahn sogar noch höher.
Könnte also damit zusammen hängen.
Autor KlausP
 - 16. Dezember 2016, 11:59:03
ZitatAuf der Homepage des BMVg ist beschrieben, dass eine Überprüfung statt findet um die Einstellung von Extremisten zu verhindern.

Das hat damit aber nichts zu tun.