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Autor Ralf
 - 17. Dezember 2016, 16:04:20
Hast du dich denn dabei auch weiterverpflichtet?
Davon ab ist der EinsSan als UoP nur für Wiedereinsteller mit vorhandener Qualifikation prämienberechtigt.
Und Personalbindungszuschlagsberechtigt bei einer Weiterverpflichtung in dne letzten 36 aktiven Dienstmonaten.
Autor wolverine
 - 17. Dezember 2016, 13:22:45
Die Prämien sind mittlerweile stellenbezogen und nicht mehr für die ganze AVR.
Autor Joel97
 - 17. Dezember 2016, 12:45:36
Schönen guten Tag ,

ich hab eine frage zwecks der Verpflichtungsprämie. Zum 01.12.16 hatte ich einen AVR-Wechsel von ZahnMedFAng zu EinsSan beides als SanUffz. Ich weis das man als EinsSan Prämienberechtigt ist. Nun meine frage ist man nach dem AVR-Wechsel dann Prämienberechtigt ?




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