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ZitatTeil A Fachliche Beschreibung
Zusammenfassung der Aufgaben
Fluggerätemechaniker A400M Ramp and Transit (FGM A400M RT) führen einfache Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungstätigkeiten am MOB oder auf DOB an folgenden Luftfahrzeuganlagen und Baugruppen am Luftfahrzeug und in der Werkstatt im Rahmen der erlassenen Vorschriften durch:
· Lfz-Zelle,
· Leit- und Steuerwerk,
· Fahrwerk und Räder,
· Tragwerk,
· Hydraulikanlage,
· Elektr. Stromversorgung,
· Triebwerkanlage,
· Propelleranlage,
· Kraftstoffanlage,
· mech. Komponenten der Luftbetankungsausrüstung,
· Hilfsaggregat (Auxiliary Power Unit APU),
· Sauerstoffanlage,
· Klima- und Druckregelanlage,
· Innenausstattung,
· Brandschutz,
· Avionikeinheiten mit einfacher Prüfung der Betriebstüchtigkeit,
· Komponenten der Sonderrüstsätze/Missions-spezifische Rüstsätze/Verzurrausrüstung,
· Mechanische, hydraulische, pneumatische und pneumohydraulische Bauteile und Aggregate.
Nach Erteilung von MAML CAT A und der entsprechenden Freigabeberechtigung durch den Betriebsleiter erteilen sie Freigabebescheinigungen. Diese Berechtigung ist auf vom Inhaber persönlich durchgeführte Arbeiten beschränkt.
Teil B Tätigkeit
B.1 Tätigkeiten- / -Aufgaben im Einzelnen
FGM A400M RT führen einfache Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an folgenden Luftfahrzeuganlagen und Baugruppen unter Einhaltung der Flugsicherheits-, Bodensicherheits-, Fernmeldesicherheits-, Umwelt-, Arbeits-, Strahlenschutzbestimmungen sowie unter Berücksichtigung menschlicher Faktoren und der militärischen Sicherheitsbestimmungen in der Werkstatt und am Lfz durch:
· Betreiben des Hilfsaggregates (APU) (BPL III-Lauf),
· Bedienung und Wartung von Bodendienstgeräten,
· Einweisen von Lfz am Boden,
· Störbehebungen, Funktionsprüfungen, Vermessungs-, Einstell- Abgleich- und Justierarbeiten und Erhaltung des Korrosionsschutzes,
· Arbeiten im Zusammenhang mit Sonderrüstsätzen,
· Wechsel von schnell austauschbaren Avionik-Elektronikeinheiten,
· Bestückung Dispenser,
· alle in der technischen Dokumentation für seinen Aufgabenbereich ausgeworfene Arbeitspunkte,
· einfache Störbehebung und Funktionsprüfungen sowie Wechsel von Baugruppen und Unterbaugruppen, soweit er dazu ausgebildet ist,
· Zustands- und Vollzähligkeitskontrollen von Werkzeug und Gerät,
· Maßnahmen zur Herstellung der Boden- und Hallensicherheit.
Sie unterstützen bei der Durchführung von:
· Technischen Anweisungen,
· Triebwerk-Bodenprüfläufen, Funktionsläufen sowie Kraftstoffdichtläufen
· komplizierten Störbehebungen, Funktionsprüfungen, Vermessungs-, Einstell-Abgleich- und Justierarbeiten und Maßnahmen zur Erhaltung des Korrosionsschutzes,
· Konfigurationsänderungen,
· Wechsel von Fristaustauschteilen,
· Störungsfeststellung und Fehlerlokalisierung unter Verwendung bordeigener und externer Prüf- und Messmittel,
· schwierigen Instandhaltungs-, Harmonisierungs- und Abgleicharbeiten am Lfz und BPS.
B.2 Fertigkeiten und Kenntnisse
FGM A400M RT besitzen die zur Wahrnehmung der zugewiesenen Materialerhaltungstätigkeiten erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Im Einzelnen müssen sie:
· Kenntnisse über technische Zusammenhänge haben, elektrische Schaltungen, Schaltbilder und Verkabelungspläne lesen können,
· Kenntnisse über technische Zusammenhänge und Wechselwirkungen im Gesamtsystem Luftfahrzeug haben,
· Grundfertigkeiten in der Metallverarbeitung, und den Verbindungstechniken haben und sachgerecht an luftfahrzeugspezifischen und allgemeinen Geräten anwenden und ausführen können,
· die im Aufgabenbereich verwendeten allgemeinen und typengebundenen Testgeräte Mess- und Prüfmittel anwenden können,
· Kenntnisse über den Aufbau des Fluggerätes und dessen Anlagen und Systeme sowie Grundlagen der Flugphysik, Elektrotechnik, Hydraulik, Pneumatik und über Steuerungs- und Regelsysteme besitzen,
· einen Überblick über erforderliche Qualitätssicherungsmaßnahmen innerhalb seines Fachbereiches haben,
· die waffensystemspezifischen Verfahren kennen und anwenden können,
· Kenntnisse über die für seinen Arbeitsbereich geltenden Flugsicherheits-, Bodensicherheits-, Fernmelde-, Umwelt-, Arbeits- und Strahlenschutzbestimmungen sowie der militärischen Sicherheitsbestimmungen haben und diese umsetzen können,
· die zur Durchführung aller Arbeiten seines Fachbereiches erforderlichen Führerscheine der Bw und Betriebsberechtigungen / Bedienerlaubnisse besitzen,
· den Betriebsablauf der Technischen Gruppe sowie Organisation und Verfahren des Verbandes kennen,
· die zur techn. -log Unterstützung notwendigen Programme (SASPF, MDS...) bedienen können.
B.3. Arbeitsbedingungen und besondere geistige und körperliche Eignungsforderungen sowie sonstige Voraussetzungen
Arbeitsbedingungen
Arbeiten werden gegebenenfalls zeitweise auf fremden Plätzen im In- und Ausland und unter besonderen Klima und Einsatzbedingungen durchgeführt.
Einsatz im Schichtdienst, einschließlich an Sonn- und Feiertagen. Gefährdung durch:
· Lärm bei Arbeiten an Lfz/Bodendienstgeräten mit laufenden Triebwerken/ Motoren und bei Arbeiten im Lärmbereich (Flugbetriebsbereich) bei über 92 dB(A),
· Düsentriebwerk-/Motorabgase während des Flugbetriebs/Bodenprüflaufes,
· Luft-/ Sauerstoff-/ Stickstoff- und Hydraulikdrücke,
· niederfrequente mechanische Schwingungen,
· Umgang mit Geräten und Prüfgeräten in der Werkstatt und am Lfz mit elektrischen Spannungen größer 50 V und mehr als 42 mA,
· Umgang mit Kraftstoffen, Ölen und Fetten bei der Arbeit an offenen Anlagen, deren Befüllung und Entleerung, an Bauteilen und Aggregaten sowie bei Konservierungs- und Entkonservierungsarbeiten,
· Erhöhte Konzentration von Kraftstoffdämpfen bei Reparaturarbeiten im Inneren der Kraftstoffbehälter (Tragen von Atemschutz),
· Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln,
· Anwendung von EuV-Mittel am Lfz unter den Bedingungen des Winterflugbetriebes,
· Umgang mit Explosivstoffen,
· Beeinträchtigungen/Gefährdung durch Arbeiten mit Faserverbundwerkstoffen, insbesondere durch dabei freigesetzte Chemikalien/Stäube,
· Überdruckbeaufschlagung bei der Dichtigkeitsprüfung der Druckkabine,
· Umgang mit Mikrowellenstrahlung größer 10mW pro cm².