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Autor Andi
 - 27. Dezember 2016, 18:16:52
Das wird dir wohl nur der LPA Bayern sagen können.
Autor spiker75
 - 27. Dezember 2016, 18:02:33
Habe die LaufbahnPrüfung für den gehobenen Dienst in der Steuer und auch die nachprüfung nicht mit der nötigen Punktzahl bestanden und würde mich gerne nochmal bewerben. Nur verfällt der Schein wenn ich nicht bestanden habe und darf ich mich nochmal bewerben dort
Autor A-Bomb
 - 27. Dezember 2016, 17:56:32
Ich denke nicht das du in BY nochmal für diese Laufbahn zugelassen wirst, unabhängig vom Eingliederungsschein.
Autor F_K
 - 27. Dezember 2016, 17:53:22
Was bedeutet endgültig nicht bestanden?

Was sagt die Behörde dazu?

(Mit Pech hat das wohl weniger zu tun).
Autor spiker75
 - 27. Dezember 2016, 17:27:32
Hallo zusammen habe ein etwas spezielles Problem. Habe mich vor 4 Jahren beim Land Bayern beworben mit Zulassungsschein. Habe jetzt nach 4 Jahren die Laufbahnprüfung endgültig nicht bestanden um im Steuerbereich als Beamter im gehobenen Dienst übernommen zu werden. Kann ich mich erneut bei dem Freistaat Bayern bewerben um im neuen Jahrgang Steuer die Laufbahn gehobener Dienst zu beginnen oder darf ich den Eingliederungsschein nur einmal nutzen und habe dann pech?