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Autor FoxtrotUniform
 - 28. Dezember 2016, 23:56:48
Um die Sache mal abzurunden: Wenn man heiß drauf ist, disziplinar gewürdigt zu werden, veranlasst (bewusste Wortwahl  ;)) man die Meldung / Mitteilung an seinen Disziplinarvorgesetzten. Mit etwas Glück gelingt dieser Geniestreich. ::)
Autor thoppi
 - 28. Dezember 2016, 11:26:20
Also erst mal vielen dank für die ganzen Antworten.
Ich habe gestern mit meinem Vorgesetzten darüber gesprochen. Meldepflichtig gegenüber dem DV ist es nicht, trotzdem wird so etwas wohlwollend zur Kenntnis genommen. Damit ist das Thema zumindest für mich geklärt, da ich mir in der Tat nicht sicher war ob dies meldepflichtig ist oder nicht.

Ihnen allen einen gesunden Jahreswechsel und vielen Dank für die tolle Arbeit die in diesem Forum geleistet wird.
Autor ulli76
 - 28. Dezember 2016, 10:55:51
In diesem Fall muss er wirklich gar nichts melden. Er hat ja nichts falsch gemacht,egal wie das Ganze ausgeht.
Zu befürchten hat er gar nichts.

Autor F_K
 - 28. Dezember 2016, 10:48:30
@ ToMA:

Ohne Führerschein darf aber kein Fahrzeug im öffentlichen Raum geführt werden - und diese gesetzliche Regelung wird per Befehl für Soldaten auch in Kasernen verbindlich.
Autor CIRK
 - 28. Dezember 2016, 10:29:52
Im Grunde ist es doch (wie fast immer) ganz einfach. Der TE ist sich nicht sicher, ob er etwas melden soll, also im Zweifelsfrei einfach melden und er muss sich mit der Frage nicht mehr belasten.
Autor ToMA
 - 28. Dezember 2016, 10:28:20
Ist zwar schon OT, aber um die StVO einhalten zu können, ist kein Führerschein notwendig.

Also kann theoretisch auf dem Kasernengelände (wo die StVO gelten soll) ohne Führerschein gefahren werden, da dieser nur für das Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen erforderlich ist (§ 1 StVG).
Autor ulli76
 - 28. Dezember 2016, 10:23:15
Auch dann ist nichts meldepflichtig. Als Ersthelfer hat man ja kein erhöhtes Infektionsrisiko. Meist wenden sich die Soldaten aber eh schon von alleine beim Truppenarzt zur Beratung.

Besteht ja auch keine Meldepflicht, wenn man sich mit einer/einem Fremden vergnügt hat.
Autor Hirnforscher
 - 28. Dezember 2016, 10:20:41
Mal zurück zum Thema, ob etwas bzgl. des Geschehenen meldepflichtig sein könnte: ich vermute, dass eine Meldepflicht besteht, wenn der Kamerad während der Erste Hilfe-Maßnahme einem Infektionsrisiko ausgesetzt war (bzgl. weiterer Truppenärtzlicher Versorgung). Bitte gerne korrigieren, falls ich mit meiner Vermutung falsch liege...
Autor bayern bazi
 - 28. Dezember 2016, 08:43:32
Zitat von: Andi am 27. Dezember 2016, 21:15:53
Genau genommen muss befohlen sein, dass die Regelungen der StVO gelten. ;)


der "Befehl" hangt doch an jedem Kasernentor  -im Kasernenbereich gilt die StVo - in Form eines Schildes


Autor Andi
 - 27. Dezember 2016, 21:15:53
Genau genommen muss befohlen sein, dass die Regelungen der StVO gelten. ;)
Autor Jens79
 - 27. Dezember 2016, 20:11:42
Und? Sie müssen es nicht melden wenn sie keine Kraftfahrer Bw sind und sie dürfen mit ihrem Auto ohne Führerschein in der Kaserne oder auf einem StoÜbPl rumfahren soviel sie wollen.

Es sei denn, in der Kasernenordnung ist geregelt, dass in der Kaserne oder dem StOÜbPl die StVO gilt.
Autor MiraC
 - 27. Dezember 2016, 19:55:00
Und weils Grad passt: Und dann gibt es noch die Kameraden, die den FS abgeben müssen für einen Monat, es nicht melden und dann während der Zeit mit dem Auto in der Kaserne rumfahren.....
Autor Ralf
 - 27. Dezember 2016, 14:05:37
Ich habs jetzt auch gefunden:
ZitatBundeswehrangehörige sind nicht verpflichtet, schwebende Verfahren, Wiederaufnahme von
Verfahren und Strafen (z. B. Ermittlungsverfahren), die gegen sie gerichtet sind, zu melden/anzuzeigen.

Was man melden muss sind Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, das hat man ja unterschrieben. Wenn nun der ziv. FS endgültig entzogen wurde, muss man das (unabhängig vom dienstl. FS) auch melden, weil sich eine Änderung in den persönlichen Verhältnissen ergeben hat.
Autor miguhamburg1
 - 27. Dezember 2016, 13:15:36
Hat er nicht. Denn wenn ich keine Bundeswehrfahrerlaubnis besitze, muss ich den Verlust der zivilen Fahrerlaubnis auch nicht melden, da dienstlich nicht relevant.
Autor dunstig
 - 27. Dezember 2016, 13:12:14
Genau das hat Getulio doch auch geschrieben...