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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: N0rdlicht am 28. Dezember 2016, 18:00:31
Ich denke wir können uns darauf einigen, dass eine Versetzung von unter 48 Monaten die Auswärtstätigkeit nach sich zieht. Somit ist das ganze unabhängig von Laufbahnen und Festsetzungen.
Zitat von: N0rdlicht am 28. Dezember 2016, 17:47:13
Ich muss mich korrigieren. Es geht nicht darum ob die Festsetzung sofort auf 8 Jahre erfolgt, sondern ob die Versetzung auf den Dienstposten gleich auf die 8 Jahre (- Grundausbildung) erfolgt oder die Versetzung schrittweise verlängert wird.
Zitat von: N0rdlicht am 28. Dezember 2016, 16:33:53
Das stimmt so nicht ganz. Wenn die Versetzung auf den Dienstposten unter 48 Monate ist (was am Anfang bis zum bestehen der laufbahnrelevanten Ausbildungen die Regel sein wird) , besteht keine 1. Tätigkeitsstätte. Somit würde es sich um eine Auswärtstätigkeit handeln, wo jeder gefahrene Kilometer angesetzt werden kann.