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Zusammenfassung

Autor Andi8111
 - 29. Dezember 2016, 18:29:57
Die REGELVERSORGUNG ist gesetzlich geREGELT und umfasst für die Indikationsgruppen bestimmte Versorgungen. Diese sind kostenfrei.

Implantate sind keine Regelversorgung. Kronen mit Edelmetallanteil ebenfalls nicht.

Beispiel: Ein fehlender Zahn. Regelversorgung Brücke, nicht-Edelmetallbasis, in den Verblendgrenzen vestibulär verblendet. Das gibt es ohne Zuzahlung. Im Zivilen sind selbst für die Regelversorgung mindestens 50% Zuzahlung zu leisten.
Die Andersartige Versorgung ist das Implantat. Nach einer Gesetzesänderung gibt es für die Krone auf dem Implantat nun den Festzuschuss für die Brücke, die man sich spart. Das Implantat ist eine völlige Eigenleistung.

Autor ulli76
 - 29. Dezember 2016, 17:36:50
Ja, es gibt bestimmten Zahnersatz, der zuzahlungspflichtig ist.
Implantate und für das Gold bei Kronen z.B.
Im Vergleich zu zivilen Krankenversicherungen ist das aber ein Pipifax.

Beim Implantat kommt es auf´s Material an- da sprechen wir aber auch nur von 100-300€ je nach Material. Bei Kronen geht´s nach Gewicht. Da kommt man auf ca. 100€.

Normale Füllungen sind kostenfrei. Zahnreinigung ist kostenfrei, sofern die Zahnarztgruppe das anbietet.
Autor Andi8111
 - 29. Dezember 2016, 16:13:55
Für die Regelversorgung gibt es keinen Eigenanteil.
Alles was extra ist, kostet Geld.

Wenn Sie jetzt schon Gammel im Maul haben, gehen Sie davon aus, dass Sie das vor Dienstantritt richten lassen müssen....
Autor Weißling
 - 29. Dezember 2016, 14:43:45
Servus Kameraden,

bitte entschuldigt mich wenn ich dieses Thema auch irgendwo anders bereits hätte finden können aber ich habs in der Suchfunktion nirgends gefunden.


Wenn ich in meiner SaZ-Laufbahn einen Zahnersatz brauche, gibt es dann für mich einen Eigenanteil? Wenn ja, wie hoch ist der?

Gruß

Weißling