ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 30. Dezember 2016, 22:22:15
Kann es nicht einfach nur sein, dass der Fragesteller sich etwas unglücklich ausgedrückt hat und in der besagten Liegenschaft u.U. in der bes. Wachanweisung vermerkt ist, dass sich ausweisende Polizisten (in zivil, außerhalb des Dienstes) unter Vorlage eines entsprechenden Ausweises Zutritt zu Kaserneneinrichtungen haben? Natürlich nur Spekulation, aber eine durchaus übliche und verbreitete Praxis.
Zitat von: Do0d am 29. Dezember 2016, 23:49:48
Danke, mehr wollte ich nicht hören. In Zeiten von "Ich bin Soldat, die Polizei kann mir gar nichts"-Aussagen bin ich mir nämlich nicht so sicher, was sich andere Uniformierte erlauben dürfen.
ZitatEine Stubendurchsuchung bei einem Soldaten durch die Polizei wird da beispielsweise kein Problem sein. Die Durchsuchung eines Büros, eines Soldaten, der beispielsweise in einem besonders gesicherten Kommandobunker Dienst tut und mit besonders Sicherheitsrelevantem und eingestuftem Material zu tun hat wird nicht so einfach oder für die Polizei vielleicht auch überhaupt nicht möglich sein.
Zitat von: Do0d am 29. Dezember 2016, 23:34:18
Mir ist bekannt, dass die Polizei im Dienst jederzeit die Kaserne betreten darf.
Zitat von: miguhamburg1 am 29. Dezember 2016, 20:29:22
dass es Nicht-Bundeswehrangehörigen offenundig erlaubt ist, Bundeswehrliegenschaften zu betreten, sollten Sie nun doch wirklich mitbekommen haben, wenn Sie Soldat sind.