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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Andi8111 am 31. Dezember 2016, 12:56:08
Ob nun die bloße Anforderung eines Formulars zum Nachweis der Kontoverbindung einen positiven Bescheid ankündigt? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Denn nach der Verwaltungsverfahrensordnung des WDB-Verfahrens muss ungeachtet von etwaigen Zahlungen dem BVA über die WDB Stelle die aktuelle Kontoverbindung mitgeteilt werden.