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Autor LwPersFw
 - 02. Januar 2017, 14:09:30
Autor Gerd
 - 02. Januar 2017, 12:26:51
Zitat von: Andreas2017 am 02. Januar 2017, 11:44:08
Vielen Dank für die Antworten, eine kleine Anwartschaft habe ich damals bei Dienstzeitbeginn abgeschlossen. Ich werde vielleicht auch ein paar Krankenversicherungen anschreiben und dort einfach mal anfragen, wie es mit einer Verlängerung des Studententarifs aussieht.

Viele Grüße.
In praktisch allen Fällen ist die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl als die private Krankenversicherung, wenn Sie später Angestelter bzw. nicht selbständig Beschäftigter werden wollen.

Insbesondere im Hinblick darauf, dass "später" (also nach dem Studium) die Beiträge unterschiedlich berechnet werden: In der gesetzlichen Krankenversicherung im Wesentlichen als Monatsbeitragssumme mutipliziert aus dem tatsächlichen Einkommen (bzw. der Mindest- oder Maximalbemessungsgrundlage) und dem (bei allen gesetzlichen Kassen fast identischen) prozentualen Beitragssatz. Die PKV steigt mit dem Lebensalter nicht mit dem ursprünglichen Eintrittsalter in die Versicherung. Oftmals ist es dann so, dass sich die Menschen im Rentenzeitalter die absurd teure PKV nicht mehr leisten können oder wollen und dann auf einen PKV-Tarif umschalten, der in etwa der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Ich würde mir also ganz gründlch überlegen, in welchen Teil des Krankenversicherungssystems ich abbiegen würde. Welche Versicherung innerhalb der jeweiligen Versicherungsart es dann wird, ist nicht so entscheidend.

Noch ein Sicherheitshinweis zur Nicht-Neutralität bzw. dem Provisionsinteresse mancher Gesprächspartner. Das Handelsblatt hatte einen interessanten Bericht über die Höhe der Provisionen für die
Versicherungsmakler bei Abschluß einer PKV. Mir waren vor dem Lesen des Beitrags Provisionen zwischen drei und sechs Monatsbeiträgen (!) bekannt.

http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/versicherung/vertreter-provisionen-private-krankenversicherungen-gedeckelt/6883428-3.html
Quelle: Online-Angebot des Handelsblatts. Interessanter Bericht, der die Versicherungsmakler-Provisionen beleuchtet.
Autor Andreas2017
 - 02. Januar 2017, 11:44:08
Vielen Dank für die Antworten, eine kleine Anwartschaft habe ich damals bei Dienstzeitbeginn abgeschlossen. Ich werde vielleicht auch ein paar Krankenversicherungen anschreiben und dort einfach mal anfragen, wie es mit einer Verlängerung des Studententarifs aussieht.

Viele Grüße.
Autor KlausP
 - 01. Januar 2017, 21:47:21
Ich hab mal "Krankenversicherung für Studenten über 30" gegoogelt, da gibt es etliche Angebote, auch für über 30 jährige.
Autor Papierberg
 - 01. Januar 2017, 21:39:52
Ihre Absicht, sich beim Sozialdienst der Bundeswehr über die Rechtslage in Bezug auf Krankenversicherungsverhältnisse zu informieren ist eine ausgezeichnete Idee.

Für die Dauer des Bezuges von Übergangsgebührnissen sind Sie nach Dienstzeitende zunächst beihilfeberechtigt, wobei die Aufwendungen im Krankheitsfall durch die Beihilfe nicht vollständig abgedeckt werden (der Bemessungssatz liegt bei 70% auf die als beihilfefähig anerkannten Aufwendungen). Möglicherweise haben Sie zur Ergänzung der Versorgungslücke vor oder bei Beginn Ihres Dienstverhältnisses als SaZ eine Anwartschaftversicherung abgeschlossen? Die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten ist, wie Sie selbst erwähnt haben, zeitlich begrenzt, zur Möglichkeit einer Verlängerung aufgrundaufgrund von Wehrdienst als SaZ sollten die Spezialisten vom Sozialdienst eine Aussage tätigen können.
Ansonsten läuft es auf eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus.
Autor Andreas2017
 - 01. Januar 2017, 20:49:27
Guten Abend und ein frohes neues Jahr Kameraden,

ich bin noch aktiver Soldat, scheide aber in absehbarer Zeit aus dem Dienst aus. Ich bin/war SaZ8 und nehme nach meiner Dienstzeit ein Studium auf. Während des Studiums werde ich irgendwann das 30. Lebensjahr überschreiten und ab da habe ich ein paar Fragen, die mir vielleicht jemand beantworten kann. Ich werde trotzdem bald einen Termin beim Sozialdienst machen und mich dort erkundigen.

Wenn ich jetzt vorzeitig in die BfD-Zeit gehe, bin ich noch ein Jahr Soldat bis DZE. Wenn ich jetzt innerhalb der "Übergangszeit" das Studium beginne, bin ich noch über die Bundeswehr krankenversichert, ist das richtig?
Nach DZE, bis zum 30. Lebensjahr muss ich mich dann bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (oder auch PKV) versichern und bekomme dann dort als Student einen Studententarif, ist das korrekt?

Ab 30 muss ich dann wählen, ob ich mich freiwillig gesetzlich weiter versichere oder in die PKV wechsel. Die Beiträge steigen in beiden Fällen dann stark an.
Wisst ihr vielleicht, ob die Krankenversicherungen (GKV) den Studententarif ab 30 noch verlängern, da ich vorher SaZ8 war? Wird so etwas angerechnet?
In meinem Fall würde ich das Studium wenn alles glatt läuft mit 33 beenden. Es wäre natürlich super, die 3 Jahre keine erhöhten Beiträge zu zahlen, wenn das irgendwie vermeidbar ist.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus und wünsche noch einen angenehmen Neujahrsabend,
Andreas