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Zitat von: KlausP am 18. Januar 2017, 09:18:11
Und wie ist das bei Heeressoldaten, die zu anderen Truppengattungen versetzt werden? Ist zwar selten, aber auch das kommt vor. Da trägt dann ja auch kein ehemaliger Jäger sein Eichenlaub weiter, wenn er in eine PzGrenKp oder eine FSchJgKp versetzt wird.
Zitat von: Ralf am 18. Januar 2017, 07:49:22
Ist das denn ein Problem, weil du schreibst "ärgerlich"? Ich finde so etwas immer ziemlich überzogen, kann das halt nicht nachvollziehen.
Zitat von: miguhamburg1 am 03. Januar 2017, 23:34:48Und nochmal OT, aber ärgerlich:
die Angehörigen des Seebataillons und der Kampfschwimmerkompanie tragen ganz vorschriftsmäßig zusammen mit den Angehörigen der Marinekompanie im Wachbataillon ganz offiziell zum Feldanzug das Marinebarett. (Aber das ist ja nun wirklich offtopic)
Zitat von: SCPO am 03. Januar 2017, 23:29:40Das mit der Bordmütze kann ich so bestätigen, ich habe meine damals in der Grundausbildung empfangen und beide nach acht Jahren so wieder abgegeben.
Laut ZDV (ja ich weiss, dass heißt nicht mehr so), wird zu BGA ja auch die "Bordmütze" (dieses hässliche Basecap) getragen. Ich habe NIEMALS jemanden an Bord, das tragen sehen.
Zitat von: miguhamburg1 am 03. Januar 2017, 23:27:09
"Schutzbekleidung" als Begriff beschreibt die Ausrüstung eines Bekleidungsstücks über das normal übliche Maß hinaus für bestimmte Schutzfunktionen (also Schwerentflammbarkeit, Durchtritt-/Stichschutz, Splitterschutz, etc.). Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es dafür auch eine DIN-Norm oder Vergleichbares. Da die dienstlich bereitgestellten Kampfstiefel; Bergstiefel und Halbschuhe keine dieser ZUSÄTZLICHEN Schutzmerkmale aufweisen, gehören sie im Gegensatz zum Feldanzug, Flugdienstanzug, Panzerschutzanzug und dem Borddienst-/Gefechtsanzug NICHT zur Schutzbekleidung.
Zitat von: SCPO am 03. Januar 2017, 23:29:40
Laut ZDV (ja ich weiss, dass heißt nicht mehr so), wird zu BGA ja auch die "Bordmütze" (dieses hässliche Basecap) getragen. Ich habe NIEMALS jemanden an Bord, das tragen sehen.
Zitat von: miguhamburg1 am 03. Januar 2017, 23:34:48
Lieber SCPO, das ist zumindest auch bei der Marine, was den Feldanzug anbelangt, nicht der Fall, denn die Angehörigen des Seebataillons und der Kampfschwimmerkompanie tragen ganz vorschriftsmäßig zusammen mit den Angehörigen der Marinekompanie im Wachbataillon ganz offiziell zum Feldanzug das Marinebarett. (Aber das ist ja nun wirklich offtopic)
Zitat von: miguhamburg1 am 03. Januar 2017, 23:27:09
"Schutzbekleidung" als Begriff beschreibt die Ausrüstung eines Bekleidungsstücks über das normal übliche Maß hinaus für bestimmte Schutzfunktionen (also Schwerentflammbarkeit, Durchtritt-/Stichschutz, Splitterschutz, etc.). Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es dafür auch eine DIN-Norm oder Vergleichbares. Da die dienstlich bereitgestellten Kampfstiefel; Bergstiefel und Halbschuhe keine dieser ZUSÄTZLICHEN Schutzmerkmale aufweisen, gehören sie im Gegensatz zum Feldanzug, Flugdienstanzug, Panzerschutzanzug und dem Borddienst-/Gefechtsanzug NICHT zur Schutzbekleidung. Dahingegen ist der Stiefel, den die im Rettungsdienst eingesetzten Soldaten tragen, ein Bestandteil der Schutzausstattung. Denn er hat ztumindest einen Durchtrittschutz an der Sohle.