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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: dehesse am 04. Januar 2017, 13:08:36
Ich dachte bisher das die Verpflichtung einer Gemeinschaftsunterkunft (sprich Stube) nur in der Grundausbildung greift
Zitat von: dehesse am 04. Januar 2017, 13:27:27Zitat von: KlausP am 04. Januar 2017, 13:24:36
Natürlich können Sie sich auf eigene Kosten eine Wohnung im Standort nehmen. Mit 25 sind Sie nicht mehr generell zum Wohnen in der GU verpflichtet.
Okay, danke. Aber letzendlich muss der Spieß dazu sein Okay geben? Das heißt wenn ich mich am Montag in meiner neuen Stammeinheit beim Spieß zum Dienst melde, frage ich direkt noch mal nach ..
Zitat von: KlausP am 04. Januar 2017, 13:24:36
Natürlich können Sie sich auf eigene Kosten eine Wohnung im Standort nehmen. Mit 25 sind Sie nicht mehr generell zum Wohnen in der GU verpflichtet.
Zitat
§18 Soldatengesetz
Der Soldat ist auf dienstliche Anordnung verpflichtet, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen und an einer Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen. Die zur Durchführung erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern.