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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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ZitatErhält man die Urkunde bzw Ernennung bevor oder nachdem man in Köln zwecks Stelle war? Bzw steht mein weiterer Werdegang (Versetzung oder nicht) zum Zeitpunkt der Wirksamkeit fest?Kann, muss aber nicht, man wird doch nicht nur bei einer BS-Ernennung versetzt. Und da man ja damit im Anschluss noch so 30 Jahre Dienstjahre oder mehr hat, kann sich da viel tun.
Zitatoder ist man nach der Zusage sofort verkauft"Verkauft"? Das wording stößt mir bitter auf. Du hast doch den Antrag gestellt, nicht die Bw dich gefragt. Du willst etwas, nämlich ein (berufs-)lebenslanges Treueverhältnis mit der Bundesrepublik Deutschland eingehen.
ZitatSicher habe ich beim Antrag der bundesweiten Versetzungswilligkeit zugestimmt, aber, und ich hoffe das kann man nachvollziehen, alles hat seine Grenzen.Jein. Aber um es auf den Punkt zu bringen: dann hast du beim Unterschreiben nicht nachgedacht.
ZitatIch selbst kreide mir nur an, dass ich quasi blind, ohne vorher gross nachzudenken, den Antrag gestellt habe...Ja, das hast du selbstkritisch erkannt.
ZitatDarüber hinaus: Ist es auch möglich den BS-Antrag 2016 im aktuellen Stadium zu widerrufen? Welche offiziellen und inoffiziellen Konsequenzen drohen?Es ist jederzeit möglich, Konsequenzen drohen dir daraus nicht. Möglicherweise wird dein Chef das in die Bewertung deiner Person einfließen lassen. Das kann positiv, aber auch negativ sein (ist gradlinig und konsequent/ ist sprunghaft und handelt erst vor dem Überlegen).