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Zusammenfassung

Autor Tommyo
 - 23. Januar 2017, 07:43:58
Oh vielen dank erstmal an die ganzen antworten.
Jetzt bin ich beruhigt was Job und Wohnung angeht. Genau diese Infos haben mir beim Karriereberater gefehlt. Ja tatsächlich hat er mir geraten die Arbeitsstelle selbst zu kündigen.
Mit diesen infos kann ich sicherlich gut planen.
Autor Colorful
 - 17. Januar 2017, 14:09:45
Auf gar keinen Fall die Wohnung kündigen - du kannst ja innerhalb der ersten 6 Monate noch gehen / entlassen werden. Lieber ein paar Monate weiter Miete zahlen und die Sicherheit behalten.
Autor KlausP
 - 11. Januar 2017, 17:50:01
Wer einem Bewerber rät, seinen Job vor Dienstantritt zu kündigen, zeigt damit, dass er von der Materie keine Ahnung hat.
Autor D.Maurer
 - 11. Januar 2017, 17:42:14
Zitat von: Interesse 1977 am 11. Januar 2017, 10:52:19
Also zusammengefasst:

- Wohnung NICHT kündigen
- Job NICHT kündigen
- ich würde sogar bis auf Weiteres die Bewerbung nicht erwähnen, könnte böses Blut geben
- Einstellungsuntersuchung abwarten
- Bei Tauglichkeit die Einplanung abwarten, 1.4. KANN klappen, ist aber eher unrealistisch, rechne mit 1.7. oder gar 1.10. oder später
- Bei Einberufung, und auch erst dann, den Arbeitgeber informieren (mindestens 4 Wochen vorher)
- Während der Eignungsübung, ähnlich einer Probezeit, bei der Bundeswehr MUSS dein Arbeitgeber deinen Arbeitsplatz bis zu 4 Monate weiter für dich vorhalten, vorausgesetzt es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Eignungsübung

- also ruhig Blut und viel Glück !!

Danke!  Danach habe ich gesucht! :)
;D
Autor StOPfr
 - 11. Januar 2017, 15:07:28
Zitat von: Gerd am 11. Januar 2017, 11:19:20
Daumen hoch für die perfekte Zusammenfassung, Interesse 1977!

Der erhobene Daumen sollte besonders für den von Interesse 1977 neu eingeführten Passus gelten "Job NICHT kündigen". Das ist ein deutlicher Unterschied zu "2. Beim Arbeitgeber kündigen, aber dabei freundlich bleiben. (...)".

Und es ist in der Regel weiterhin so, dass jemand, der selbst kündigt, im Bedarfsfall tatsächlich einen zeitlich oder in der Höhe reduzierten Anspruch auf ALG I hat. 
Autor BulleMölders
 - 11. Januar 2017, 12:17:44
Zitat von: Gerd am 11. Januar 2017, 11:19:20
P.S.: Und entschuldigt bitte die schlechte Formatierung meines Beitrags. Ich hatte kurz vorher in einem anderen System geschrieben, gedanklich war ich beim Kommando [/bold] statt [/b]. Da hat es irgendwie die Formatierung zerrissen.

Habe es angepasst und hoffe es sollte so aussehen.
Autor Gerd
 - 11. Januar 2017, 11:19:20
Daumen hoch für die perfekte Zusammenfassung, Interesse 1977!


P.S.: Und entschuldigt bitte die schlechte Formatierung meines Beitrags. Ich hatte kurz vorher in einem anderen System geschrieben, gedanklich war ich beim Kommando [/bold] statt [/b]. Da hat es irgendwie die Formatierung zerrissen.
Autor Interesse 1977
 - 11. Januar 2017, 10:52:19
Also zusammengefasst:

- Wohnung NICHT kündigen
- Job NICHT kündigen
- ich würde sogar bis auf Weiteres die Bewerbung nicht erwähnen, könnte böses Blut geben
- Einstellungsuntersuchung abwarten
- Bei Tauglichkeit die Einplanung abwarten, 1.4. KANN klappen, ist aber eher unrealistisch, rechne mit 1.7. oder gar 1.10. oder später
- Bei Einberufung, und auch erst dann, den Arbeitgeber informieren (mindestens 4 Wochen vorher)
- Während der Eignungsübung, ähnlich einer Probezeit, bei der Bundeswehr MUSS dein Arbeitgeber deinen Arbeitsplatz bis zu 4 Monate weiter für dich vorhalten, vorausgesetzt es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Eignungsübung
- also ruhig Blut und viel Glück !!
Autor Gerd
 - 11. Januar 2017, 10:41:28
Das ist komplett die falsche Reihenfolge!

In einem ersten Schritt würde die Einstellungszusage der Bundeswehr zum NN.NN.NNNN stehen. Erst dann könntest Du die folgenden Dinge disponieren:

1.) Möglichst nahtlose Kündigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses. Die Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt, eine vorzeitige Kündigung bringt gar nichts.
2.) Deiner Beschreibung entnehme ich, dass es sich um eine "normale" Arbeitsstelle handelt. Also nicht um eine Unternehmensbeteiligung als geschäftsführender
Gesellschafter oder ähnliches (bei der auch Kapitalanteile entwirrt werden müssten). Da müsste man Monate vorher anfangen, damit das eigene Geschäft nicht beschädigt wird
3.) Falle Krankenversicherungspflicht: Bis zum Jahr 2007 hättest Du theoretisch bei einer berulichen Veränderung in Richtung Selbständigkeit oder neue Berufsaufnahme durchaus
auch einige Monate ohne Krankenversicherung "durchschlagen" können. Seit es aber die Krankenversicherungspflicht gibt bekommst Du spätestens am dritten oder vierten Tag nach dem Ende des Angestelltenseins einen Brief von der Krankenkasse, wer denn die "neuen" Beiträge zahlt.
4.) Falle fehlendes Einkommen: Kündigst Du selbst die Arbeitsstelle und findest erst nach einigen Monaten etwas Neues, dann kann es durchaus sein, dass nicht das volle Arbeitslosengeld I bezahlt wird. Details kann Dir nur die Arbeitsagentur nennen, ich bin da nicht fit genug.

Du könntest also nicht von 60-70% früherem Brutto ausgehen, sondern für mutmaßlich 3 Monate mit 0 % oder Sozialhilfe-Niveau! Diesen Geldverlust muß man erst mal wieder hereinholen.

Deshalb mein Tipp: Nichts überstürzen und vorher gründlich recherchieren.

Ich kann leider nur grobe Anhaltspunkte geben, da ich selbständig bin und nur Erfahrung mit den meiner Meinung nach überhöhten Krankenkassenbeiträgen habe. (Bereits ab dem Zeitpunkt "1. Tag" der Selbständigkeit unterstellt Dir die Krankenkasse einen nicht unerheblichen Gewinn.) Ebenso gibt es keine Karenz- oder beitragsfreie Zeit beim Wechsel von Arbeitnehmer -> Soldat oder Arbeitnehmer -> Selbständigkeit

Das Netz der sozialen Absicherung durch Krankenkasse & Co, ist sehr gut und dicht. Es möchte aber alle einbeziehen. Weshalb kleinere Fehler beim Übergang von einem Status auf den anderen leider sehr teuer sind.

Deshalb ist meiner Meinung die folgende Reihenfolge empfehlenswert:
1.) Einstellungszusage
2.) Beim Arbeitgeber kündigen, aber dabei freundlich bleiben. Die Kündigung ist nur eine zugangspflichtige Willenserklärung, deshalb muss der Arbeitgeber diese nehmen. Trotzdem
solltet Ihr anständig miteinander umgehen.
3.) Dienstantritt
3.) Wohnung mindestens für 3 Monate behalten und wenn erst dann kündigen (als Rückzugsweg falls Du oder die Bundeswehr) meinen, dass ihr nicht zusammenpasst.

Als Idee für eine mögliche, passende Reihenfolge. Grundprinzip: Risikominimierung!


Edit: Formatierung angepasst!
Autor BulleMölders
 - 11. Januar 2017, 06:50:02
Das hängt bestimmt nicht vom Einplaner ab.
Sondern von der Eignung, den zur Verfügung stehenden Stellen und der flexipilität des Bewerbers was Laufbahn, Verwendung und Standort angeht.
Autor Martin32
 - 10. Januar 2017, 21:00:16
Hallo,

ich selbst bin noch bis ende Feb. in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Kündige bitte nicht selbst, sonst stehst du blöd da, falls es nicht klappen sollte. Die Wohnung würde ich auch nicht kündigen an deiner Stelle, da du noch nichts hast oder weißt.
Zum Schluss hängt es alles vom Einplaner ab, wann und wo du anfängst. Dann weißt du mehr.
Also warte ab und frage mal nach was mit deiner Bewerbung ist.

VG
Autor KlausP
 - 09. Januar 2017, 20:34:39
ZitatEr sagte das sei Quatsch und ich müsste selbst Kündigen.

Dass der Karriereberater solchen Unsinn erzählt wundert mich jetzt.                                                                               oder auch nicht  ::)
Autor Ralf
 - 09. Januar 2017, 20:31:47
Lies halt mal das Arbeitsplatzschutzgesetz. Das gilt auch bis zur Festsetzung auf 2 Jahre.
Autor TommyO
 - 09. Januar 2017, 20:30:10
Ja das sind die Fragen die ich mir Stelle. Ich kann ja nicht einfach so alle Segel abbrechen und mich ins blaue stürzen. Die Wohnung kündigen möchte ich in dem Sinne nicht, ich rechne nur nicht damit das ich in eine Kaserne im Umkreis von 60Km verlegt werde. Alles andere wäre mir sehr weit, ich hab auch kein Interesse ein "privatleben" zu führen. Habe weder Frau noch Kind, bin also ungebunden und würde mich gerne voll und ganz auf den Beruf des Soldaten konzentrieren.
Komme ich nicht drum herum dann kurzzeitig die Wohnung zu Kündigen (und evtl wegen der Kündigungsfrist weitere Monate Miete zahle)?

Im moment bin ich nur bei der Eingangsbestätigung der Bewerbungsunterlagen, weiter Post hab noch nicht bekommen.
Ich hatte den Karriereberater dazu gefragt, wie das mit der Jobkündigung ist und ob es so sei, das der Arbeitsvertrag "auf eis gelegt" wird. Er sagte das sei Quatsch und ich müsste selbst Kündigen. Eine Freundin die letztes Jahr ebenfalls bei der Bundeswehr als Stabsunteroffizier anfing, meinte jedoch das bei ihr das Arbeitsverhältnis ruhend gestellt wurde, sie hat sich für 12 Jahre im Sanitätsdienst verpflichtet.. Deswegen bin ich etwas verwirrt.
Autor KlausP
 - 09. Januar 2017, 15:56:49
Und warum wollen Sie Ihren Job kündigen? Was ist, wenn Sie bei der Einstellungsuntersuchung nach Dienstantritt wieder nach Hause geschickt werden, weil Sie sich kurz vorher was gebrochen haben? Das Stichwort dazu ist "Arbeitsplatzschutzgesetz" und trifft auch für SaZ zu, so lange ihre Dienstzeit nicht auf mehr als 2 Jahre festgesetzt wurde. Einfach mal duie Suchfunktion bemühen.