Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 11. Juni 2017, 13:53:21
Ich habe mich nochmal mit dem Thema beschäftigt... da es vor kurzem in meiner DSt "Thema" war...

Sachlage:

Ja... es ist grundsätzlich auch für Soldaten möglich

Grundlage bildet § 9 STzV

Nennt sich aber eben nicht "Sabbatjahr", sondern "Teilzeit im Blockmodell"

Dann ist eine Freistellung bis zu 12 Monate möglich.


Verfahrensgang und Vorschriften findet man auf der Homepage des BAPersBw im Intranet.
Dort im Handbuch Personalbearbeitung (mil) , Kapitel "Teilzeit".
Was dort steht gilt für alle Laufbahngruppen der BS und SaZ.

Wichtig dabei u.a.:

Bei "Teilzeit im Blockmodell" gilt der Ausschluss des  § 6 Abs 1 STzV NICHT.


Ob der Antrag im Dienstalltag dann auch genehmigt wird ... steht auf einem anderen Blatt und hängt vom Einzelfall ab.


[gelöscht durch Administrator]
Autor FoxtrotUniform
 - 11. Januar 2017, 15:20:54
Nur damit keine Missverständnisse aufkommen, Langzeitarbeitskonto ist natürlich etwas anderes, zielt aber in eine ähnliche Richtung ab. Bisher gibt es kein Sabbatjahr im klassischen Sinne, dass kann sich aber ändern. Ansprechpartner neben dem DV wäre auch die entsprechende Abteilung (Lw Dienstrecht des A1 LwTrKdo) der Führungsebene 2 des OrgBer.
Autor LwPersFw
 - 11. Januar 2017, 12:45:01
Um F_K zu ergänzen.

Grundsätzlich finden für BS/SaZ ...bei Sonderurlaub ... die vergleichbaren Bestimmungen der Bundesbeamten Anwendung.

Und die SUrlV (Bund) führt aus :

"§ 22 Sonderurlaub in anderen Fällen

(1) Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung kann gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Für mehr als drei Monate kann Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung nur in besonders begründeten Fällen und nur durch die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte unmittelbar nachgeordnete Behörde genehmigt werden."

An diesen "Hürden" sieht man schon, dass es kaum gelingen wird 1 Jahr "auszusteigen"...
Denn für die genehmigenden Vorgesetzten bedeutet dies ja ... Dienstposten 1 Jahr vakant...
Und für die anderen Soldaten/Beamten/Ang in der TE... einer oder mehrere von ihnen muss die Arbeit mitmachen...

Lösung wäre ja nur, die Verwaltung findet jemanden, der einen Zeitvertrag für 1 Jahr akzeptiert...



EDIT... habe nochmal gegoogelt...

Und dies gefunden...ohne Gewähr

Regeln für Bundesbeamte

Für Bundesbeamte gilt: Wenn dem keine dienstlichen Gründe entgegenstehen (diese Einschränkung gilt generell, auch in den Regelungen der Länder!), kann bei einer Teilzeitbeschäftigung die Zeit der Freistellung bis zu drei Monaten zusammengefasst werden. Soll die Freistellungsphase an das Ende der gesamten Sabbatzeit gelegt werden, kann sie bis zu einem Jahr betragen. Der gesamte Bewilligungszeitraum muss mindestens drei Jahre und darf maximal acht Jahre betragen. Während der gesamten Zeit werden Dienstbezüge in der Höhe gezahlt, die dem Durchschnitt der Arbeitszeit während der gesamten Zeit entsprechen.

Daraus könnte man bei BS/SaZ ableiten...

Bei diesen geht es auch über Teilzeit im sog. Blockmodell.
Autor F_K
 - 11. Januar 2017, 10:38:28
Der DV.

Wobei Gewährung einer Freistellung vom Dienst nur unter engen Voraussetzungen möglich ist (dienstliches Interesse), und z. B. bezüglich BFD Ansprüchen und der notwendigen KV schon nachteilig ist.
Autor Tomekk329
 - 11. Januar 2017, 10:36:27
Wer wäre denn bei so was der richtige Ansprechpartner?
Autor Andi
 - 10. Januar 2017, 19:43:27
Das Sabbatjahr kann aber ja durchaus ohne Bezüge gewährt werden - Vorsicht, zu den Bezügen gehört in diesem Fall auch die truppenärztliche Versorgung. Also warum nicht entsprechend rechtzeitig beantragen, zwei Jahre ein Drittel der Bezüge sparen und dann vom Ersparten leben?

Gruß Andi
Autor F_K
 - 10. Januar 2017, 14:55:53
Eben. Es geht aus dem Artikel nicht genau hervor, um "was" es sich handelt.

Ein Langzeitarbeitskonto ist vom Konzept etwas anderes als ein Sabbatjahr, die Elternzeit an enge Regelungen gebunden.

Insoweit ist Ralfs Antwort mit "Nein" wohl richtig und vollständig.
Autor OMLT
 - 10. Januar 2017, 14:35:11
Handelt es sich hierbei wohl nicht einfach um Elternzeit?
Autor snitch
 - 09. Januar 2017, 22:41:10
Ein aktuelles Beispiel:
http://www.nwzonline.de/friesland/lokalsport/gut-aufgestelltes-team-uebergeben_a_31,0,3582657717.html

Hab allerdings keine Ahnung, wie das genau geregelt ist...
Autor FoxtrotUniform
 - 09. Januar 2017, 20:46:52
Langzeitarbeitskonten werden "erprobt"
Autor Ralf
 - 09. Januar 2017, 17:48:32
Nein.
Autor Tomekk329
 - 09. Januar 2017, 17:17:31
Hallo zusammen,

ich habe kürzlich was vom Sabbatjahr gelesen und dass es vor allem Beamten einfacher ist dieses zu machen.
Man arbeitet dafür 2 Jahre mit 2/3 der Bezüge und darauf folgt ein 1 Jahr ohne Arbeit aber man bezieht weiterhin 2/3 des Gehalts.
Meine eigentliche Frage ist nun, ob es Zeitsoldaten bzw. Berufssoldaten möglich ist dies auch zu tun?

Danke schon mal im voraus ;)